Prüfprotokoll
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Für was steht DGUV?

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In der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind neun gewerbliche Berufsgenossenschaften und 27 Unfallkassen zusammengefasst. Damit der Schutz der Arbeitnehmer vor Unfällen gegeben ist, gibt es Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften. Eine davon ist die DGUV Vorschrift 3. Diese beinhaltet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie die Prüfung elektrischer Anlagen, die in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen Anwendung finden. Geprüft werden die Voraussetzungen für die Erstinbetriebnahme sowie nach Änderungen oder Wieder-Instandsetzungen ebenfalls die Gegebenheiten vor der neuerlichen Inbetriebnahme.

Was genau ist mit der DGUV gemeint und wie wird diese geregelt?

Die deutsche Norm DIN VDE 0701 0702 definiert die regelmäßige DGUV V3 Prüfung. Früher war diese unter „BGV A3“ bekannt. Diese Prüfung gilt für alle Arbeitsmittel nach der UVV. Hierbei ist jedoch streng nach ortsfesten und ortsungebundenen Geräten und Maschinen zu unterscheiden. Ortsfeste Geräte, wie zum Beispiel fix-montierte Maschinen, Steckdosen, etc. fallen unter die DIN VDE 0100 Teil 200 sowie die DGUV Vorschrift 3. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Wie findet die staatliche Prüfung statt?

Zur Gewährleistung der größtmöglichen Sicherheit findet in regelmäßigen Abständen die DGUV V3 Prüfung statt. Dabei werden elektrische Arbeitsmittel und Anlagen, für die bestimmte Parameter gelten, auf Betriebssicherheit überprüft. Diese staatliche Überprüfung ist verpflichtend. Im Prinzip handelt es sich dabei um ortsgebundene Anlagen und montierte Maschinen sowie ortsungebundene Elektrogeräte. Wie die Prüfung abzulaufen hat, ist in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften genauer festgelegt und definiert. Darüber hinaus gelten natürlich auch die Regelungen der DIN VDE 0701-0702.

Die Betriebssicherheitsverordnung stellt einen fixen Bestandteil der Prüfung dar. Die DGUV garantiert gerade durch diesen Teil die Risikofreiheit der elektrotechnischen Gegebenheiten vor Ort. Der staatliche E-Check soll gewährleisten, dass die Unternehmen sich ihrer Verantwortung der Menschen, die für sie arbeiten bewusst ist und diese auch wahrnimmt. Jedes Unternehmen haftet auch für die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im jeweiligen Betrieb. Das heißt, jeder Betrieb muss für die entsprechenden Maßnahmen zur Sicherstellung selbst Sorge tragen. Nach außen hin wird dies durch die sogenannte CE-Kennzeichnung“ anschaulich demonstriert.

Arbeitsmittelpruefung DGUV 3

Warum gibt es die DGUV V3 Prüfungen überhaupt?

Der Schutz der arbeitenden Menschen steht an oberster Stelle und soll durch diese Maßnahmen gewährleistet sein. Unfälle bei der Produktion sollen weitgehend verhindert werden. Natürlich sind die Unternehmen auch dafür entsprechend verpflichtend versichert. Trotzdem sterben jährliche viele Menschen anlässlich von Elektro-Unfällen. Das bedeutet aber auch, so restriktiv, regelmäßig, genau oder betriebsdeckend diese Überprüfungen auch sind, besteht noch immer enormer Nachholbedarf, um einen besseren Schutz der betroffenen Menschen garantieren zu können. Die Statistiken zeigen, dass der eingeschlagene Weg an sich richtig ist und bereits Wirkung zeigt. Der Grundstein dafür wurde 1973 mit dem Arbeitssicherheitsgesetz gelegt.

Heutzutage sind die DGUV V3 Prüfungen aus dem Arbeitsalltag der Produktion nicht mehr wegzudenken. Das garantiert dem Unternehmen aber auch geringe Stillstandzeiten. Das kommt natürlich auch den Unternehmen langfristig zugute. „Der weite Arm des Gesetzes“ kann natürlich bei Missachtung gewaltig zuschlagen. Das ist den Unternehmern auch bewusst. Schließlich bedeutet die komplette Stilllegung des Betriebes auf Monate hinaus hohe finanzielle Verluste, abgesehen vom enormen Imageverlust in der Branche und bei den Kunden. Kein Geld der Welt ist es wert, körperlichen Schaden zu erleiden.

Das sagen sich heutzutage auch immer mehr Arbeitnehmer. Besitzt ein Unternehmen einmal einen negativen Ruf in dieser Hinsicht, wird es auch schwer werden, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Zuerst wird gewarnt. Entsprechende Nachfristen werden gesetzt. Das Zuwiderhandeln und die Nichteinhaltung erfüllen einen Tatstrafbestand. Dadurch erlöscht auch jeglicher Versicherungsschutz im Schadensfall und alle Prämienzahlungen bis dahin waren umsonst. Kommt es zu einem Unfall, muss der Unternehmer nachweisen, dass er seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist. Das geschieht durch lückenlose Prüfprotokolle.

Welche Bedingungen kommen bei den DGUV V3 Prüfungen zum Tragen?

Geprüft werden, wie eingangs schon erwähnt, ortsgebundene elektrische Anlagen und fix-montierte Maschinen sowie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Darüber hinaus werden aber auch nicht stationäre Anlagen und mobile Elektrogeräte unter die Lupe genommen. Unter „ortsfesten elektrischen Betriebsmittel“ werden Geräte ohne Trägervorrichtung zum Transport an Ort und Stelle verstanden. Dazu werden schwere, elektrische Betriebsmittel gezählt, die sich nicht bewegen lassen. Das gilt natürlich auch für Betriebsmittel, die nur zum Zweck eines vorübergehenden Einsatzes (Wochen, Monate) aufgestellt wurden.

„Ortsveränderliche Betriebsmittel“ können sehr leicht bewegt werden und werden nicht fix montiert, auch nicht für einen kurzfristigen Einsatz (Wochen, Monate) vor Ort. Das trifft auf Baustellen zu. Betriebsmittel werden oft nur so lange aufgestellt, bis die entsprechende Arbeit erledigt ist. Danach werden sie zu einer anderen Baustelle transportiert und kommen dort zum neuerlichen Einsatz. Darüber hinaus ist genau aus diesem Grund auch das „Maß an Aufwand“ entscheidend, um zu festzustellen, ob ein Betriebsmittel im Prüfumfang enthalten ist oder nicht. Nichtstationäre Elemente lassen sich nach der Verwendung wieder abbauen und abtransportieren.

Elektrische Geräte stehen in unterschiedlichsten Ausführungen zur Verfügung und werden dementsprechend vielfältig auch eingesetzt. Die Palette reicht vom PC, Drucker über diverse Küchengeräte bis hin zu elektrischen Werkzeugen, etc.

Wie laufen die Prüfungen ab?

Eine Prüfung auf Einhaltung der DGUV besteht in der Regel aus mehreren Teilen. Zunächst findet die Erstprüfung vor der Inbetriebnahme statt. Dabei wird selbstverständlich überprüft, ob die DGUV Vorschrift 3 eingehalten werden. Werden bereits in diesem Stadium der Überprüfung technischer oder rechtliche Mängel in Bezug auf die DGUV festgestellt, darf die betreffende Anlage oder jeweilige Betriebsmittel erst gar nicht in Betrieb genommen werden. So werden Mängel schon im Vorfeld erkannt und behoben. Nach der erfolgreichen Erstinbetriebnahme wird ein Plan mit diversen weiteren Kontrollbesuchen erstellt. Danach erfolgen diese Kontrollprüfungsbesuche. Somit wird sichergestellt, dass die Anlagen und Geräte auch nach längerer Nutzung noch der DGUV sowie der DGUV Vorschrift 3 entsprechen.

Pruefung medizinischer Geraete

Der Umfang der DGUV!

Schritt 1 ist die Sichtprüfung. Danach folgt Schritt 2 mit den notwendigen Messungen, gefolgt von Schritt 3, der Funktionsprüfung. Die Sichtprüfung dient dem sofortigen Feststellen von äußeren Mängeln sowie der genauen Überprüfung der Isolierung. Ist diese bereits noch vor der ersten Inbetriebnahme beschädigt, ist das Geräte oder die Anlage für den Gebrauch nicht sicher! Gemessen werden

der Schutzleiterwiderstand,

der Ersatzleitungsstrom,

der Isolationswiderstand,

der Differenzstrom,

der Schutzleiterstrom sowie

der Berührungsstrom.

Den Abschluss bildet die Prüfung der Funktionalität. Dabei wird der fehlerfreie Betrieb getestet. Wurden alle Tests problemlos abgeschlossen, wird die Prüfplakette angebracht.

Welche Fristen gibt es ?

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis für den E-Check. Unterschiedliche Geräte, Beanspruchungen sowie Anwendungen erfordern unterschiedliche Prüfintervalle. Die Intervalle rangieren daher zwischen drei und 24 Monaten. Der Maximalwert gilt allerdings nur für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Dazu gehören Verlängerungs- und Anschlussleitungen.

Welche Informationen enthält ein DGUV Vorschrift 3 Prüfungsprotokoll?

Natürlich müssen die hier festgehaltenen Angaben auch nachvollziehbar sein und gegebenenfalls nochmals überprüft werden, wie zum Beispiel im Zweifelsfall oder im Falle eines Einspruchs. Dazu gehören:

der Name des Prüfers,

die Unterschrift des Prüfers,

das Prüfdatum,

der Standard der Prüfung, nach dem geprüft wurde,

die genaue Bezeichnung der überprüften Geräte sowie Anlagen,

die betreffenden Schutzklassen,

die Anzahl der Geräte,

die Bezifferungen der Beanstandungen,

die Inventarliste,

das Datum der nächsten Prüfung,

die Prüfungsscheinnummer sowie

Name und Anschrift des Auftraggebers.

Wer darf Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?

Diese E-Checks dürfen nur durch Elektrofachkräfte, die nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigt sind, durchgeführt werden. Die Befähigung wird nach der Berufsausbildung, der zeitnahen beruflichen Tätigkeit sowie der Berufserfahrung beurteilt.

Grundvoraussetzung bildet der Abschluss einer elektronischen Berufsausbildung. Ein abgeschlossenes technisches Studium wird ebenfalls akzeptiert. Darüber hinaus muss die befähigte, prüfende Person einen angemessenen Zeitraum an praktischer Erfahrung nachweisen können. Schließlich muss der Prüfer die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel beurteilen können. Schäden erkennen und Lösungsvorschläge unterbreiten können. Als zeitnahe berufliche Tätigkeit wird die Durchführung mehrerer DGUV V3 Prüfungen pro Jahr gesehen. Darüber hinaus muss die E-Checks berechtigte Person regelmäßig an entsprechenden Weiterbildungen sowie Erfahrungsaustauschmöglichkeiten im Fachbereich teilnehmen.

Die Vorteile der DGUV!

Zunächst sollte festgehalten werden, dass die DGUV keine Schikane, sondern eine Sicherstellung des Schutzes aller im Betrieb befindlichen Menschen dient. Denn, und das sollte nicht unterschätzt werden, kommt es zu einem Unfall, der durch Mängel an den elektrotechnischen Anlagen oder Betriebsmittel verursacht wurde, kommt es zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für den Unternehmer. Werden die Maßstäbe der BetrSichV nach DGUV erfüllt, und der E-Check verläuft ohne Komplikationen, beruhigt das nicht nur das Gewissen, es sorgt auch für ein gutes Betriebsklima und bringt sicherheitstechnische und finanzielle Sicherheit.

Tipp: Viele befähigte Betriebe bieten Serviceverträge an, die auch eine Überprüfung nach DGUV beinhalten. Das kostet zwar etwas, bringt aber darüber hinaus viele Vorteile mit sich. Mit einer Festpreisgarantie lässt sich gut kalkulieren. Diese Betriebe planen die E-Checks in einer Art und Weise, sodass sich der Zeit- und Kostenaufwand für Sie reduzieren lässt. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Der Betrieb erledigt selbstständig alle Elektroprüfungen Ihrer Anlagen und Betriebsmittel.

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Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)