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Was bedeutet Abkürzung DGUV?

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Die Abkürzung DGUV bezeichnet den Spitzverband der deutschen Berufsgenossenschaften. Die DGUV steht für die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Der Spitzenverband entstand erst im Jahre 2007. Zuvor dürfte die DGUV vielleicht auch vielen Menschen lediglich als Berufsgenossenschaft ein Begriff gewesen sein. Aber auch diese kennt nicht jeder Bürger in Deutschland. Woran kann das liegen? Und bezahlt wirklich jeder Arbeitnehmer in Deutschland für die Versicherung?

Deshalb kennen so wenige Menschen die Berufsgenossenschaft und DGUV Abkürzung

Wer noch nie mit der Berufsgenossenschaft oder der DGUV (Abkürzung) zu tun hatte, muss sich nicht wundern. Dann kam es offenbar noch nie zu einem Unfall, der direkt oder indirekt mit der Arbeitstätigkeit zu tun hatte. Umso besser also, wer sich damit noch nicht auseinandersetzen musste. Das ist im Prinzip auch der völlig reguläre Weg.

Kein Arbeitnehmer hat am Monatsende auf seinem Gehaltszettel oder seiner Lohnabrechnung überhaupt irgendetwas zu lesen, das mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zu tun hat. Diese Versicherung erscheint für keinen Arbeitnehmer und ist damit auch eher eine Versicherung, die im Hintergrund läuft. Es muss sich also niemand wundern, der bisher damit keinen Kontakt hatte. Versichert sind wir als Arbeitnehmer nämlich trotzdem. Die Unfallversicherung wurde ins Leben gerufen, um die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland drastisch zu reduzieren.

Abkürzung DGUV was ist das

Deshalb bezahlen die Arbeitgeber für die DGUV (Abkürzung)

Die Berufsgenossenschaften erheben ihre Beiträge keinesfalls auf einer freiwilligen Basis. Es ist also keine Nettigkeit eines Arbeitgebers, wenn es für seine Mitarbeiter eine entsprechende Unfallversicherung abschließt. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet und kann sich diesen Beiträgen nicht widersetzen. Und das ist auch gut so. Es wäre wenig solidarisch, wenn ein Arbeitnehmer sich auch noch selbst um eine entsprechende Versicherung bemühen müsste, die ihn während seiner Arbeitszeit versichert. Dadurch würden hohe Kosten entstehen. Diese Beträge bezahlen also die Arbeitgeber und das müssen sie auch.

Wichtig für Arbeitnehmer ist, sich bewusst zu machen, dass ein ordentlicher Arbeitsvertrag und eine Anmeldung über die ausgeübte Berufstätigkeit auch verhindert, dass es zu Arbeitsunfällen kommt, die rechtlich nicht abgesichert sind. Jeder Arbeitnehmer sollte sich diesem Risiko bewusst sein und auf eine angemeldete Tätigkeit bestehen.

Die Arbeitgeber bezahlen die Beiträge an die DGUV (Abkürzung) nicht immer gerne. Meist ist nicht ersichtlich, wozu sie das tun und sie wissen auch für den Ernstfall nicht, was das bedeutet. Kommt es hingegen dann wirklich zu einem Arbeitsunfall und ein Mitarbeiter verletzt sich schwer, so ist jeder Arbeitgeber dankbar, dass der Verband der Berufsgenossenschaften einspringt und sich um die Pflege und sämtliche Maßnahmen für die Genesung, kümmert. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Diese Prüfungen verlangt die DGUV (Abkürzung)

Die Berufsgenossenschaften verlangen auch etwas von ihren Mitgliedern. Sie verlassen sich nicht einfach nur darauf, dass die Gegebenheiten vor Ort völlig in Ordnung sind und die Arbeitnehmer keiner Gefahr ausgesetzt sind. Deshalb gilt für Betriebe, dass sie regelmäßig nach DGUV 3 prüfen müssen. Der Begriff DGUV Vorschrift 3 wird vielen Betrieben ein Begriff sein, da sie vermutlich alle schon damit zu tun hatten. Wer den Begriff nicht kennt, wird sich vielleicht stattdessen an die BGV A3 erinnern – Das war die vorhergehende Bezeichnung. Aber welche Art von Prüfungen verlangt die DGUV (Abkürzung) nun genau?

Geprüft werden müssen alle Betriebsmittel, ortsfeste und/oder ortsveränderliche Geräte und Anlagen. Kurzum: Alles, was einen Stecker hat (ob es nun dauerhaft am selben Ort steht oder permanent herumgetragen wird), muss geprüft werden. Und zwar darauf, ob es sich um ein Gerät oder Betriebsmittel handelt, das funktionsfähig ist und von welchem keine Gefahr ausgeht. Das klingt relativ einfach und im Prinzip sind vielen Dinge auch schnell geprüft.

Aber: Es muss gemacht werden! Auch hier besteht für die Betriebe keine freiwillige Entscheidung darüber, ob diese regelmäßigen Prüfungen stattfinden oder nicht. Die DGUV V3 ist zwingend einzuhalten. Und das gilt für eine Mikrowelle in der Mitarbeiterküche ebenso wie für alle Scanner und Drucker, die im Einsatz sind.

So muss nach DGUV 3 geprüft werden

Die Vorschrift bezeichnet eine Prüfung aller „elektrischen Anlagen und Betriebsmittel“, quasi einen E-Check. Wer damit wenig anfangen kann, findet auch online bei der DGUV direkt eine Übersicht über die verschiedenen Vorschriften und auch Informationen, wie und durch wen geprüft werden muss. Früher bezeichnete man diese Vorschrift noch als BGV A3, im Prinzip ist der Inhalt dieser Vorschrift aber noch immer identisch. Geprüft werden darf auch weiterhin nur durch eine Elektrofachkraft bzw. eine durch eine Elektrofachkraft unterwiesene Person.

Geprüft werden muss nach DGUV auch immer in regelmäßigen Abständen. Die Standartfrist zur Wiederholung der Geräteprüfung liegt bei 6 Monaten. Allerdings ist das kein pauschaler Wert, der immer gilt. Es kann auch nötig sein, dass häufiger geprüft werden muss. Wichtig: Vor der ersten Inbetriebnahme, muss jedes Gerät, das einen Stecker hat, zunächst nach dem Prüfschema der DGUV geprüft werden. Es kann nicht einfach direkt verwendet und einem Mitarbeiter überlassen werden. Nach dieser ersten Inbetriebnahme und der ersten Prüfung, kann dann die Prüffrist auf 6 Monaten festgelegt werden – allerdings auch nur dann, wenn es keine auffälligen Fehlermeldungen oder andere Mängel gab. Für ein kleineres Unternehmen ist es daher ratsam, sich feste Termine für den Prüfablauf zu machen und sich gewissenhaft damit zu befassen, wie die geforderte Sicherheit gegenüber den Mitarbeitern auch gewährleistet werden kann. Zudem ist für jede Prüfung ein Prüfprotokoll und eine Dokumentation notwendig.

Abkürzung DGUV Prüfer

Und warum tut die DGUV (Abkürzung) das alles?

Die DGUV hat ihre Vorschriften nicht erlassen, um damit in kleinen und mittlere Unternehmen für möglichst großes Chaos zu sorgen. Und auch nicht dafür, dass es immer wieder durch die geforderten Prüfungen zu Kontrollen kommt und eventuell sogar zu Strafzahlungen bei Nichteinhaltung. Die Idee hinter der Berufsgenossenschaft lag immer schon darauf, dass Arbeitsunfälle verhindert und die Mitarbeiter geschützt werden. Kaum ein Mitarbeiter möchte an einer hochkomplexen technischen Anlage stehen und sich nicht darauf verlassen können, dass diese regelmäßig gewartet und kontrolliert wurde. Daher ist diese Prüfung nach DGUV V3 unabdingbar.

Durch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel werden in Unternehmen auch Brände verhindert und damit sind sie ein großer Faktor für die Sicherheit. Übrigens nicht nur für die Sicherheit der einzelnen Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens, sondern auch für sämtliche Dritte. Es gibt immer wieder Besucher, es gibt Anwohner und mehr oder weniger Unbeteiligte – auch diese Menschen werden durch die Prüfungen der DGUV Best möglichst geschützt. Dass die DGUV ihre selbst auferlegten Regeln auch vor Ort immer wieder überprüfen muss, liegt vorrangig daran, dass kein Unternehmen wohl wirklich freiwillig derart gewissenhaft prüfen würde, wie es inzwischen an der Tagesordnung ist. Natürlich steckt ein Zwang dahinter, denn gerade in kleinen Unternehmen fehlt es häufig an der Zeit und der Fachkenntnis. Aber auch das ist kein Problem, wenn die Dienstleistung einfach fremd vergeben wird. Viel wichtiger ist, dass überhaupt geprüft wird und die Mitarbeiter geschützt sind.

Kann man bei der DGUV (Abkürzung) auch austreten?

Das geht nicht – zum Glück! Wäre das denkbar, so würden vermutlich viele Unternehmen die DGUV einfach verlassen und die Sicherheitsansprüche in ihrem Unternehmen herunterschrauben. Das wäre am Ende eine Gefahr für Leib und Leben sämtlicher Mitarbeiter. Diese müssten sich im Fall eines Arbeitsunfalles dann selbst um ihre Behandlung, ihre Genesung und ihre Wiedereingliederung kümmern. Das wäre finanziell kaum tragbar und der Arbeitgeber wiederum stünde nicht in der Haftung. Das wäre aus sozialer Sicht eine wirkliche Katastrophe für den Einzelnen und eine echte Gefahr. Es ist also gut, dass es sich bei der DGUV um eine Pflichtversicherung handelt, die nicht einfach nur Geld einfordert, sondern vor Ort tatsächlich auch regelmäßig prüft, ob die angeforderten Prüfungen durchgeführt werden und die Gegebenheiten vor Ort auch sicher sind.

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