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Was bedeutet die DGUV Vorschrift 3

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Was bedeutet und beinhaltet die DGUV Vorschrift 3?

Jedes in Deutschland ansässige Unternehmen und jeder in Deutschland operierende Betrieb ist seit 1979 versicherungsrechtlich dazu verpflichtet, alle seine elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig überprüfen zu lassen. Grundlage für die Überprüfung ist die dritte Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV Vorschrift 3. Die Vorschrift, die früher noch als BGV A3 bekannt war, gibt die genauen Anforderungen und Regeln für den korrekten Ablauf und die Gültigkeit der Überprüfungen vor.

 

Wieso speziell DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 ist auf Basis der Vorschrift 1 und 2 der DGUV sowie den Regeln des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) entstanden. Die Vorschriften der DGUV besagen jeweils:

DGUV Vorschrift 1:
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden.

DGUV Vorschrift 2:
Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht mehr den elektronischen Regeln nach VDE, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

Die DGUV Vorschrift 3 regelt nun den detaillierten und korrekten Ablauf der Überprüfung, der es Unternehmern erlaubt, die ersten beiden Vorschriften der DGUV erfüllen zu können. Die DGUV Vorschrift 3 kann also als eine Art „Bedienungsanleitung“ der ersten beiden Vorschriften angesehen werden.

Wieso überhaupt DGUV Vorschrift 3-Prüfungen?

Mit der Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 sichert sich ein Unternehmen gegen Haftungen bei Unfällen ab, die von elektrischen Geräten oder Anlagen im Betrieb ausgelöst wurden. Diese rechtliche Absicherung erfolgt auf Basis der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und deckt Wirtschaftsschäden genauso ab wie Verletzungen oder gar Todesfälle, die von einem Gerät oder Anlage des Unternehmens verursacht wurden. Ohne regelmäßige Prüfungen gemäß der DGUV Vorschrift 3, erlischt dieser Haftungsausschluss für ein Unternehmen. Zudem kann eine Nichteinhaltung der Prüfungen auch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Im Falle von Unfällen, die von einem elektrischen Gerät oder einer elektrischen Anlage des Unternehmens ausgegangen sind, wird das Unternehmen bzw. die jeweils zuständigen Personen selber hierfür verantwortlich gemacht. Bei den zuständigen Personen im Unternehmen handelt es sich in erster Linie um den Geschäftsführer, den zuständigen Abteilungsleiter oder der zuständige Sicherheitsbeauftragte. Die daraus resultierenden Strafen können zum einen in Form von empfindlichen Geldbußen erfolgen, zum anderen aber auch in Gefängnisstrafen für die Verantwortlichen resultieren. Bei Bränden, die von einem nicht nach DGUV Vorschrift 3 geprüften Gerät ausgehen, erlischt gemäß der UVV auch die Gültigkeit von Brandschutzversicherungen. Das Unternehmen muss in so einem Fall dann selber die Brandschäden kompensieren.

Für verantwortlich geführte Unternehmen sollten regelmäßige Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 deshalb absolute Pflicht sein.

die DGUV Vorschrift 3 e check

Welche Geräte und Anlagen werden nach DGUV Vorschrift 3 genau geprüft?

Gemäß DGUV Vorschrift 3, werden alle elektrischen Betriebsmittel eines Unternehmens bzw. Betriebs überprüft, die mit einer Wechselspannung von bis zu 1.000 Volt und einer Gleichspannung von bis zu 1.500 Volt betrieben werden. Das gilt für elektrische Geräte genauso wie für elektrische Anlagen. Bei den elektrischen Geräten wird außerdem noch zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräte unterschieden. Ortsveränderliche elektrische Geräte sind grundsätzlich alle Geräte, die sich relativ einfach bewegen bzw. transportieren lassen (z.B. Computer, Drucker, Tischlampen, etc.) . Im Gegensatz dazu handelt es sich bei ortsfesten elektrisch betriebenen Geräten, die sich nur schwer bewegen bzw. transportieren lassen (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, etc.).

Bei den Prüfungen von elektrischen Anlagen wird zwischen Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen unterschieden. Die Erstprüfungen erfolgen noch vor der Inbetriebnahme einer neuen Anlage der Firma. Nur wenn die Prüfung positiv verläuft, der Prüfer also keinerlei Mängel festgestellt hat, darf die Anlage in Betrieb genommen werden. Bei Wiederholungsprüfungen werden dagegen regelmäßig bereits in Betrieb genommene Anlagen eines Betriebs überprüft. Sollten hierbei irgendwelche relevanten Mängel gefunden worden sein, so muss die Anlage sofort außer Betrieb genommen und die Mängel oder Schäden beseitigt werden, sodass diese wieder ordnungsgemäß laufen kann.

die DGUV Vorschrift 3 ortsfeste

Wann und wie oft muss geprüft werden?

Die DGUV Vorschrift 3 sieht unterschiedliche Zeitpunkte vor, in denen elektrische Geräte und Anlagen überprüft werden müssen. Bei Anlagen muss die erste Prüfung, wie bereits erwähnt, noch vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden (Erstprüfung). Die Häufigkeit der Wiederholungsprüfungen bei ortsfesten elektrischen Anlagen hängt dagegen von den Eigenheiten der Betriebsstätte ab, in der die Anlage steht. Generell liegt die Prüffrist bei Anlagen bei vier Jahren, bei Anlagen in Betriebsstätten oder Räumlichkeiten besonderer Art, müssen diese nach DGUV Vorschrift 3 jährlich überprüft werden. Diese Regel gilt auch für ortsfeste elektrische Geräte

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln hängt die Häufigkeit der Prüfungen einerseits ebenfalls von der Umgebung ab, andererseits auch von vergangenen Prüfergebnissen. So liegt der Richtwert für die Häufigkeit von Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel generell bei sechs Monaten. Eine Ausnahme bilden Baustellen: Hier verlangt die DGUV Vorschrift 3 grundsätzlich alle drei Monate Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten. Allerdings kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden, falls die ermittelte Fehlerquote bei der letzten Prüfung unter zwei Prozent lag. Auf Baustellen, Fertigungs- und Werkstätten darf die Prüffrist aber nicht auf länger als ein Jahr verlängert werden. In Büroräumen liegt der Maximalwert bei zwei Jahren.

die DGUV Vorschrift 3 ortsveränderliche

Wer darf prüfen?

Damit eine DGUV Vorschrift 3 ordnungsgemäß verläuft und das geprüfte Unternehmen im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften auf der sicheren Seite ist, gibt es besondere Anforderungen an die Prüfer, die die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen dürfen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Aus dieser folgt, dass nur befähigte Personen elektrische Geräte und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 prüfen dürfen. Um als befähigt zu gelten, müssen die Prüfer dabei einige Voraussetzungen erfüllen. Befähigte Prüfer müssen eine elektrotechnische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder einen Abschluss in einem relevanten Studienfeld besitzen. Darüber hinaus müssen sie über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als Prüftechniker aufweisen mit der Spezialisierung auf die Prüfung von Betriebsmitteln und Anlagen. Bereits als befähigt geltende Prüfer haben auch die Pflicht, sich durch Schulungen und Weiterbildungen stets auf dem neuesten Wissensstand der relevanten Technik zu halten.

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