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Wie oft müssen Regale geprüft werden?

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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Wie oft müssen Regale geprüft werden?

Regalprüfung DGUV

Jeder von uns kennt die Regale im Supermarkt, die fix montiert, die Gänge mit den Waren bilden. Darüber hinaus gibt es noch jene, wie im Blumenladen, die mit Rädern versehen und beweglich sind. Ortsfeste Regale müssen eine Menge Gewicht tragen und dürfen Menschen nicht gefährden. Sie gelten als Arbeitsmittel und sind im § 3 der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 genannt) Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und Geräte“ geregelt. Darüber hinaus finden die Normenwerke der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ sowie TRBS 1203 „Befähigte Personen – Allgemeine Anforderungen“ definiert und geregelt. Wie oft ein Regal geprüft werden muss, hängt von der Art des Regals, der Verwendung, der Nutzung sowie den Umgebungsbedingungen ab.

Müssen Regale gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnung ist für alle, die die Regale befüllen, extrem wichtig. Schließlich sollen diesen nicht überladen werden. Dies kann bei Gefahrgut besonders gefährlich werden. Stürzen Kanister mit Chemikalien herab und vermischen sich diese, können Explosionen, Brände und giftige Dämpfe entstehen. Nach Ziffer 4.2.7 der DGUV Regel 108-007 müssen Regal mit einer Fachlast von über 200 kg sowie einer Feldlast von über 1.000 kg folgende Informationen klar erkennbar tragen:

  • Der Hersteller oder Einführer,
  • Die Typenbezeichnung,
  • Die zulässige Feld- oder Fachlast,
  • Elektrische Kenndaten, wenn dieses Regal elektrisch bedient wird, sowie
  • Die Kommissionsnummer und das Baujahr.

In welchen Abständen müssen Regale geprüft werden?

Regale stellen einen Unfallschwerpunkt in Gewerbebetrieben dar. Nicht sachgemäß verstaute Ware kann bei der kleinsten Erschütterung vorbeigehende Kunden oder Mitarbeiter treffen. Die Regale selbst können umstürzen, wenn sie zu schwer beladen sind. Aber auch beim Be- und Entladevorgang können Menschen verletzt werden, wenn diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die regelmäßige Regalprüfung nach DGUV V3 sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch befähigtes Personal rettet Leben und gewährleistet zudem einen reibungslosen Betrieb.

Die Regalprüfung muss mindestens einmal pro Jahr, sowie durch einen „Regal Checker“ wöchentlich durchgeführt werden. Es sollte eines nicht vergessen werden: Regale werden täglich be- und entladen! Täglich gehen viele Menschen daran vorbei. Die Gefahr ist also eine allgegenwärtige und sollte daher nicht unterschätzt werden!

Regale

Welche Arten von Regalen werden unterschieden?

Zunächst kommt es auf die Branche und die Art der Waren an. In einem Möbel- oder Elektrowarengeschäft, oder in der Industrie tragen Regale naturgemäß höhere Lasten als im Supermarkt oder in einer Konditorei. Diese befinden sich sowohl in den Verkaufsräumen, aber vor allem im Logistikbereich. Im Logistikbereich befinden sich häufig jene Regale, wo sogenannte „Lagerware“, das sind jene Kisten und Behälter, aus denen von Zeit zu Zeit Ware entnommen wird, die aber selbst nicht bewegt werden, entnommen wird. Diese Ware wird dann in den Verkaufsräumen aufgestellt bzw. Behälter dort damit aufgefüllt. Darüber hinaus werden Regale nach der Art der „Bedienung“ wie folgt unterteilt:

  • Schmalgangregale,
  • Palettenregale,
  • Kragarmregale oder
  • Einschub- und Einfahrregale.

Welches weitere Gefahrenpotenzial bergen Regale noch?

Abgesehen von der bereits erwähnten falschen und zu schweren Beladung können folgende weitere Ursachen Regale zum Einstürzen bringen:

  • Schweißnahtbruch,
  • falsche Montage,
  • Schäden an den Trägern oder Regalböden,
  • fehlende Regalbeleuchtung,
  • Rost,
  • Verdrehung der Stützen,
  • überstehende Lasten,
  • schräg eingelagerte Paletten,
  • Verwendung falscher Lagergeräte,
  • fehlende oder verblasste Bodenmarkierungen,
  • beschädigte, angefahrene oder Fehlende Anfahrtswege, Eckschutzmittel, Holme, Aussteifungselemente, Trägerteile
  • falsche Bedienung eines Schubmaststaplers,
  • fehlende Durchschubsicherungen, Sicherungsstifte,
  • Bestimmungswidrige Verwendung,
  • Hindernisse im Verkehrsweg oder Anfahrtsweg,
  • fehlende Trennung von Stapler- und Kundenverkehr,
  • keine Geschwindigkeitsbegrenzung,
  • mangelhafte oder fehlende Unterweisung der Staplerfahrer und des Lagerpersonals, sowie
  • zu enge Regalgänge und falsche Unterlegplatten.

Die Gefährdungsbeurteilung – die wesentliche Grundlage für die Regalprüfung!

Jeder Betrieb und jede Situation ist anders. Sogar innerhalb ein und derselben Firmengruppe oder Supermarktkette ergeben sich erhebliche Unterschiede, was die Auslastung der Regale betrifft. Die Kundenfrequenzen sind meistens auch ziemlich unterschiedlich. Dazu kommt noch, dass viele Märkte in ihren Filialen unterschiedliche Angebote offerieren. Dies hat zur Folge, dass die Regale unterschiedlich ausgelastet sind. Deshalb muss jeder Unternehmer oder Betreiber eine betriebsbezogene Gefährdungsbeurteilung im Zuge der Regalinspektion erstellen.

Anhand:

  • des Lagergutes,
  • des Standortes,
  • der Lagermittel,
  • der Art der Regale,
  • der elektrischen Betriebsmittel,
  • der Be- und Entladefrequenz, sowie
  • der Kundenfrequenz

muss dieser dann die Gefährdungsbeurteilung erstellen. Danach richtet sich dann auch die Häufigkeit der Regalprüfung. Darüber hinaus muss der Unternehmer oder Betreiber befähigte Personen zur Prüfung bestimmen. Wirksamkeitskontrollen sind regelmäßig durchzuführen.

Wie und wann genau soll die wiederkehrende Regalprüfung durchgeführt werden?

Nach der Betriebssicherheitsverordnung gelten kraftbetriebene Regale als Arbeitsmittel und müssen durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 und DGUV Vorschrift 3 in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Dies betrifft auch Holzregale und muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen.

„Regal Checker“ sind fachkundige Personen, die einmal wöchentlich eine Sichtkontrolle durchführen müssen. Dabei handelt es sich laut § 12 ArbSchG um eine vom Regalprüfer unterwiesene Person. Dies muss eine andere Person als der Sicherheitsbeauftragte sein. Stellt der Regal Checker bei dieser Regalprüfung Mängel fest, müssen diese in eine Checkliste, nach Dringlichkeit gereiht, eingetragen werden. Schwere Mängel müssen so rasch wie möglich beseitigt werden. Im Zweifelsfall muss der Regal Checker mit dem Regalprüfer oder der Sicherheitsfachkraft Rücksprache halten.

Was soll bei dieser Sichtkontrolle überprüft werden?

Ebenso wie bei einer normalen Elektrogeräteprüfung muss auch bei der Regalinspektion eine Sichtkontrolle durchgeführt werden. Hier finden Sie eine kleine, aber effiziente Checkliste:

  • Gibt es überstehendes oder absturzgefährdetes Lagergut?
  • Sind die Holme, Träger, etc. angefahren?
  • Wurde Lagergut falsch positioniert oder zu weit nach hinten eingelagert?
  • Befindet sich falsches Lagergut im Regal?
  • Wurde Lagergut beschädigt?
  • Tritt Lagergut aus dem Regal aus?
  • Schwankt das Regal bei vorbeigehenden Menschen (Bodenvibration)?

Regale

Was ist im Fall eines Mangels zu tun?

Der Regalprüfer muss zunächst den Mangel markieren. Danach muss er Sorge tragen, dass dieser beseitigt wird. Der Regalprüfer ist ausgebildet, Beschädigungen nach ihrem Gefahrenpotenzial auszumessen und einzustufen. Er kann diese farblich mit Spraydosen oder Aufklebern kennzeichnen.

Rot bedeutet dringender Handlungsbedarf.
Gelb signalisiert, es besteht Handlungsbedarf.
Grün heißt, dass alles in Ordnung ist.

Gabelzinkenkameras an Staplern sind vom Regalprüfer zu veranlassen und helfen, Unfallursachen schneller feststellen zu können. Reparaturen können meistens nur begrenzt selbst durchgeführt werden. Meistens wird die Hilfe des Herstellers benötigt.

Das Bergungskonzept – der Notfallplan für Regale!

Einer der wichtigsten Bestandteile der Gefährdungsbeurteilung stellt das Bergungskonzept dar. Im Notfall muss schnell und umsichtig gehandelt werden können. Die dafür notwendige Schutzausrüstung muss intakt und schnell zur Hand sein. Das Personal muss geschult sein und rasch eingreifen können.
Zunächst müssen gefährliche Bereiche weiträumig abgesperrt werden. Das geschulte Personal muss mit Schutzausrüstung, die aus Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhen und Schutzhandschuhen (ggf. Schutzbrille) besteht, die gefährdete Ware bergen bzw. das Regal sichern. Dies geschieht in der Regel durch Festzurren. Liegt kein Brand vor, muss das Technische Hilfswerk (THW) informiert werden. Ist es zu Reparaturen, Unfällen, Naturkatastrophen oder anderen Veränderungen gekommen, sind die Regalprüfungen häufiger anzusetzen.

Fazit

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, der DGUV V3, der TRBS 1201 sowie der DGUV Regel 108-007. Die Häufigkeit der Prüfung hängt davon ab, wie und wo das Regal genutzt wird. In der Lagerlogistik befinden sich auch viele ortsgebundene Regale im Außenbereich. Da fließen natürlich auch noch widrige Wetterverhältnisse in die Gefährdungsbeurteilung mit ein. Diese Regale müssen besonders stabil sein. Das Lagergut muss speziell gesichert sein. Die Prüfintervalle müssen engmaschiger sein, da sich hier leicht etwas lockern oder verschieben kann.

Die Gefährdungsbeurteilung bietet mit dem Bergungskonzept eine rasche Abhilfe in Notfällen. Gerade in der Industrie oder großen Hallen reichen die Regale schon ziemlich hoch hinauf. Da sind Kletterausrüstung mit Seilsicherung gefragt. Wichtig ist, dass niemand gefährdet wird. In einem Supermarkt oder Baumarkt laufen schon mal Kinder vorbei. Oder ein Senior auf einem elektrischen Rollator fährt durch die Gänge. Ganz zu schweigen von den vielen Einkaufswägen, die täglich durch die Gänge rollen. Da kommt es zu jeder Menge Vibrationen des Bodens. Sind die Regale nicht „bombenfest“ montiert und das Lagergut gesichert, kann es schon vorkommen, dass Ware aus dem Regal fällt oder sich verschiebt.

Deshalb ist die wöchentliche Sichtkontrolle so wichtig. Die Mitarbeiter haben nicht jeden Tag Zeit, alles und jedes zu überprüfen. Die Regalprüfung dient dazu, Risiken zu minimieren und Mitarbeiter und Kunden zu schützen. Geschultes Personal sieht sofort, ob da etwas nicht stimmt oder ob Gefahr droht. Vorsicht ist besser als Nachsicht! Das trifft auch in diesem Fall zu. Es ist leichter, ein verschobenes Lagergut zurecht zu schieben als den Betrieb schließen zu müssen oder Verletzte erklären zu müssen. Deshalb ist die verantwortungsvolle Auswahl sowohl des Regal Checkers als auch des Regalprüfers für die Regalprüfung eine äußerst wichtige und weittragende Entscheidung!

✅ Was kostet eine Regalinspektion bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Regalinspektion variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

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