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DGUV Leiterprüfung

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DGUV Leiterprüfung – DGUV Prüfung von Leitern und elektrischen Betriebsmitteln

DGUV Leiterprüfung – Die Berufsgenossenschaften erlassen unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales rechtlich verbindliche Vorschriften, die DGUV Vorschriften, die von Unternehmern im Betrieb umgesetzt werden müssen, um die Sicherheit der Beschäftigten herzustellen und zu bewahren. Die DGUV Vorschriften sind Grundlage für Prüfungen, die vor der ersten Benutzung und in festgelegten zeitlichen Abständen wiederholt durchzuführen sind. Die fristgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und die Beauftragung von Personen, die ihre Qualifikation für die Prüfungen nachgewiesen haben, liegt in der Verantwortung des Unternehmers.

Was ist die Rechtsgrundlage für die DGUV Leiterprüfung?

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 Abs. 6 sind betrieblich genutzte Leitern und Tritte in vorgegebenen Abständen auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Vor dem ersten Einsatz von Leitern und Tritten muss der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung erstellen oder von einer von ihm beauftragten, fachkundigen Person erstellen lassen. In der Gefährdungsbeurteilung sind Prüfumfänge und Prüffristen für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen. Die Prüfung von Betriebsmitteln muss dokumentiert werden. Der Unternehmer muss seiner Nachweispflicht gegenüber den Unfallversicherern nachkommen.

Wie oft ist die DGUV Leiterprüfung durchzuführen?

Die Prüffristen für die DGUV Leiterprüfung müssen so festgelegt und gegebenenfalls angepasst werden, dass die Leitern und Tritte bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Auch die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft werden. Liegen neue Informationen aus Unfällen und anderen Anlässen vor, ist die Gefährdungsbeurteilung anzupassen.

Handlungsanleitung und DGUV Leiterprüfung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) unterstützt den Unternehmer mit der DGUV Information 208-016 – Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (bisher: BGI 694). In der Handlungsanleitung sind Hinweise zum Arbeitsschutzgesetz, zur Betriebssicherheitsverordnung, zu den Regeln und Vorschriften der Berufsgenossenschaftlichen und zu den anzuwendenden Normen für Leitern und Tritten aufgeführt.

Was ist bei der DGUV Leiterprüfung zu beachten?

Die DGUV Leiterprüfung umfasst eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung durch eine vom Unternehmer bestimmte, ausreichend qualifizierte Person. Es liegt nach BetrSichV § 3 Abs. 6 in der Verantwortung des Unternehmers, festzulegen, welche Voraussetzungen die prüfende Person erfüllen muss. Die Gefährdungsbeurteilung, in der die Prüfumfänge festgelegt sind, darf nach BetrSichV § 3 Abs. 3 nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Verfügt der Unternehmer nicht selbst über die notwendigen Kenntnisse, muss er für die Gefährdungsbeurteilung fachkundigen Rat einholen.

DGUV Leiterprüfung – Die DGUV V3 Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln

Energieanlagen müssen nach $ 49 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Gewährleistung der technischen Sicherheit errichtet und betrieben werden. Die Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3 umfasst elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind im Gebrauch vielfältigen Beanspruchungen, Verschleiß und Alterung ausgesetzt, die zu Fehlern und Ausfällen führen können. In der Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3 werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik angewendet, um die Sicherheit für die Anwender zu gewährleisten. Der Unternehmer gewinnt durch die Befolgung der DGUV Vorschrift 3 an Rechtssicherheit gegenüber Mitarbeitern, Behörden und Unfallversicherern.

DGUV Leiterpruefung

Gefährdungsbeurteilung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und DGUV V3 Prüfung

Auch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel ist nach Betriebssicherheitsverordnung § 3 Abs. 1 eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) konkretisiert die Anforderungen an die Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.

Es wird zwischen der Erstprüfung, die vor der Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und vor jeder Wiederinbetriebnahme nach Instandsetzung und Änderung durchgeführt werden muss, und den in festgelegten Prüfintervallen durchzuführenden Wiederholungsprüfungen unterschieden. Die Gefährdungsbeurteilung muss bei jeder Wiederholungsprüfung nach DGUV V3 erneut durchgeführt werden. Die ausführende verantwortliche Elektrofachkraft VEFK hat die Gefahrenpotenziale in der Gefährdungsbeurteilung zu analysieren.

DGUV Leiterprüfung – Einordnung der Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3

In den Betrieben ist eine große Fülle von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln im Einsatz. Zur einheitlichen Festlegung von Richtwerten für die Prüffristen, die Art der Prüfung und die erforderliche Qualifikation des Prüfers unterscheidet die DGUV Vorschrift 3 nach Einsatzort und Beweglichkeit der Anlagen und Betriebsmittel.

DGUV V3 Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind im laufenden Betrieb beweglich. Verlängerungsleitungen mit Steckvorrichtungen sind ein Beispiel. Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gelten 6 Monate als Richtwert. Auf Baustellen soll die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Abständen von 3 Monaten vorgenommen werden. Nach den Durchführungsanweisungen zur DGUV V3 ist als Maximalwert für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 1 Jahr, in Büros auch 2 Jahre möglich. Die Prüfung kann von einer Elektrofachkraft (EFK) oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) vorgenommen werden.

DGUV V3 Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln

Sind die Betriebsmittel fest angebracht oder durch ihre große Masse schwer beweglich, werden sie im Sinne der DGUV V3 als ortsfeste elektrische Betriebsmittel betrachtet. Beispiele sind mit einem Fundament am Aufstellort fest verschraubte E-Ladestationen und Wallboxen zum Laden für Elektromobilität. Diese Betriebsmittel sind alle 4 Jahre mit einem E-Check nach DGUV V3 Prüfung zu prüfen. Für ortsfeste Betriebsmittel, die unter die Gruppe 700 der DIN VDE 0100 fallen, gilt eine Prüffrist von 1 Jahr. Beispiele hierfür sind:

  • DIN VDE 0100-712 Solar-Photovoltaik-(PV-)Stromversorgungssysteme
  • DIN VDE 0100-714 Beleuchtungsanlagen im Freien
  • DIN VDE 0100-722 Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
  • DIN VDE 0100-731 Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
  • DIN VDE 0100-753 Heizleitungen und umschlossene Heizsysteme

Für einige ortsfeste Betriebsmittel, wie Fehlerstrom-Schutzschalter, sind kürzere Prüffristen für den E-Check angegeben. Die Prüffristen sind nicht als endgültig festgelegt zu verstehen. Es ist die Verantwortung des Unternehmers, die Prüfungen so zu befristen, dass Mängel, mit denen zu rechnen ist, nicht zu einer Gefährdung der Benutzer führen können. In § 5 Abs. 2 sind die zu beachtenden elektrotechnischen Regeln festgelegt. Die Vorschrift macht das Führen eines Prüfbuches zur Pflicht, wenn dies von der Berufsgenossenschaft gefordert wird.

DGUV Leiterpruefung

Wofür ist der Unternehmer bei der VDE Prüfung verantwortlich?

DGUV Leiterprüfung – Zu jedem Typ der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind in den Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 die Art der Prüfung und Angaben über die Befähigung des Prüfers verzeichnet. Der Unternehmer ist für die Einhaltung der Prüffristen, die die Gefährdungsbeurteilung für die DGUV V3 Prüfung vorschreibt verantwortlich. Er muss sich nach § 3 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 3 um die Behandlung von Mängeln kümmern. Das elektrische Betriebsmittel unterliegt Veränderungen durch Alterung, Korrosion, Umgebungseinflüsse, Alterung, Beschädigung und andere Ursachen, die seine Funktion und Sicherheit beeinträchtigen oder ganz aufheben können. Ein Mangel liegt vor, wenn die elektrotechnischen Regeln im Sinne der DGUV V3 durch diese Veränderungen nicht mehr eingehalten werden. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, die Mängel unverzüglich zu beheben. Besteht eine dringende Gefahr, muss der Unternehmer das elektrische Betriebsmittel außer Betrieb nehmen und die Reparatur veranlassen.

DGUV Leiterprüfung – Welche Regeln sind in der DGUV V3 Prüfung anzuwenden?

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt die Anwendung allgemein anerkannter Regeln der Elektrotechnik vor, die in den Bestimmungen des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) zu finden sind. Diese Regeln werden in den Begriffsbestimmungen der DGUV V3 (vormals BGV A3) als elektrotechnische Regeln bezeichnet. Errichtung, Änderung und Instandhaltung und Betrieb der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind den elektrotechnischen Regeln entsprechend durchzuführen.

Wer darf die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?

Gemäß § 3 Abs. 1 der DGUV V3 dürfen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden. Die elektrotechnischen Regeln sind dabei einzuhalten. § 2 Abs. 3 legt fest, dass die Elektrofachkraft aufgrund ihrer Ausbildung, Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Lage sein muss, mögliche Gefahren bei der Arbeit an den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu erkennen. Der Unternehmer ist für die Einsetzung einer befähigten Elektrofachkraft, die die Arbeiten ordnungsgemäß durchführen kann, verantwortlich. Ein erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Elektrotechniker oder Elektromeister kann als Nachweis der Befähigung genügen. Der Nachweis ist vom Unternehmer in die Dokumentation aufzunehmen.

DGUV Leiterpruefung

Wie läuft die DGUV V3 Prüfung ab?

Die DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ beschreibt die Voraussetzungen und den Umfang der DGUV Prüfung.

Vom Unternehmer sind folgende Rechtsgrundlagen zu beachten:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Arbeitsstättenverordnung

Hinzu kommen die DGUV Vorschriften 1, 3 und 4. Vor der Prüfung ist eine Gefährdungsbeurteilung zur Prüftätigkeit durchzuführen, um Gefährdungen der prüfenden Personen zu erkennen und auszuschließen. Gefährdungen können durch die Produktionsumgebung, Lärm, Störlichtbögen, Verschmutzungen auf den Oberflächen der zu prüfenden elektrischen Anlagen und Betriebsmittel und viele andere Einflüsse auftreten. Der Unternehmer ist für den Erhalt der Fachkunde der Prüfperson durch regelmäßige Weiterbildung verantwortlich.

Die Prüfung beginnt mit der Sichtung der zur Prüfung erforderlichen Unterlagen. Die Dokumentation vorangegangener Prüfungen müssen vorliegen. Zu den technischen Prüfungen gehören:

  • Besichtigung des Prüfgegenstands und Feststellung von augenscheinlich wahrnehmbaren Mängeln
  • Messen der kennzeichnenden elektrischen und anderen Größen
  • Erproben, z.B. der Anlagenteile und Sicherheitsfunktionen

DGUV Leiterprüfung – Ergebnisse im Prüfprotokoll erfassen

Die Ergebnisse sind in einer Dokumentation und im Prüfprotokoll zu erfassen. Bei erfolgreicher Prüfung kann eine Kennzeichnung mit einer Prüfplakette durchgeführt werden. Die Auswertung der VDE Prüfung und Veranlassung und Überwachung notwendiger und geeigneter Maßnahmen zur Behebung von Mängeln liegt in der Verantwortung des Unternehmers.

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