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DGUV V3 Prüfung E-Ladekabel

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DGUV V3 Prüfung E-Ladekabel – Was ist ein E-Ladekabel?

Die DGUV Vorschrift 3 besagt, dass ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einer regelmäßigen DGUV Prüfung unterzogen werden müssen.  Aber fallen E-Fahrzeuge unter diese Bestimmungen und zählen E-Ladekabel dazu? Ein Elektroladekabel dient zum Laden von Elektrofahrzeugen an E-Ladestationen. Es gibt jedoch auch E-Ladestationen, die über keine fixen E-Ladekabel verfügen. Für diesen Fall gibt es Ladekabel mit Anschlussstecker Typ 1, Typ 2 oder mit Schuko Stecker, die lose im Fahrzeug mitgeführt werden. Das Fahrzeug ist somit ohne dieses Kabel nicht fahrtüchtig. Deshalb fallen E-Ladekabel unter die DGUV Vorschrift 3.

Was ist die DGUV oder VDE?

Der DGUV ist der Deutsche Dachverband der Berufsgenossenschaften und die 27 deutschen Unfallversicherer. Hinter der VDE steht der Deutsche Verband der Elektrotechniker, Elektroniker und Informationstechniker. Beide Verbände werden fachspezifisch in die Gesetzgebung für elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen mit einbezogen. Die Bildung des Dachverbandes DGUV hat bewirkt, dass auch die BGV A3 in DGUV V3 umbenannt wurde. Dahinter verbirgt sich die Vorschrift 3 zur

  • Regelung der Prüfung,
  • Installation,
  • Inbetriebnahme sowie
  • Wartung

 

elektrischer Anlagen, Geräte und Maschinen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV V3 darf nur von befähigten Personen durchgeführt werden.

DGUV V3 Pruefung E-Ladekabel

Welches E-Ladekabel darf nach DGUV Vorschrift 3 verwendet werden?

Typ-2-Stecker oder Schuko Stecker dürfen an E-Ladesäulen verwendet werden. Darüber hinaus dürfen diese an der Haushaltssteckdose genutzt werden. Jeder Nutzer kann einen Defekt leicht erkennen. E-Ladestationen zeigen eine Fehlermeldung, wie zum Beispiel „Ladeanschluss oder Elektro Ladestation prüfen“, „Elektro Adapter prüfen“ oder „Prüfung von E-Ladestation notwendig“. In diesen Fällen sollte nach der DGUV V3 das E-Ladekabel überprüft werden.

Wann sollten E-Ladekabel nach der DGUV V3 geprüft werden?

E-Fahrzeuge, E-Ladestationen sowie E-Ladekabel sollten einmal pro Jahr von einer befähigten Person überprüft werden. Im eigenen Interesse sollten E-Ladekabel, die ständig verwendet werden, immer wieder auf Schäden an der Isolierung kontrolliert werden. Da E-Fahrzeuge auch an der gängigen Haushaltssteckdose bzw. hauseigenen Ladestation aufgeladen werden können, sollte darauf geachtet werden, dass auch diese E-Ladestationen jährlich nach der DGUV Vorschrift 3 überprüft werden.

Die Prüfung der elektrischen Sicherheit von 1 und 3 phasigen Ladekabeln Mode 2 und 3 wird durch Simulation von Fehlerfällen nach VDE 0702 (DIN EN 50699) geprüft.

Was ist bei einer E-Ladestation zu beachten?

Das Aufladen an einer zertifizierten, geprüften Ladestation ist sehr sicher. E-Ladestationen sind auf unterschiedliche Ladesysteme ausgelegt. Der Nutzer muss jedoch angemeldet und registriert sein. Diese Systeme dienen dazu, die Energiemengen zu erfassen und zu kontrollieren. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls auf diesem Weg. Angesteuert werden die Ladesysteme über Apps, Chips oder per Authentifizierungsschlüssel.

Da E-Ladestationen und E-Kabel ständigem Gebrauch sowie Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind, empfiehlt es sich, diese einer kurzen Überprüfung vor dem Laden zu unterziehen. Das beinhaltet nach der DGUV V3 eine Prüfung auf Schäden am Gehäuse, wie zum Beispiel Dellen sowie Regenwasser oder Beschädigungen an der Isolierung am Anschluss für das E-Kabel. E-Ladestationen sind für den Außenbetrieb ausgelegt. Anschlüsse (Steckdosenmechanismus) sind daher mit einem Wasserablauf versehen.

Sind von außen bereits Defekte, wie zum Beispiel Dellen, Risse, starke Schrammen, etc. oder geknickte Kabel sichtbar, sollte diese E-Ladestation nicht benutzt werden. Wenn das mitgeführte Ladekabel Schäden an der Isolierung zeigt, sollte es ebenfalls nicht mehr verwendet werden. Es lohnt sich, ein Ersatz-Ladekabel mitzuführen.

E-Ladestationen werden unter folgenden Normen geprüft:

  • Inbetriebnahme Prüfung nach IEC 60364-6 / DIN VDE 0100-600
  • Wiederholungs Prüfung nach EN 50110-1 / DIN VDE 0105-100
  • Prüfung der Betriebszustände nach DIN EN 61851 (VDE 0122)

 

DGUV V3 Pruefung E-Ladekabel

Wie muss eine E-Ladestation nach der DGUV V3 ausgelegt sein?

Diese muss über

  • eine Steckvorrichtung,
  • einen Leitungsschutz,
  • einen Leistungsschalter,
  • eine Fehlstrom-Schutzeinrichtung sowie
  • eine Sicherheits-Kommunikationseinrichtung

 

verfügen. Netzanschluss und Zählung sind optional. Der Fluss der Ladeenergie sowie die Bereitstellung des Stroms und die Abrechnung müssen nach der DGUV Vorschrift 3 geregelt und klar kommuniziert werden. Darüber hinaus regelt das System die Rückspeisung im Falle eines Stromüberflusses und muss den Schutz bei Überlastung gewährleisten. Auch das ist Teil der DGUV V3 Prüfung.

DGUV V3 Prüfung E-Ladekabel – Wie werden E-Ladekabel beim E-Check kontrolliert?

Firmen, die E-Fahrzeuge einsetzen, müssen E-Ladekabel einer DGUV V3 Prüfung unterziehen, da sie in diesem Fall als bewegliche Arbeitsmittel gelten. Darüber hinaus müssen E-Kabel, egal ob an der E-Ladestation mobil mitgeführt oder im Betrieb eingesetzt werden auf Betriebssicherheit, Verkehrssicherheit sowie einer Arbeitssicherheit kontrolliert werden. Die Grundlage bildet darüber hinaus die Richtlinie ECE R100. Das Hochvolt-System sollte darüber hinaus natürlich ebenfalls kontrolliert werden. Die Elektrogeräteprüfung sieht natürlich auch die entsprechende Dokumentation (Prüfprotokoll) vor. Der Prüfer hat alle gefundenen Mängel, Defekte, Schäden, etc. darin zu vermerken und Maßnahmen zur Behebung zu nennen.

Die Elektrogeräteprüfung verlangt, dass auch bei E-Ladekabeln nach der DGUV V3 zu jederzeit die Sicherheit gewährleistet ist. Die DGUV V3 Prüfung muss von Firmen durchgeführt werden, die E-Fahrzeuge verwenden. Natürlich können E-Ladekabel auch einem E-Check durch einen zertifizierten und dazu berechtigten Prüfbetrieb unterzogen werden. Elektrofachbetriebe, die ebenfalls die Berechtigung besitzen, dürfen natürlich auch die DGUV Prüfung bzw. VDE Prüfung von E-Ladekabeln durchführen.

Elektropruefung VDE

Können E-Ladekabel repariert werden?

Ist die Isolierung beschädigt, kann diese vom Kabel abgezogen und neu aufgebracht werden. Nur zahlt sich dieser Vorgang weder zeit- noch geldtechnisch aus. Wird die Isolierung während des Ladevorgangs beschädigt, kann sie kurzfristig! mit einem Isolierband notdürftig versorgt werden. Ein neues E-Ladekabel ist umgehend zu besorgen. Schadhafte Isolierungen können auch an der E-Ladestation zum Kabelbrand oder Kurzschluss führen. Den Verursacher trifft laut UVV die volle Haftung. Darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da dadurch auch andere Personen und Fahrzeuge gefährdet werden.

DGUV V3 Prüfung E-Ladekabel – Welche Alarmzeichen kündigen Schäden oder Defekte an?

Je nachdem wann, wo und wie das E-Fahrzeug betankt wird, können auch die Probleme unterschiedlich sein. Zu den häufigsten zählen jedoch.

  • heiß werden der Kabel, Steckverbindungen
  • Funken sprühen
  • zu langes Laden
  • auch bei längerem Anschluss wird nicht geladen oder
  • die Ladestation schaltet plötzlich während des Vorganges ab.

 

In den meisten Fällen deutet dies nach der VDE Prüfung auf eine Überlastung, Überhitzung oder einen Defekt der Ladestation selbst hin. Ist das E-Ladekabel oder die Steckverbindung defekt, kann es zu einem Kurzschluss kommen.

Können E-Ladekabel geborgt werden?

Kommt es zum Beispiel zu einem wie vorab beschriebenen Vorfall, kann sich der Nutzer ein E-Ladekabel von einem anderen Nutzer, der vielleicht ein Ersatzkabel dabeihat, ausborgen. Auch wenn dieses gebraucht, aber in Ordnung ist, kann er dieses natürlich verwenden. Wenn ein anderer Fahrer dem Betroffenen sein eigenes E-Ladekabel, das passt, borgt, ist dies auch statthaft. Voraussetzung ist dabei immer, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Das ist dann der Fall, wenn das Ladekabel in einwandfreiem Zustand und funktionsfähig ist. Darüber hinaus muss es zur Verwendung am betreffenden E-Fahrzeug geeignet sein. Die DGUV Vorschrift 3 schreibt nur vor, dass E-Ladekabel funktionstüchtig und in einwandfreiem Zustand sein müssen.

DGUV V3 Prüfung E-Ladekabel – Fazit

Das E-Ladekabel samt Steckverbindung muss nach der DGUV V3 in einem einwandfreien Zustand sein und regelmäßig auf Schäden kontrolliert werden. Gewerbliche Betreiber von Ladestationen sind nach der DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in diesem Bereich durchzuführen. E-Ladekabel sind fixer Bestandteil des Ladevorganges und gehören zur Funktionstüchtigkeit von E-Fahrzeugen dazu. Daher müssen die gefundenen Mängel, auch am E-Ladekabel, im Prüfprotokoll durch den Prüfer eingetragen werden. In diesem Fall sind es die Betreiber der E-Ladestationen, die Prüfungen vornehmen müssen. Die Betriebssicherheit steht immer an oberster Stelle.

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