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DGUV Vorschrift 3 Prüffristen

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DGUV Vorschrift 3 Prüffristen – darauf müssen Sie achten

DGUV Vorschrift 3 Prüffristen – Die DGUV Vorschrift 3 ist eine der wichtigsten Vorschriften zur Verhütung von Unfällen in Betrieben, Kinos, Bibliotheken, Schulen, gewerblichen Küchen und sonstigen Einrichtungen. Sie dient dem Schutz von Besuchern, Mitarbeitern und anderen Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten. Als Unternehmer oder Betreiber einer Anlage sind Sie selbst für die Sicherheit Ihrer elektrischen Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen verantwortlich. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt die vorgeschriebenen Intervalle und Prüffristen für die Prüfung nach DGUV V3 einhalten. Doch welche Intervalle gelten für die verschiedenen Arten von Betriebsmitteln und Anlagen? Lesen Sie weiter und informieren Sie sich ausführlich über die Prüffristen der DGUV / VDE Prüfung.

Die Gefährdungsbeurteilung – Grundlage der Geräteprüfung

Als Grundlage für die Festlegung der Prüfintervalle bzw. Prüffristen, muss grundsätzlich immer eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Der Grund hierfür ist absolut einleuchtend und logisch: Jedes Gerät und jedes Betriebsmittel besitzt ein eigenes, individuelles Gefährdungspotenzial, welches die Notwendigkeit einer regelmäßigen Prüfung hinsichtlich der Betriebssicherheit nach sich zieht. Bei der Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld von DGUV Prüfungen kontrollieren die Mitarbeiter eines zertifizierten Prüfunternehmens das Gerät in Bezug auf dessen Gefährdungspotenzial. Je größer die Gefahr ist, die von dem betreffenden Gerät oder Betriebsmittel ausgeht, desto häufiger muss anschließend die DGUV Vorschrift 3 Prüfung vorgenommen werden. Eine engmaschige Überwachung im Rahmen der VDE Prüfung ist insbesondere bei Geräten mit hohem Gefährdungspotenzial unbedingt notwendig. Typische Beispiele für ein erhöhtes Gefährdungspotenzial sind Geräte mit Kundenkontakt sowie Maschinen in einer feuchten oder anderweitig problematischen Umgebung.

DGUV Vorschrift 3 Prueffristen

Wann muss die DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchgeführt werden?

Das Intervall für die Prüfung nach DGUV V3 wird durch die zertifizierte Prüfperson im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Als Unternehmer oder Betreiber einer Anlage müssen Sie in jedem Fall immer einen Nachweis zur Prüffristen-Festlegung parat haben. Behörden wie das Amt für Arbeitsschutz und Versicherungen überzeugen sich in regelmäßigen Abständen selbst von der Transparenz Ihrer Sorgfalt in puncto Unfallverhütung. Die DGUV V3 Prüfung findet sowohl zum festgelegten Prüftermin gemäß Gefährdungsbeurteilung als auch nach Änderungen, die Einfluss auf das Gefährdungspotenzial haben, statt. Letzterer Punkt beinhaltet zum Beispiel Reparaturen oder Neustrukturierungen von Maschinenparks. In den meisten Fällen muss außerdem vor der ersten Inbetriebnahme eine Elektrogeräteprüfung nach DGUV durchgeführt werden – insbesondere wenn der Hersteller nicht für die Sicherheit des Geräts oder der Maschine garantiert.

3 Monate, 12 Monate, 24 Monate, 48 Monate – das sind die Richtwerte!

Die Gefährdungsbeurteilung durch ein zertifiziertes Prüfunternehmen ist das wichtigste Instrument zur Festlegung der Prüfintervalle im Rahmen der Anlagenprüfung und Elektrogeräteprüfung. Die DGUV V3 selbst gibt keine verbindlichen Intervalle vor. Stattdessen bleibt es dem Anlagenbetreiber selbst überlassen, wann die DGUV V3 Prüfung durchgeführt wird. Folgende Empfehlungen gelten als allgemein anerkannt und sollten auch von Ihnen berücksichtigt werden:

  • Prüfintervall von 3 Monaten für Geräte auf Baustellen
  • Prüfintervall von 6 Monaten für stationäre und nichtstationäre Anlagen wie zum Beispiel Fehlerstrom-Schutzschalter
  • Prüfintervall von 12 Monaten für Anlagen und Maschinen auf Baustellen sowie für Geräte in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen
  • Prüfintervall von 24 Monaten für Anlagen in Schulen und gewerblichen Küchen
  • Prüfintervall von 48 Monaten für Anlagen und Maschinen in öffentlichen Einrichtungen, Büros und im Einzelhandel

DGUV Vorschrift 3 Prueffristen

Welche Prüffristen gelten für ortsfeste Anlagen?

Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung muss bei ortsfesten Anlagen regelmäßig eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden. Dabei gelten je nach Gefährdungspotenzial unterschiedliche Richtwerte als Empfehlung für die Prüffrist. Allgemeine Anlagen ohne besondere Anforderungen sollten mindestens alle 48 Monate einer Prüfung nach DGUV Vorschrift Nummer 3 unterzogen werden. Demgegenüber sollten Betriebsstätten mit ortsfesten Anlagen alle 12 Monate überprüft werden. Typische ortsfeste Anlagen bzw. ortsfeste Betriebsmittel sind zum Beispiel Verarbeitungsmaschinen, Fertigungszentren, Transformatoren und Förderanlagen.

Welche Gefahren entstehen bei der Nichteinhaltung der Prüffristen?

Als Betreiber einer Anlage mit Gefährdungspotenzial sind Sie eigenständig für die Sicherheit Ihres Eigentums bzw. Ihrer Maschinen und Betriebsmittel verantwortlich. Führen Sie die Prüfung nach DGUV Vorschrift Nummer 3 nicht regelmäßig durch, so können im schlimmsten Fall enorme Probleme rechtlicher Art sowie sehr hohe Kosten auf Sie zukommen. So verlangen zum Beispiel die Versicherungsträger nach einem Unfall in jedem Fall einen Nachweis über die fristgerechte Durchführung von DGUV V3 Prüfungen. Erbringen Sie diesen Nachweis nicht, so haften Sie selbst für die entstandenen Schäden des Unfallgeschehens. Nicht zuletzt dient die regelmäßige DGUV Prüfung außerdem Ihrer eigenen Sicherheit sowie der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Gäste. Plus: Das zertifizierte Prüfunternehmen macht Sie nach der Durchführung der Prüfung auf etwaige Mängel an Ihrer Anlage aufmerksam. Durch zügige Reparaturen sowie durch den frühzeitigen Austausch von Verschleißteilen minimieren Sie das Risiko von Folgekosten – etwa durch Produktionsausfälle. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Welche Geräte sind bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zu prüfen?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte stellt einen wesentlichen Bestandteil der Prüfung nach DGUV V3 (frühere Bezeichnung: BGV A3) dar. Typische ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind zum Beispiel:

  • Scanner
  • Drucker
  • Laptops
  • Tischlampen
  • Kaffeemaschinen
  • Telefone

Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel überprüft eine zertifizierte Prüfperson das Gerät auf das Vorhandensein von Mängeln. Werden Mängel festgestellt, so sind diese durch Sie unverzüglich zu beheben. Der Prüfer fixiert die Mängel schriftlich im Prüfprotokoll und setzt dementsprechend den Prüfintervall.

DGUV Vorschrift 3 Prüffristen – So läuft die Prüfung ab

Die Prüfung ortsfester Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel laufen im Prinzip stets nach demselben Schema ab. Eine zertifizierte Prüfperson unterzieht Ihre Anlage und Ihre Betriebsmittel am vereinbarten Stichtag einer ausführlichen Prüfung. Dabei nimmt er zunächst eine Sichtprüfung vor und führt anschließend Messungen mit kalibrierten Messgeräten durch. Auch eine Funktionsprüfung in verschiedenen Betriebsmodi gehört im Allgemeinen zur DGUV V3 Prüfung. Nach der Durchführung der DGUV Prüfung erhalten Sie ein Protokoll, welche wichtige Informationen wie die Prüffrist beinhalten.

DGUV Vorschrift 3 Prueffristen

Weniger Unfälle, geringere Folgekosten und keine Ausfallkosten – die Vorteile einer rechtzeitigen Prüfung

Durch die plangemäße und ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nach DGUV V3 (früher: BGV A3) vermeiden Sie als Arbeitgeber und Verantwortlicher einer Anlage zahlreiche Unannehmlichkeiten. So sorgt die regelmäßig durchgeführte DGUV V3 Prüfung nicht nur für ein gutes Gefühl auf Ihrer Seite, sondern auch für rechtlich unanfechtbare Betriebssicherheit. Im Schadensfall sind Sie dann im wahrsten Sinne des Wortes auf der „sicheren Seite“. Darüber hinaus passieren durch die regelmäßige DGUV Überprüfung in Ihrem Haus schlichtweg weniger Unfälle. Außerdem ersparen Sie sich die Folgekosten und Ausfallkosten, die als Konsequenz einer ungenügend geprüften Anlage zwangsläufig entstehen. Eine Prüfung innerhalb der vorgegebenen Prüffrist sichert Sie ab.

DGUV Vorschrift 3 Prüffristen – Rechtssicherheit durch das Prüfprotokoll

Das E-Check Protokoll enthält alle wichtigen Daten und Parameter, die im Rahmen der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 festgestellt wurden. Typische Inhalte sind der Zustand der Anlage, die festgestellten Mängel, die Maßnahmen zur Behebung der Mängel, die Prüffrist zur Behebung der Mängel, der Name des Prüfers und das Datum der Prüfung. Das Protokoll zur DGUV V3 Prüfung ist ein wichtiges Dokument, welches Ihnen als Anlagenbetreiber Rechtssicherheit verschafft. Im Schadensfall und bei Überprüfungen durch Behörden und / oder Versicherungen können Sie jederzeit auf das Protokoll und die damit verbundene Prüfung verweisen.

Lassen Sie jetzt eine Gefährdungsbeurteilung durch ein zertifiziertes Prüfunternehmen erstellen

Wenn Sie sich für einen E-Check bzw. für eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 interessieren, sollten Sie nicht zögern und ein zertifiziertes Prüfunternehmen kontaktieren sowie um Hilfe bitten. Vielleicht verfügen Sie ja sogar in Ihrem eigenen Betrieb über eine Elektrofachkraft, welche als zertifizierte Prüfperson agieren darf. In den meisten Einrichtungen und Betrieben ist dies erfahrungsgemäß jedoch nicht der Fall. Deshalb sollten Sie sich die Dienste einer externen zertifizierten Prüfperson sichern und einen zeitnahen Termin für eine Inaugenscheinnahme vor Ort bei Ihnen vereinbaren. Die Prüfperson nimmt gerne eine Gefährdungsbeurteilung für Sie vor und legt die Intervalle für die anschließende Prüfung fest.

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