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Elektroprüfung nach DGUV

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Elektroprüfung nach DGUV – Was bedeutet DGUV?

Elektroprüfung nach DGUV – Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 handelt es sich um eine Verordnung, die die Unfallkassen beziehungsweise Unfallversicherungen herausgegeben haben. Diese regelt Tests, die regelmäßig zur Überprüfung von ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Anlagen, Maschinen und Geräte vorgeschrieben sind, wenn diese unter elektrischer Spannung stehen. Das Ziel dieser Elektrogeräteprüfung ist, dass die einzelnen Geräte technisch in gutem Zustand sind und einwandfrei arbeiten. Primär sollen mittels DGUV Prüfung jedoch Mitarbeiter, die diese Geräte verwenden, vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden,  man nennt sie daher auch Energys best friend.

Die Abkürzung DGUV bedeutet Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Dieser Spitzenverband umfasst etliche Unfallkassen und mehrere gewerbliche Berufsgenossenschaften, welche sich um Millionen Menschen kümmern, die berufsbedingt von Risiken am Arbeitsplatz wie beispielsweise Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen bedroht sind. So können Berufskrankheiten unter anderem auch durch elektrische Betriebsmittel am Arbeitsplatz ausgelöst werden, wenn diese ungeprüft über lange Zeit verwendet werden. Mittels regelmäßiger Prüfung nach Richtlinien der DGUV und durch eine zertifizierte Elektrofachkraft sollen deshalb elektrische Geräte auf ihren technischen Zustand und einwandfreie Funktion überprüft werden.

Elektropruefung nach DGUV

Wer sorgt für eine ordnungsgemäße Durchführung der DGUV V3?

Regelmäßige Überprüfungen laut der Anforderungen nach DGUV finden nach festgelegten Abläufen statt und testen elektrische Anlagen an sich und weitere Betriebsmittel sowie die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen des Unternehmens.

Wer elektrische Betriebsmittel, Maschinen und komplexe Anlagen betreibt, ist für die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung der Überprüfung laut DGUV V3 verantwortlich. Dazu gehört, dass Unternehmer für eine sorgfältige Planung wie auch für den Prüfungsablauf im Betriebsgebäude sorgen müssen. Werden die Prüffristen jedoch versäumt und es ereignen sich dadurch Stromunfälle oder Mitarbeiter erleiden Verletzungen, ist der Betreiber für sämtliche Folgen wie beispielsweise Schadenersatzforderungen allein verantwortlich.

Unfallversicherungen können bei Versäumnissen dieser Art dem Unternehmer Zahlungen komplett oder mindestens teilweise verweigern. In manchen Fällen kann auch der komplette Versicherungsschutz wegfallen. Unternehmer, die ihren Verpflichtungen in diesem Bereich nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, welche durch ein Bußgeld, eventuell sogar mit einer Haftstrafe geahndet wird.

Andererseits erhalten Unternehmer/Betreiber bei etlichen Sachversicherern günstigere Prämien beziehungsweise einen Bonus, wenn die Richtlinien der DGUV V3 ordnungsgemäß eingehalten und mittels anerkannter Elektrofachkraft umgesetzt werden. Das Prüfprotokoll, welches die prüfende Person über die VDE Prüfung abschließend ausstellt, dient als Nachweis für die Versicherungen. Zudem wird durch eine BGV A3 Prüfung (neu DGUV V3 Prüfung) die Zuverlässigkeit und Sicherheit sämtlicher elektrischen Betriebsmittel deutlich erhöht. Daraus ergeben sich weniger Betriebsausfälle und Kosten.

Elektropruefung nach DGUV

Elektroprüfung nach DGUV – DGUV V3 Dokumentation

Jeder einzelne E-Check, der bei elektrischen Betriebsmitteln auf Basis der DGUV V3 durchgeführt wird, muss schriftlich in einer ausführlichen Dokumentation nachgewiesen werden. Das Prüfungsprotokoll wird dem Unternehmer nach Abschluss der DGUV V3 Prüfung durch die Elektrofachkraft ausgehändigt. Der Prüfer unterzeichnet das offizielle Dokument und liefert damit Daten über jedes einzelne getestete Arbeitsmittel.

Zudem enthält die Dokumentation Aufzeichnungen über eventuelle Mängel, die umgehend zu beseitigen sind. War die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Geräte/Maschinen erfolgreich, wird ein Prüfsiegel an den Geräten angebracht. Dieses ist gut sichtbar und ein weiterer Nachweis, dass ordnungsgemäß nach Richtlinien der DGUV überprüft wurde.

Elektroprüfung nach DGUV – Was beinhaltet der E-Check nach DGUV V3?

Überprüft wird durch einen DGUV Test die ordnungsgemäße Funktion aller Elektrogeräte in einem Unternehmen sowie bei komplexen elektrischen Anlagen die komplette Elektroinstallation. Bei Bedarf werden elektrische Betriebsmittel dem neuesten technischen Stand angepasst. Bei elektrisch betriebenen Maschinen umfasst die DGUV V3 Prüfung sämtliche Typen, die in der Produktion oder Ähnlichem eingesetzt werden wie unter anderem in Forschungseinrichtungen oder jeglichen industriellen Betrieben.

Wen betrifft die Prüfung nach DGUV?

Von den gesetzlichen Vorschriften der DGUV sind grundsätzlich alle Arbeitgeber und Unternehmer betroffen. Primär geht es natürlich um den Erhalt menschlicher Gesundheit und Unversehrtheit. Des Weiteren steht der tägliche Umgang mit elektrisch betriebenen Maschinen, Geräten und Anlagen im Fokus. Betreiber der elektrischen Geräte sind somit nach dem Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz vollumfänglich für die Sicherheit in ihrem Betriebsgebäude verantwortlich. In diese Verantwortung fällt auch die umfassende Organisation der regelmäßigen DGUV V3 Prüfung, inklusive der Auswahl einer anerkannten Elektrofachkraft.

Wer darf eine Überprüfung laut nach DGUV Vorschrift 3 Richtlinien vornehmen?

Elektroprüfung nach DGUV – Für anerkannte beziehungsweise zertifizierte Elektrofachkräfte sind besondere Anforderungen zu erfüllen. Kann der Unternehmer, aus welchen Gründen auch immer, diesen Part in seinem Betrieb nicht selbst übernehmen, muss er entweder unter seinen Mitarbeitern eine geschulte Person dafür abstellen oder eine externe Elektrofachkraft beziehungsweise einen professionellen Handwerksbetrieb mit der Prüfung auf Basis DGUV Vorschrift 3 beauftragen.

Geeignet sind grundsätzlich Menschen, die entweder über eine Ausbildung als Elektrofachkraft absolviert haben, praktische Berufserfahrung im Bereich der Elektrotechnik besitzen oder aufgrund ihrer aktuellen Tätigkeit befugt sind die Betriebssicherheit elektrischer Anlagen/Maschinen fachgerecht zu beurteilen. Idealerweise besitzen auch die ausgewählten Mitarbeiter eine Zertifizierung zur Elektrofachkraft.

Als Basis für die Ausbildung zur Elektrofachkraft in Unternehmen ist üblicherweise entweder ein erfolgreiches elektrotechnisches Studium oder eine Fach-orientierte Berufsausbildung prädestiniert. Die erforderliche Berufserfahrung muss mindestens 12 Monate betragen, eher mehr. Die Bestimmungen der DGUV V3 sowie weitere Anforderungen, die unter anderem von den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen vorgeschrieben werden, lernen angehende Elektrofachkräfte durch ihre zielgerichtete Ausbildung/Zertifizierung. Erst wenn Letztere abgeschlossen ist und ein Nachweis darüber vorliegt, darf diese Person eine Überprüfung aller elektrischen Betriebsmittel inklusive Erstellung des Prüfungsprotokolls durchführen.

Elektropruefung nach DGUV

Welche einzelnen Abschnitte umfasst die Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3?

Eine DGUV V3 Prüfung wird generell in drei Arbeitsschritten vorgenommen:

  • Vorab erfolgt eine Sichtprüfung gemäß DGUV. Hierbei schätzt die Elektrofachkraft (EFK) den aktuellen Wartungszustand äußerlich ein und kann eventuell erste erkennbare Mängel beseitigen.
  • Im zweiten Abschnitt der VDE Prüfung (Messprüfung) werden relevante Messwerte überprüft, eventuell neu ermittelt, welche im Gesamtsystem der elektrischen Betriebsmittel die Sicherheit gewährleisten. Die Einhaltung präziser Messwerte garantiert zudem den benötigten Leistungsumfang im Betrieb.
  • Im letzten Arbeitsschritt (Funktionsprüfung) werden unterschiedliche Szenarien simuliert wie unter anderem eine auftretende Gehäusespannung oder ein Kurzschluss. Zudem testet der Prüfer sämtliche Elemente, die der Sicherheit dienen wie beispielsweise Erdungssysteme und Schutzschalter sowie Brandhemmer auf deren ordnungsgemäße Funktion.

Elektroprüfung nach DGUV – Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3

Prüfungen auf Basis der Richtlinien der DGUV werden generell in bestimmten zeitlichen Abständen oder zu bestimmten Ereignissen wie beispielsweise einer Erst-Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel durchgeführt. Dies gilt gleichermaßen für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie auch ortsfester Gerätschaften. Die Erstprüfung vor der Inbetriebnahme kann eventuell entfallen, falls der Hersteller schriftlich versichert, dass das Gerät in einem exzellenten technischen Zustand geliefert wird. Unternehmer agieren jedoch immer rechtssicher, wenn trotzdem eine Prüfung vor der Erst-Inbetriebnahme samt Dokumentation beziehungsweise Prüfprotokoll erfolgt.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie unter anderem der Winkelschleifer, Computer oder Mikrowelle und Kaffeemaschine, sind leicht zu transportieren und normalerweise lediglich mittels Stecker am Stromnetz angeschlossen. Für mobile Betriebsmittel gelten laut DGUV Vorschrift 3 andere Prüffristen, als es bei ortsfesten Maschinen/Geräten wie unter anderem Drehbänke, Schweißautomaten oder Backöfen nötig ist. Letztere sind fest an eine Strom-Verteilung angeschlossen.

Ortsveränderliche/mobile elektrische Geräte müssen meistens in kürzeren zeitlichen Abständen einer Elektrogeräteprüfung unterzogen werden, da hier erfahrungsgemäß Verschleiß schneller auftreten kann. Die individuellen Prüfintervalle werden meistens von der Elektrofachkraft festgelegt. Dies gilt auch für ortsfeste Anlagen. Der Unternehmer muss allerdings selbst die Einhaltung dieser Fristen überwachen.

Die üblichen Fristen der Prüfungen sind unter DGUV Vorschrift 3 in einer Auflistung festgeschrieben. Prüffristen können jedoch unterschiedlich ausfallen, falls die Fehlerquote (Abweichungen der Grenzwerte) bei der letzten Überprüfung unterhalb 2 Prozent liegt. Diese Erfahrungswerte dienen als Basis für die nächsten Prüfintervalle.

Muss eine DGUV V3 Prüfung bei ortsfesten Anlagen dokumentiert werden?

Elektroprüfung nach DGUV – Jede Überprüfung nach DGUV Richtlinien, egal ob Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel oder ortsfester Geräte/Arbeitsmittel, muss ausführlich dokumentiert werden. Im Prüfungsprotokoll muss:

  • Name der prüfenden Person
  • Typ der jeweiligen Anlage/des Gerätes
  • Datum der Prüfung
  • Das aktuelle Intervall
  • Der nachfolgende Prüftermin eingetragen werden.

Nach Abschluss der Tests an ortsfesten und anderen elektrischen Anlagen kann der einwandfreie technische Zustand durch eine Prüfplakette am Gerät gekennzeichnet werden. Auf der Prüfplakette ist der nächste Prüftermin des Gerätes vermerkt, sodass dieser nicht so leicht zu übersehen ist. Prüfplaketten sind nicht per Gesetz gefordert, werden jedoch nach erfolgreicher Prüfung meistens aufgebracht.

Auf welche Handlungshilfen können Elektrofachkräfte zurückgreifen?

Elektroprüfung nach DGUV – Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind bestimmte Ziele zum Schutz von Menschen und Material bei einer DGUV Prüfung vorgegeben. Konkrete Vorgaben sind zudem in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) enthalten und bieten der Elektrofachkraft umfassende Hilfestellung. Als Beispiel genannte Maßnahmen der TRBS sind bei einer BGV A3 (neu DGUV V3 Prüfung) einzuhalten. Tritt ein Schadenfall ein, müssen Unternehmer die ordnungsgemäße Durchführung wie auch die Prüffristen der VDE Überprüfung in ihrem Betrieb eindeutig nachweisen. Experten empfehlen daher die Prüffristen eher kürzer anzusetzen und häufigere Intervalle festzulegen, um eventuelle Schäden bei Mitarbeitern und Inventar zu verhindern.

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