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Prüffristen der DGUV V3

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Prüfungen nach DGUV orientieren sich an Vorschriften, die sich auf spezielle Voraussetzungen stützen. Alle Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen sind regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen. Zu den Prüfgegenständen zählen unter anderem Bürogeräte (Prüfung ortsveränderliche Geräte), daneben die Prüfung von Kfz-Ladestationen, Ladekabeln und Wallboxen (Prüfung elektrischer Anlagen) nach der entsprechenden DIN sowie weitere Sonderprüfungen in anderen Bereichen. Die Prüffristen der DGUV V3 differenzieren sich und werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV ermittelt. Allem voran geht die Prüfung der Geräte und Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach einem Umzug und nach erfolgter Reparatur. Gesetze schreiben die Kontrollen vor und geben den Prüfrahmen vor. Die Ermittlung der Prüffristen ist ein wichtiger Schritt innerhalb der DGUV  Vorschrift 3. Grund für regelmäßige Kontrollen innerhalb der DGUV V3 Prüffristen ist die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz. Hierfür stellt der Gesetzgeber unterschiedliche Anforderungen an Firmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden und Gefahren von Mitarbeitern und Dritten fernzuhalten.

BGV A3 – Informatives zu Prüffristen der DGUV V3

Die Technische Regel für Betriebssicherheit gibt für gängige Betriebsmittel allgemeine Prüffristen und Prüfumfänge der DGUV vor. Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Büros, zum Beispiel Monitore, wird ein Intervall von 2 Jahren angesetzt. Andere Fristen gelten für ortsveränderliche Betriebsmittel in Werkstätten und Produktionsfirmen. Laut BGV A3 sind beispielsweise Bohrmaschinen und andere elektrische Werkzeuge jährlich oder alle paar Monate zu prüfen. Der Grund ist die höhere Beanspruchung und die dadurch entstehende steigende Gefährdung.

Andere Regelungen zu den Prüffristen der DGUV V3 gelten für die Prüfung elektrischer Anlagen. So sind beispielsweise Steckdosen und Unterverteilungen sowie ortsfeste Betriebsmittel, etwa Klimaanlagen, alle 4 Jahre zu kontrollieren. Diese Vorschrift gilt, solange die Geräte und Anlagen nicht in sensibler Umgebung genutzt werden, sprich in feuchten oder nassen Arbeitsgebieten. Für solche Fälle sieht der Gesetzgeber eine jährliche Prüfung nach DGUV vor. Im Einzelfall können andere Prüffristen gelten; eine Gefährdungsbeurteilung legt notfalls individuelle Prüffristen fest.

UVV Prüfungen – Wissenswertes

Die UVV Prüfung (Unfallverhütungsvorschriften) regeln die richtige Handhabung technischer Arbeits- und Betriebsmittel. Die Vorschriften geben für jedes Unternehmen die pflichtigen Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Ein Unternehmer muss selbständig für die Durchführung der UVV Prüfung sorgen. Dabei muss er auf die professionelle Abnahme von UVV Prüfungen achten. Alle eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel sind im Abstand von höchstens einem Jahr von einem Sachkundigen oder einer befähigten Person zu prüfen.

Die jährliche Prüfung der Arbeits- und Betriebsmittel ist der Maximalabstand zwischen zwei Prüfungen. Ein zuständiger Verantwortlicher erstellt eine Gefährdungsbeurteilung, die individuelle Prüffristen der DGUV V3 vorsehen. Der Gefährdungsbeurteilung sind die einzelnen Intervalle für Prüfungen der Arbeitsmittel zu entnehmen. Es ist möglich, die Prüfintervalle zu vergrößern, jedoch wird die Prüfung dann nach Berufsgenossenschaftlichen Regeln durchgeführt. Diese Regeln schreiben vor, dass Prüfintervalle nur mit Nachweis der Notwendigkeit einer Verschiebung möglich sind. Eine Begründung muss schriftlich erfolgen und kann Zeit kosten. Immerhin sind alle Mängel, Reparaturen und Wartungen zu verzeichnen.

Prüffristen der DGUV V3 Prüfer

E-Check – professionelle Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln

Unternehmer sind verpflichtet, elektrische Betriebsmittel innerhalb der Prüffristen der DGUV V3 fachgerecht prüfen zu lassen, da sonst Gefahren für Mitarbeiter und Kunden ausgehen. Nicht nur für die Wahrung der Sicherheit und Funktionalität der Anlagen sind die Prüfungen von Bedeutung, sondern auch für den Betrieb selbst. Prüfungen, die ein Unternehmer nicht fristgerecht und nicht nach DGUV durchführen lässt, werden mit sensiblen Forderungen an die Firma bestraft.

Auch aus finanzieller Sicht ist ein professioneller E-Check laut DGUV anzuraten. Ein sachkundig durchgeführter E-Check innerhalb der geregelten Fristen gewährleistet die Elektrosicherheit der geprüften Anlagen. Im Anschluss an die Prüfungen bekommt der Unternehmer eine rechtssichere Dokumentation überreicht, die er im Schadensfall der Versicherung vorlegt. Weiterhin gibt es Faktoren, die ein Laie auch mit Hilfe der TRBS oft nicht einschätzen kann. Aus diesem Grund unterstützt der E-Check bei der Ermittlung gesetzlicher Prüffristen.

Das Prüfprotokoll gibt Prüffristen der DGUV V3 vor

Zusätzlich zu den Prüffristen der DGUV V3 gelten weitere Prüffristen für Maschinen und Anlagen. Im Allgemeinen gelten Fristen für bestimmte Anlage in vorgegebenen Intervallen. So sind beispielsweise auf Baustellen die Geräte alle 3 Monate zu prüfen und Anlagen und Maschinen jährlich. In öffentlichen Einrichtungen gilt für Geräte eine Prüffrist von 12 Monate und für Anlagen und Maschinen 48 Monate. Für jeden Bereich gibt es Prüffristen, die der DGUV unterliegen.

Prüffristen der DGUV V3 Prufbericht

Nach jeder Prüfung erhält der Auftraggeber ein Prüfprotokoll, in dem alle während der Prüfung gefundenen Schäden und Mängel dokumentiert sind. Das Prüfprotokoll gibt vor, in welchem Abstand die nächste Prüfung für eine bestimmte Anlage oder Maschine ansteht. Auch die Reihenfolge der zukünftigen Prüfungen ist dem Protokoll zu entnehmen. Zwar regelt die DGUV sämtliche Prüfintervalle, jedoch können im Einzelfall spezielle Fristen eingeräumt werden, zum Beispiel, wenn Maschinen und Anlagen unter besondere Voraussetzungen genutzt werden. Das ist beispielsweise der Fall bei der Nutzung der Betriebsmittel unter bestimmten Witterungen.

DGUV V3 Prüffristen

VDE Prüfungen nach DGUV V3 sind gesetzlich geregelt und legen fest, in welchen Abständen laufend genutzte Betriebsmittel geprüft werden müssen. Zu den festgesetzten Fristen gibt es individuell geregelte DGUV V3 Prüffristen – sie sind eine wichtige Maßnahme für jedes Unternehmen. Für Elektrogeräte sämtlicher Bereiche (Küche, Baustelle, Büro etc.) und elektrische Anlagen (Steckdosen, Leitungen, Schutzschalter) sind Prüfungen innerhalb der Prüffristen der DGUV V3 vorgesehen. Ziel bei diesem E-Check ist die Gewährleistung von Sicherheit und zuverlässiger Betriebsamkeit aller Maschinen und Anlagen. Die Vorschriften sind bindend. Für die Prüffristen der DGUV V3 gelten bestimmte Regelwerke: das Arbeitsschutzgesetz und die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3. Die Prüffristen der DGUV V3 garantieren, dass Befugte die Maschinen und Anlagen bis zum nächsten Prüftermin gefahrenfrei gebrauchen können. Zudem sollen im Zuge der DGUV V3 Prüffristen alle Mängel und Schäden rechtzeitig erkannt und repariert werden. Trotz der Rahmenbedingungen können Fristen angepasst werden. Dies ist dann der Fall, wenn ein Prüfer eine hohe Fehlerquote feststellt. Durch variable Prüffristen der DGUV V3 werden Sach- und Personenschäden durch Gefahrenquellen vorzeitig abgewendet.

Elektrogeräteprüfung – Fristen

Die Prüffristen der DGUV V3 für Elektrogeräte differenzieren sich anhand der Ortsfestigkeit der zu prüfenden Geräte.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel:

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gelten ähnliche Fristen für die Elektrogeräteprüfung. Die Prüfung ist vor dem ersten Betrieb, nach einer Instandsetzung oder Änderung vor der Wiedernutzung verpflichtend. Auch hier dient die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für einen individuellen E-Check. Die in der DGUV V3 geregelten Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel liegt bei 6 Monaten und auf Baustellen bei 3 Monaten. Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn die Fehlerquote 2 % nicht übersteigt. Maximal darf der Abstand zwischen zwei Prüfungen 1 Jahr betragen – in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen und für ortsveränderliche Betriebsmittel unter ähnlichen Bedingungen. In Büros und für Betriebsmittel, die unter ähnlichen Bedingungen genutzt werden, gilt eine Höchstfrist von 2 Jahren. Der Gefährdungsbeurteilung ist das Intervall der Folgeprüfungen zu entnehmen. Diese gilt als Rahmenbedingung und kann vom Unternehmer individuell ausgelegt werden. Die Einhaltung der in der Beurteilung eingetragenen Frist für den E-Check ist anzuraten.Betreiber sind verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Ein Verstoß gegen die Regelung der Elektrogeräteprüfung zieht gravierende Konsequenzen mit sich.

Prüffristen der DGUV V3 büros

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel:

Es gibt ortsfeste elektrische Betriebsmittel: Sie müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme geprüft werden. Zuständig für die eigentliche Prüfung ist eine befähigte Person. Die Gefährdungsbeurteilung dient als Grundlage zur Vereinbarung nachfolgender Prüfintervalle für Wiederholungsprüfungen. Im Allgemeinen gilt für ortsfeste elektrische Betriebsmittel eine Prüffrist von 6 Monaten und auf Baustellen von 3 Monaten. Die Frist für eine Elektrogeräteprüfung kann verlängert werden, wenn die Fehlerquote der geprüften Geräte geringer als 2 % ausfällt. Der maximale Richtwert für die Prüfungen liegen bei 1 Jahr für Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen und bei elektrischen Geräten unter ähnlichen Bedingungen. In Büros und unter ähnlichen Bedingungen gilt für ortsfeste Betriebsmittel eine maximale Prüffrist von 2 Jahren.

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