Prüfprotokoll
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Was ist VDE 0105?

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Die Norm DIN VDE 0105 und besonders sein Teil 100 als wichtige Norm für Elektrofachkräfte

Wie das Wissen von Elektrofachleuten, so steigt auch die Komplexität der Prüfung elektrischer Anlagen zunehmend. Zudem wächst die Anzahl der genutzten Maschinen, sie soll uns die Arbeit erleichtern und abnehmen. Damit die elektrischen Anlagen uns unterstützen und uns oder unser Vermögen nicht gefährden, muss ihre Funktionsfähigkeit und sichere Benutzung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Dies ist sowohl im betrieblichen als auch im häuslichen Rahmen erforderlich. Doch die Normen des VDE 0105, vor allem die Norm DIN VDE 0105-100 in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4, legen nur Sicherheitsstandards im Umgang mit elektrischen Anlagen im professionell betriebenen Rahmen fest.

Allgemeines zur Norm DIN VDE 0105 und seinem wichtigsten Teil VDE 0105-100

Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) in Frankfurt ist ein europäisch anerkannter, technisch-wissenschaftlicher Verband, der sich unter anderem mit der elektrotechnischen Normung von Produktprüfungen und Erhöhung von Sicherheitsbestimmungen von elektrotechnischen Betriebsmitteln beschäftigt.

Die Norm VDE 0105 mit seinem bedeutenden Teil 100 (DIN VDE 0105-100) ist eine grundlegende DIN-Norm in der Elektrobranche. Sie beschäftigt sich mit der Sicherheit und Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen und der Elektroprüfung. Dies umfasst die Verfahren bei der Bedienung der elektrischen Arbeitsmittel, das Arbeiten mit ihnen und in deren Nähe sowie deren Wartung. Die DIN VDE 0105, vor allem darunter die Grundsatznorm DIN VDE 0105-100, liefert gesetzliche Regelungen, die insbesondere der Betreiber der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel beachten muss. Wie jedes Regelwerk wird auch die DIN VDE 0105 stetig überarbeitet, ergänzt und erweitert.

Die DIN VDE 0105-100 beschreibt ausführlich die Vorschriften zur Installation und Prüfung elektrischer Anlagen sowie den Umfang der Prüfungen.

Die DIN-Norm VDE 0105, inklusiver der DIN VDE 0105-100, gilt für elektronische Anlagen und Betriebsmittel mit folgenden Eigenschaften:

  • ortsunabhängig und ortsabhängig, also fest verbaut
  • alle Spannungsebenen
  • mit der Aufgabe der Erzeugung, Umwandlung, Verteilung, Übertragung oder Anwendung elektrischer Energie
  • mit elektronischem Strom betrieben
  • von denen eine elektrische Gefahr ausgehen könnte (DIN VDE 0105-100). Dies schließt die Arbeit in der Nähe solcher Geräte ein, wie bei Steckdosen, Sicherungskästen, Computer, Wasserkocher, Telefonanlagen, Tischrechner oder Lampen.

Diese Norm DIN VDE 0105-100 mit den Regelungen zum Prüfungsverfahren greift nicht bei

  • Geräten, die von Laien benutzt, errichtet, erweitert oder geändert wurden,
  • Elektronischen Kommunikations- und Informationsanlagen,
  • Elektronischen Steuerungs-, Automatisierungs- und Regelungssystemen,
  • Elektronischen Anlagen in Fahrzeugen, auf Offshore-Einrichtungen, in Luftfahrzeugen, in Luftkissenfahrzeugen und auf Hochseeschiffen, sofern sie sich mit einem eigenen Antrieb bewegen,
  • Elektrische Bahnsysteme,
  • Anlagen im Bergbau und
  • Elektronische Versuchsarbeiten in der Forschung

Allerdings gibt es für einige dieser Ausnahmefälle andere Regelungen und Normen der Sicherheitsüberprüfung, beispielsweise für elektrische Anlagen unter Tage die Norm VDE 0105-111. Sofern keine speziellen Verordnungen oder Vorgaben für diese elektrischen Geräte vorliegen, wird die Einhaltung der Norm DIN VDE 0105-100 auch für diese elektrischen Anlagen empfohlen.

VDE 0105

Wann ist die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß der Norm DIN VDE 0105 durch eine Elektrofachkraft vorgeschrieben?

Eine der Sicherheit dienenden Prüfung elektrischer Anlagen oder elektrischer Betriebsmittels ist grundsätzlich durchzuführen nach:

  • einer neuen Installation, d.h. vor einer Inbetriebnahme,
  • einer Veränderung oder Umbau,
  • einer oftmals vorgeschriebenen Wartung,
  • einer Reparatur oder
  • auch periodisch nach bestimmten, angemessenen Zeitabständen je nach individueller Gefährdungsbeurteilung (im Rahmen einer Wiederholungsprüfung).

Für jede elektrische Anlage oder jedes elektrische Betriebsmittel muss eine verantwortliche Person benannt sein, die nur eine befähigte Elektrofachkraft sein darf.

Die Anlagenprüfung muss mindestens durch einen qualifizierten Elektriker erfolgen, dem Verantwortlichen für dies jeweilige Arbeitsmittel. In einigen Fällen, wie bei Veränderungen oder Wartungen des elektronischen Gerätes, sind Sicherheitsprüfungen von Elektrofachleuten vorgeschrieben.

Vom Betreiber der elektrischen Anlage oder dem für dieses Gerät verantwortlichen Elektriker ist darauf zu achten, dass Unbefugte keinen Zugang zu Orten mit elektrischem Gefährdungspotential haben. Welchen Personen, die nicht Elektrofachkräfte sind, Zugang gewährt wird, ist genau festzulegen. Dies ist durch den Betreiber der elektrischen Anlage zu kontrollieren.

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die elektrischen Betriebsmittel stets auf dem neuesten Stand der Technik sind.

Umfang der Prüfung der elektrischen Anlagen im Rahmen der DIN VDE 0105-100

Die Elektrofachkraft soll mit entsprechend geeigneten Mess- und Prüfgeräten folgende Schritte der VDE Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel absolvieren:

  1. Während der reinen Besichtigung zeigen sich bereits äußere Mängel, wie sichtbare Schäden oder Mängel. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass die Gehäuse und Schutzeinrichtungen unbeschädigt sind. Die Besichtigung gilt als wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsprüfung und umfasst das Anschauen, das Anfassen, das Rütteln und ähnliche Maßnahmen an Teilen des elektronischen Arbeitsmittels.
  2. Dann folgt die Funktionsprüfung (Erprobung) der elektrischen Maschine. Dabei wird überprüft, ob sämtliche Funktionen einwandfrei laufen und die Anzeigen plausibel sind.
  3. Nun kommen die Mess- und Prüfgeräte zum Einsatz. Bei jeder elektrischen Anlage werden mit ihnen der Fehlerstrom und die Isolationswiderstände gemessen. Die Widerstandsmessung muss nicht vorgenommen werden, wenn die Maschine eine Isolationsüberwachungseinrichtung und ein Differenzstromüberwachungsgerät besitzt.
  4. Die Schritte der Anlagenprüfung sowie deren genauen Prüfungsergebnisse werden in Prüfberichten protokolliert, ebenso wie der Hinweis nach welcher DIN-Norm die Prüfung erfolgte (DIN VDE 0100 für Erstprüfung und DIN VDE 0105 für Wiederholungsprüfungen). Weiterhin wird noch der Zeitpunkt, bis wann die nächste Anlagenprüfung stattfinden sollte, vermerkt. Die notwendigen Mindestinhalte dieser Prüfprotokolle sind in DIN VDE 0105-100 vorgeschrieben.
  5. Sollten die Mess- und Prüfergebnisse keine Gefahrenquellen zeigen, die elektrische Anlage somit den Sicherheitsvorschriften und Normen erfüllen, erhält die Maschine zudem eine permanent an dem geprüften elektrischen Arbeitsmittel haftenden Prüfplakette.
  6. Sollte die Prüfung nach DIN VDE 0105 Mängel an der elektrischen Anlage aufgezeigt haben, so muss der Mangel entweder vor weiterer Nutzung behoben oder die Maschine aus dem Verkehr gezogen werden.

Grundsätzlich reicht keine Teilprüfung oder Stichprobe für eine Anlage aus. Jede elektrische Anlage und jedes elektronische Betriebsmittel muss gemäß DIN VDE 0105 vollständig geprüft und ein entsprechend vorgeschriebenes Prüfprotokoll erstellt werden.

VDE 0105 ortsfeste Anlagen

Wie lang ist die empfohlene Frist für die Prüfzyklen von elektrischen Anlagen?

Gemäß der DIN VDE 0105-100 ist eine wiederkehrende, periodische Sicherheitsprüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel vorgeschrieben. Die Zeitabstände gemäß dieser Norm variieren von 3 bis 48 Monaten je nach Einzelfall. Sie richten sich nach der jeweiligen Gefährdung der jeweiligen elektrischen Maschine, konkret also nach der Nutzung und der Netzstärke. Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung von elektrischen Arbeitsmitteln finden sich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4

Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) für gewerbliche Unternehmen sowie die DGUV Vorschrift 4 für öffentliche Einrichtungen der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) liefern zu den Zyklen der Prüfung elektrischer Anlagen konkrete, gesetzlich festgelegte Angaben:

  • alle 4 Jahre: bei unbeweglichen, d.h. örtlich fest in Betriebsstätten, Räumen oder Anlagen installierten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Sollte es sich dabei um Räume mit erhöhtem Gefahrenpotential handeln, wie Nasszellen, muss die Anlage jedes Jahr geprüft werden.
  • alle 2 Jahre: bei beweglichen, also ortsveränderlichen, elektrischen Geräten oder Betriebsmitteln in Büros oder unter büroähnlichen Bedingungen.
  • mMindestens jährlich: bei beweglichen, elektronischen Geräten und Betriebsmittel im Lager, auf Baustellen und in der Werkstatt.

Weiterhin existiert in der DGV Vorschrift 3 bzw. der DGUV Vorschrift 4 folgende Sonderbestimmung zu dem Zyklus der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Sollten die Fehlerquoten bei der Sicherheitsprüfung elektronischen Arbeitsmitteln gleicher oder ähnlicher Bereiche nicht unter zwei Prozent liegen, sind die Prüfungszyklen zu verkürzen, beispielsweise auf drei Monate.

Fazit

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass von Geräten, die elektrisch betrieben werden oder durch die Elektrizität fließen, eine Gefahr für Personen, Tiere und dem gesamten Inventar ausgehen.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht sowie auf Grundlagen gesetzlicher Bestimmungen und Normen (vor allem der DIN VDE 0105-100) ist daher darauf zu achten, dass funktionsuntüchtige oder beschädigte Geräte und Betriebsmittel, von denen eine elektrische Gefahr ausgehen können, nicht mehr in Betrieb genommen werden. Versteckte, doch ebenso gefährliche Mängel können nur durch die Sicherheitsüberprüfung von professionellen Elektrofachleuten aufgedeckt werden.

Um Schäden von Personen und Inventar zu vermeiden, die Unfallverhütungsvorschriften zu befolgen und um den Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung aufrechtzuerhalten, ist die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zur Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte unbedingt nötig. Ebenso wurde die Vorgehensweise bei der Sicherheitsprüfung vor allem in der Grundsatznorm DIN VDE 0105-100 standardisiert.

Zudem vermeidet die fristgemäße Wiederholungsprüfung zeit- und kostenaufwendige Ausfallzeiten, die entstehen würden, wenn das elektrische Gerät vollständig ausfallen würde.

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