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Was muss nach DGUV V3 geprüft werden?

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Elektrosicherheit nach DGUV V3: Schutz der Mitarbeiter und Unterstützung des störungsfreien Betriebs

Ohne elektrischen Strom funktionieren keine modernen Geräte, Anlagen oder Maschinen, die man in großer Zahl und Vielfalt sowohl am Arbeitsplatz als auch privat Zuhause benutzt. Die Gefahren des elektrischen Stroms sind immer ernst zu nehmen. Es müssen organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen werden, damit die mit der Elektrizität verbundenen Risiken minimiert werden und die Verwendung elektrischer Geräte unschädlich und ungefährlich bleibt. Werden die elektrotechnischen Regeln beim Umgang mit elektrischer Energie vernachlässigt, nicht beachtet und einmal verstoßen, kann das lebensgefährlich sein und verheerende gesundheitliche und materielle Schäden verursachen, wie zum Beispiel Unfälle durch Stromschlag, Brandentstehung durch Kurzschlüsse, Verbrennungen durch Überhitzung elektrischer Geräte oder Leitungen, Zündung explosionsfähiger Gase durch Schaltfunken. Nutzer müssen elektrische Geräte korrekt betreiben und bestimmte Regeln beachten und einhalten, um sich vor Gefahren des elektrischen Stroms zu schützen. Elektrische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel, mit denen Menschen arbeiteten oder in Berührung kommen, müssen immer zuverlässig, fehlerfrei und gefahrlos funktionieren.

Damit elektrische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel sicher funktionieren und keine Gefahr für Menschen und deren Gesundheit darstellen, müssen sie vor der ersten Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen fachgerecht und nach den geltenden Regelungen, Vorschriften und Normen geprüft werden. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheit der Arbeitnehmer und insbesondere die elektrische Sicherheit zu gewährleisten. Bei vermieteten Wohnungen ist der Vermieter für den Zustand der in den Wohnungsräumen installierten und dem Mieter überlassenen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich. Auch der Benutzer ist verpflichtet, seine elektrischen Geräte im ordnungsgemäßen Betriebszustand zu halten und zweckgemäß und korrekt zu nutzen. In einem Schadensfall müssen die durchgeführten fach- und fristgerechten Überprüfungen der elektrischen Sicherheit lückenlos mit Prüfprotokoll nachgewiesen werden.

Prufbericht nach DGUV V3

Nur durch die ordnungsgemäß durgeführte Prüfung ortsveränderlicher Geräte, Prüfung elektrischer Anlagen und Installationen kann ein wirksamer Schutz vor elektrischem Schlag und Brandgefahr sichergestellt werden. Die Maßnahmen, Anforderungen und Durchführungsanweisungen für solche Prüfungen sind in den Unfallversicherungsvorschriften (UVV) und in der DGUV Vorschrift 3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV V3) geregelt. Seit 01.05.2014 sind Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger zusammengefasst, vereinheitlicht und als DGUV Vorschriften veröffentlicht.

Während die VDE-Normen die elektrotechnischen Regeln zum sicheren Betrieb und zur Ausführung von Schutzmaßnahmen, Prüfungen und Messungen sowie die zulässigen Messwerte bestimmen, geht die DGUV V3 auf die Pflichten und Fristen ein, die bei Prüfung elektrischer Betriebsmittel beachtet werden müssen. Die DGUV Vorschriften sind speziell dafür ausgelegt, die Sicherheit von Menschen zu gewährleisten. Die DGUV V3 dient dem Personenschutz bei Anwendung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die DGUV V3 sowie andere DGUV Vorschriften sind für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland verbindlich und kommen durch E-Checks immer häufiger auch in privatem Bereich zum Einsatz.

Der Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 unterliegen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, unabhängig davon, ob sie nur zum Betriebsinventar gehören oder tatsächlich benutzt werden. Die DGUV V3 Prüffristen müssen eingehalten werden, um den Personenschutz zu gewährleisten, Unfälle und mögliche Konsequenzen von Pflichtverstößen zu vermeiden und den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Grundsätzlich müssen nach DGUV V3 alle elektrisch betriebenen Geräte geprüft werden. Alle ortsfesten (stationären) und ortsveränderlichen (nicht stationären) elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind zu prüfen.

Damit die Prüfergebnisse korrekt sind und die Prüfung elektrischer Betriebsmittel gefahrlos verläuft, müssen Prüfungen nach DGUV V3 (ehem. BGV A3) nur von einer ausgebildeten, erfahrenen und für solche Aufgabe zugelassenen Elektrofachkraft durchgeführt werden. Die Durchführung der Prüfung elektrischer Betriebsmittel muss nach DGUV V3, Absatz 5 so durchgeführt werden, dass keine gesundheitlichen Gefährdungen, wie zum Beispiel durch Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung, bestehen.

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Änderung oder Instandsetzung. Außerdem erfolgt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in regelmäßigen Zeitabständen entsprechend den in der DGUV V3 festgelegten Richtwerten für Prüfintervalle.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Nach der Begriffsdefinition der DGUV V3 (§2) werden als Betriebsmittel alle Gegenstände bezeichnet, die dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen und Verarbeiten von Informationen dienen. Zu Betriebsmittel gehören Geräte und Installationen zum Erzeugen, Verteilen, Speichern, Messen und Anwenden elektrischer Energie. Den Betriebsmitteln werden auch Hilfsmittel, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen wie beispielsweise Stromkreisverteiler, Fehlerstromschutzschalter, Sicherungsautomaten und Sicherungen gleichgestellt, sodass die Anforderungen an die elektrische Sicherheit auch für solche zusätzlichen Komponenten geprüft werden können. Eine elektrische Anlage wird durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist nicht nur vor der ersten Inbetriebnahme wichtig und erforderlich, sondern auch danach in regelmäßigen Abständen. Mit der Zeit können verschiedene Mängel, Fehler und Defekte in elektrischen Geräten entstehen. Das Auftreten von Fehlern ist auch bei hochwertigen und robusten Geräten nicht ausgeschlossen. Je älter ein Gerät ist und je länger und intensiver es benutzt wird, desto mehr Wahrscheinlichkeit gibt es zum Auftreten eines Defekts. Elektrische Anlagen, die fehlerfrei funktionieren und relativ neu sind, jedoch äußeren Einflüssen der Betriebsumgebung oder extremen Betriebsbedingungen und Belastungen ausgesetzt sind, können nicht korrekt Funktionieren und diverse Risiken verbergen, die für den Benutzer oftmals nicht wahrnehmbar sind. Um Sicherheitsrisiken durch defekte oder inkorrekt installierte ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel auszuschließen, ist eine regelmäßige und systematische Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach den geltenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 nicht nur formal verpflichtend, sondern auch lebenswichtig für Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter und ausschlaggebend zur Gewährleistung der Betriebssicherheit im Unternehmen.

Eine regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, Wartung und Instandhaltung elektrischer Anlagen lohnt sich auch in finanzieller Hinsicht. Denn die Kosten für Reparatur, Neubeschaffung und Schadenersatz steigen enorm bei elektrischen Geräten und Anlagen, die nicht fachgerecht und systematisch gewartet werden. Störungsbedingte Betriebsausfälle erweisen sich als ein großer Kostentreiber.

Die DGUV V3 fordert regelmäßige Prüfung elektrischen Betriebsmittel und Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand. Der sichere Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist vorhanden, wenn von ihnen bei bestimmungsgemäßer Verwendung und ordnungsgemäßem Betrieb keine unmittelbare oder mittelbare Gefahr für den Menschen und seine Gesundheit ausgeht. Der sichere Zustand umfasst auch den notwendigen Schutz gegen äußere mechanische, thermale und andere Umgebungseinwirkungen. Die Beständigkeit gegen solche Einwirkungen wird bei der regelmäßigen Geräteprüfung kontrolliert.

nach DGUV V3 prüfer

Extreme oder aggressive Umgebungsbedingungen wie Feuchtigkeit, Hitze, Frost, Staub und mechanische Beanspruchung können eine normale Funktion von elektrischen Geräten und Anlagen beeinträchtigen, stören oder sogar die Geräte komplett beschädigen. Es wird nach DGUV V3 geprüft, dass die einzelnen Betriebsmittel und die gesamte elektrische Anlage über den ausreichenden Schutz gegen mögliche äußere Umgebungseinwirkungen verfügen und für den konkreten Einsatzort und die tatsächliche Anwendungsart passen und so die zu erwartende Lebensdauer gewährleistet wird. Für die Robustheit in der Betriebsumgebung ist wichtig die korrekte Auswahl der Schutzart, der Schutzklasse, der Isolationsklasse. Auch die Shock- und Vibrationsresistenz sind bei speziellen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen, zum Beispiel auf Baustellen oder in einem Fahrzeug.

Die Prüffristen für regelmäßige Geräteprüfung müssen so festgelegt werden, dass mögliche technische Defekte und Mängel, mit denen bei elektrischen Geräten gerechnet werden muss, rechtzeitig identifiziert werden. Zur Festlegung der Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel definiert die DGUV V3 die folgenden Richtwerte:

  • Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel, die keinen außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt sind – 4 Jahre
  • Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen „besonderer Art“ (mit außergewöhnlichen Belastungen; VDE 0100 Gruppe 700) – 1 Jahr
  • Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen – 1 Monat
  • Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen – 6 Monate
  • Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in nicht stationären Anlagen – arbeitstäglich
  • Zu Anlagen mit besonderen Belastungen (VDE 0100 Gruppe 700 – Anlagen der besonderen Art) zählen, zum Beispiel, die folgenden Arten von elektrischen Anlagen:
  • Anlagen auf Baustellen
  • Elektrische Anlagen in Häfen, Terminals und auf Campingplätzen
  • Medizinische Anlagen
  • Anlagen in Fahrzeugen
  • Anlagen in Feuchträumen (Schwimmbäder, Waschräume, Räume mit Badewannen oder Duschen)
  • Anlagen im Freien
  • Anlagen in Shows, Massenveranstaltungen, Ausstellungen und Ständen
  • Anlagen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten

Fazit

Alle in einem Unternehmen oder einer Organisation installierten und eingesetzten ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen nach der DGUV V3 geprüft werden. Die grundsätzlichen organisatorischen Regelungen, Pflichten und Fristen sind in dieser Unfallverhütungsvorschrift festgehalten. Die genauen technischen Messverfahren, Prüfkriterien und zulässigen Prüfwerte sind in den DIN VDE Normen geregelt. Die systematischen fachgerechten Prüfungen der elektrischen Sicherheit nach DGUV V3 dienen zum Schutz der Mitarbeiter, zum Aufrechterhalten des normalen störungsfreien Betriebs, zur Kostenoptimierung und dienen im Interesse aller Beteiligten – sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.

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