Prüfprotokoll
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Was versteht man unter E Check?

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Darunter wird eine normengerechte staatliche Prüfung aller elektrischer Geräte und Anlagen im Haus oder Gewerbebetrieb verstanden. Dabei wird überprüft, ob sich die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand befinden und den geltenden VDE-Bestimmungen entsprechen. Der E Check betrifft sowohl ortsgebundene als auch ortsveränderliche Geräte und Anlagen. Ein Beispiel für ein stationäres Gerät im privaten Bereich ist die Heißwassertherme im Badezimmer. Für den Gewerbebetrieb wäre dies die Tischsäge.

Warum ist der E Check notwendig?

Die Geräteprüfung beinhaltet auch die Überprüfung von Sicherungen und Leitungen. Die häufigsten Brandursachen sind Kabelbrände und Kurzschlüsse. Die Prüfung ortsveränderliche Geräte ist umso wichtiger, da diese Betriebsmittel ständig woanders eingesetzt werden. Die elektrischen Geräte stehen im Dauereinsatz und werden ständig montiert und wieder demontiert sowie transportiert. Das bedeutet für das Material Dauerstress. Das wiederum erhöht den Verschleiß und verursacht Gebrauchsspuren. Überspannungen und fehlerhafter Elektrik wird durch die Geräteprüfung nach der DGUV V3 vorgebeugt. Somit werden einige Fehlerquellen schon im Vorhinein ausgeschlossen. Sich anbahnende Probleme werden im Keim erstickt. Das erhöht die Lebensdauer der Geräte und gewährleistet die Sicherheit der Menschen. Darüber hinaus bewahren Sie sich Ihren Versicherungsschutz im Schadenfall. Berufsgenossenschaften und Versicherungen zahlen nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass der notwendige E Check fristgerecht und fachgerecht durchgeführt worden ist.

Der E Check – der Sicherheitsgarant schlechthin!

Dabei handelt es sich um eine normkonforme Geräteprüfung aller elektrischer Anlagen und Geräte in privaten, gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Die DGUV Prüfung erfolgt durch einen dazu ermächtigen Elektrofachbetrieb oder durch eine befähigte Person in einem Gewerbebetrieb. Nach der Prüfung wird ein Prüfprotokoll mit Datum, Name des Prüfers sowie aller festgestellter Mängel, der Kontrollbesuche sowie Lösungsvorschlag zur Behebung angefertigt.

Überprüft werden sämtliche Elektroinstallationen, Sicherheits- und Kontrollsysteme sowie Schutzeinrichtungen. Unter die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fallen Kaffeemaschinen, Herde, Fernseher, Computer oder elektrobetriebene Geräte und Maschinen. Werden keine Mängel festgestellt, erhält das nach DGUV V3 geprüfte Gerät das anerkannte E Check Prüfsiegel. Ortsfeste elektrische Geräte, das sind jene, die nur schwer bewegt werden können, wie zum Beispiel Kühlschränke, Herde alle vier Jahre professionell geprüft werden. Ortsveränderliche elektrische Geräte sollten hingegen jährliche einen Check durchlaufen. Im gewerblichen Bereich gelten andere Regeln, da dort die elektrischen Anlagen, Geräte und Maschinen besonders beansprucht werden.

Die Kosten richten sich nach der Geräteanzahl, der Größe der Anlage sowie dem Beratungsumfang. Ein E Check beinhaltet auch ein Sicherheitspaket, den Gerätekomfort sowie das Energiesparen. Sind Reparaturen notwendig, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Stromfresser und Schadstellen werden auf diese Art und Weise eruiert und Schwachstellen ausgemerzt.

der e check prüfer

Wer ist für den E Check verantwortlich?

Der Hausbesitzer trägt zunächst die Verantwortung für die Gerätesicherheit beim Einzug des Mieters. Danach ist der Mieter dafür verantwortlich, nachzuweisen, dass er die elektrischen Geräte in einwandfreiem Zustand gehalten hat und fristgerecht den E Check vom Fachbetrieb durchführen hat lassen. Im Schadensfall zahlt die Versicherung nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der E Check (nach der DGUV V3 für Betriebe) ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Wurden die Überprüfungen durchgeführt und es kommt trotzdem zum Schaden, muss geprüft werden, ob dem Fachbetrieb ein Verschulden trifft. Durch den E Check lassen sich somit Risiken wie Blitzschlage, Brandschäden und Überspannung erheblich reduzieren. Versicherungen bieten daher bei ordnungsgemäßer Durchführung (nach der DGUV Vorschrift 3 für Betriebe) Prämienvorteile an. Der Überprüfung der elektrischen Geräte und Anlagen kommt daher eine sehr hohe Bedeutung zu. Deshalb sollte diese nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.

Warum wird der E Check bei Betrieben so streng gehandhabt?

Egal, ob im privaten, gewerblichen oder öffentlichen Bereich, es gilt, mögliche Gefahren rasch und effizient zu beseitigen. Der Prävention kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Für Betriebe werden die Vorschriften und Prüfszenarien von den Berufsgenossenschaften und Versicherungsträgern festgelegt. Die DVGU Vorschrift 3 sowie die Betriebssicherheitsverordnung stellen die wichtigste Basis für E Checks dar. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist vor allem in der Baubranche von großer Bedeutung. In dieser Branche ist es üblich, elektrische Gerätschaften und Anlagen von einer Baustelle zur nächsten zu transportieren, wo diese einige Wochen oder Monate im Einsatz sind. Dadurch sind diese elektrischen Betriebsmittel aber erhöhter Belastung und extremem Materialstress ausgesetzt.

Schließlich hängt vom ordnungsgemäßen und fristgerechten E Check auch das Leben der Mitarbeiter und Kunden ab. Jeder, der sich in der Nähe der Anlage oder Geräte befindet, muss sicher sein, von keinem Bauteil getroffen zu werden oder einen elektrischen Schlag zu erhalten. Die Arbeitsplätze der Mitarbeiter müssen sicher sein. Der Unternehmer, Betreiber oder Arbeitgeber trägt für seine Mitarbeiter die Führungsverantwortung. Er haftet für die Gesundheit und das Leben seiner Leute.

Welche Geräte werden zum Beispiel überprüft?

Die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 beinhaltet:

  • Verteilerkästen,
  • handgeführte Werkzeuge,
  • Tauchpumpen sowie
  • Baukreis- und Steinsägen.

Das ist natürlich nur eine kleine Auswahl. Schließlich befinden sich in einem gewerblichen Betrieb viele verschiedene elektrische stationäre und nicht-stationäre Anlagen und Betriebsmittel. Die Anzahl und die Art variieren von Branche zu Branche, aber auch von Betrieb zu Betrieb innerhalb einer Branche.

der e check dguv v3

Wer darf einen E Check nach der DGUV V3 in einem Betrieb durchführen?

Der E Check muss von einer befähigten Person, die als Prüfer bestellt wurde, durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um einen Mitarbeiter, der über eine elektrotechnische Fachausbildung sowohl in Praxis als auch Theorie sowie mindestens ein Jahr Berufspraxis verfügt. Darüber hinaus muss diese elektrotechnische Fachkraft über ausreichend Kenntnisse der DGUV Vorschrift 3 sowie der Betriebssicherheitsverordnung und aller technischer Regelwerke verfügen. Die befähigte Person ist dazu verpflichtet, regelmäßig an fachspezifischen Schulungen und Weiterbildungen teilzunehmen. Diese Verpflichtung kann auch in Form von Fachtagungen wahrgenommen werden. Diese Person ist vom Unternehmer, Betreiber oder Arbeitgeber schriftlich zu bestimmen.

Darüber hinaus kann aber auch ein externer Prüfer oder Fachbetrieb bestellt werden. Der E Check ist verpflichtend. Verstöße werden mit hohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro bestraft. Darüber hinaus zahlt die Versicherung im Schadensfall nicht, wenn die regelmäßigen Überprüfungstermine nicht eingehalten oder angeordnete Maßnahmen zur Behebung eines festgestellten Mangels nicht durchgeführt wurden. Bei groben Mängeln kann der Betrieb sogar geschlossen werden.

Wie wird bei einem E Check im Gewerbebetrieb vorgegangen?

Zunächst wird das elektrische Geräte, die Maschinen oder Anlage einer Sichtprüfung unterzogen.

Gibt es bereits äußerlich erkennbare Mängel, wie zum Beispiel schadhafte Isolierungen, ausgefranste Kabel, etc.? Schließen die Sicherheitsbügel einwandfrei? Sind alle Wege rund um die Maschine frei begehbar? Sind Beschädigungen am Gehäuse feststellbar?

Danach kommt es beim E Check zur Messung der Temperatur, Widerstände und Stromflüsse sowie Spannungen. Hierbei werden die Grenzwerte überprüft. Eine regelmäßige Grenzwertüberschreitung bei der Temperatur kann zu Bränden führen. Der Check sieht als nächsten Schritt die Funktionsprüfung vor. Dabei wird geprüft, ob alle Maschinenteile rund laufen. Ob es zu keinen Betriebsausfällen, etc. kommt.

Zum Abschluss werden die Ergebnisse im Prüfprotokoll festgehalten. Das Prüfprotokoll trägt die Prüfscheinnummer, den Namen des Prüfers, das Datum der Elektroprüfung, die Schutzklassen, die Bezeichnung des Betriebsmittels sowie die Seriennummer, die festgestellten Mängel, der Empfehlung zur Behebung sowie das Datum der nächsten Prüfung. Natürlich haftet der Prüfer mit seiner Unterschrift auf dem Prüfprotokoll. Die Prüfplakette am Betriebsmittel zeigt jedem an, wann die nächste Prüfung stattfindet.

Fazit

Der Check ist gesetzlich verpflichtend und gewährleistet die Sicherheit der Menschen. Gerade wenn sich Kinder in einem Haushalt befinden, ist es umso wichtiger, dass die Geräteprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Der E Check nach DGUV V3 (ehem. BGVA 3) ist besonders für Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen sinnvoll. Da elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen gerade in diesen Bereichen erhöht beansprucht werden. So kann es zum Beispiel durch einen simplen defekten Computer zum Brand kommen. Der E Check dient auch zur Absicherung gegenüber der Versicherung und Berufsgenossenschaften. Sollte es im Schadensfall Zweifel über die Schuldfrage geben, entscheiden die Prüfprotokolle über die Geräteprüfung. Der E Check stellt somit eine Absicherung in vielerlei Hinsicht dar.

Er garantiert auch den problemlosen Betrieb des Unternehmens. Darüber hinaus verhindert der Check Betriebsstillstände und trägt somit auch dazu bei, viel Geld zu sparen. Dieses kann zum Beispiel zur Anschaffung neuer Geräte und Anlagen verwendet werden. Verantwortlich ist im Prinzip jeder, der mit der elektrischen Anlage, dem Gerät oder der Maschine zu tun hat. Stellen sich nämlich bereits während des Betriebs Mängel heraus, sind diese unverzüglich zu melden. Die Meldung sollte an den Schichtleiter, die befähigte Person (falls vorhanden), die Sicherheitsfachkraft oder den Arbeitgeber, Unternehmer oder Betreiber erfolgen. Es geht hier auch darum, wer gerade verfügbar ist. Solange der Mangel sofort gemeldet wurde, kann auch etwas dagegen unternommen werden. Außerdem wurde die Verantwortung vom Bediener an die nächst höhere „Instanz“ weitergereicht. Das ist haftungsrelevant! Elektrische Betriebsmittel, die erhebliche, offensichtliche, grobe Mängel aufweisen, sollten auch nicht weiter eingesetzt werden.

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