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Welche Geräte und Anlagen müssen nach DGUV V3 geprüft werden?

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Welche Geräte und Anlagen müssen nach DGUV V3 geprueft werden?

Welche Geräte und Anlagen müssen nach DGUV V3 geprüft werden? – Bei der DGUV Vorschrift 3 wird zwischen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, die fest installiert sind unterschieden. Es werden daher bei der DGUV V3 Prüfung alle Geräte, Anlagen und Betriebsmittel geprüft, die elektrisch betrieben werden. Die Prüfung nach DGUV V3 erfolgt durch eine Elektrofachkraft oder eine befähigte Person. Während der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, fest installierten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird von dem Prüfer für den Betreiber ein Prüfprotokoll angefertigt. In diesem werden alle Prüfergebnisse der unterschiedlichen Geräte fein säuberlich vermerkt. Es ist dann nicht nur für den Betreiber auf den ersten Blick ersichtlich, ob eine Anlage oder ein Betriebsmittel fehlerfrei arbeitet oder einen Schaden hat. Im besten Fall ist der Prüfer als Elektrofachkraft in der Lage, bei einem schadhaften Gerät, Betriebsmittel oder einer Anlage den Fehler zu finden und, zu reparieren, damit in der Folge eine erneute Prüfung zeigen kann, dass das reparierte Gerät, elektrische Betriebsmittel oder die Anlage wieder fehlerfrei funktioniert.

Folgende elektrische Geräte, Betriebsmittel und Anlagen stellen Beispiele dar, die bei einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und fest installierter Anlagen und elektrischer Betriebsmittel bei einer DGUV V3 Prüfung geprüft werden müssen:

Ortsveränderliche Geräte:

Wie der Name es schon sagt, erfolgt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV 3 an Geräten, die elektrisch betrieben werden, aber leicht zu transportieren sind. Hier handelt es sich um Computer, Laptops, Drucker, Kühlboxen, Monitore, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Bohrmaschinen, Radios und andere elektrische Geräte für den flexiblen, mobilen Einsatz.

Ortsfeste Geräte:

Zu den ortsfesten Geräten gehören Geräte, die zeitweise an einem festen Ort stehen, aber bei Bedarf verstellt werden können, wie z. B. Spülmaschinen, Kühlschränke, Herde, Standbohrmaschinen und andere Geräte, die in Haushalten, Firmen und Unternehmen die meiste Zeit über einen festen Platz haben.

Fest verbaute elektrische Anlagen, die aus einem Verbund von elektrischen Betriebsmitteln bestehen, dazu gehören:

Elektrische Maschinen, Hebebühnen, Gebäudeinstallationen, Endstromkreise, Beleuchtung, Steckdosen, elektrische Unter- und Hauptverteilungen, Rolltreppen, Aufzüge, Lüftungs- und Heizungstechnik, Brandmeldeanlagen, Schranken, Rolltore, Zutrittskontrolle, Alarmanlagen, Fräsmaschinen, Sägen, Kräne, Roboteranlagen, Pressen, Produktionsstraßen und viele andere elektrischen Anlagen, die im Laufe der Zeit noch angeschafft werden.

Was ist ein Gerät und was ist eine Anlage bei einer DGUV V3 Prüfung?

Die DGUV V3 Prüfung wird von einer Elektrofachkraft oder einer befähigten Person durchgeführt. Beide können während der DGUV V3 Prüfung selber entscheiden, ob elektrische Maschinen oder Anlagen, bei denen es technisch und faktisch zu Überschneidungen kommt, als Anlage oder Gerät eingestuft werden. Der Unterschied liegt nach der DGUV Vorschrift 3 darin, ob diese einzeln oder im Verbund geprüft werden. Es müssen bei dieser Prüfung sämtliche Schutzmaßnahmen auf Funktion und Sicherheit umfassend geprüft werden.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Geräte nach der Anschaffung

Welche Geräte und Anlagen müssen nach DGUV V3 geprüft werden? – Egal ob Geräte oder Anlagen neu oder gebraucht angeschafft werden, sie müssen vor der ersten Inbetriebnahme laut DGUV Vorschrift 3 einem E-Check unterzogen werden. Laut § 4 Abs. 1 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) wird gefordert, dass erst eine Verwendung aller Arbeitsmittel beginnen kann, wenn eine Gefährdungsbeurteilung erfolgte. Die Gefährdung aller Angestellten und Kunden soll laut § 5 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung so gering wie möglich sein, wenn diese verwendet werden. Daher müssen auch alle Geräte, Anlagen und elektrische Betriebsmittel vor der ersten Verwendung einer DGUV V3 Prüfung unterzogen werden. Unternehmer, die auch als Betreiber bezeichnet werden, sind daher verpflichtet, alle elektrisch betriebenen Neuanschaffungen auf Elektrosicherheit nach DGUV V3 prüfen zu lassen. Betreiber, die diese wichtige Erstprüfung übersehen, können mit einem Bußgeld belegt werden. Es ist daher von entscheidender Wichtigkeit, dass die Termine der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Geräte nicht nur bei der Erstanschaffung eingehalten werden, sondern auch in den nachfolgenden Zyklen. Viele Elektriker Betriebe, die die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Geräte nach DGUV V3 erinnern daher ihren Kunden immer wieder an ihre Pflicht als Betreiber an die anstehenden Prüfungen, damit diese keinen Prüfungstermin verpassen können. Somit lassen sich nicht nur Bußgelder verhindern, sondern auch Störungen im täglichen Produktionsalltag, Unfälle, Schäden und Versicherungsfälle, die aufgrund einer verpassten DGUV Prüfung von der Versicherung nicht bezahlt werden. Angenehm ist, dass zahlreiche Versicherungen ihren Kunden entgegenkommen und mit Rabatten locken, wenn die DGUV V3 Prüfung pünktlich und regelmäßig durchgeführt wird.

Wie oft muss die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen erfolgen?

Laut der DGUV V3 erfolgt die erste Elektrogeräteprüfung vor der Inbetriebnahme, wobei der Betreiber Sorge dafür tragen muss, dass alle Betriebsmittel und Anlagen nur dann geprüft werden, wenn sie sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Die darauffolgenden Prüfungsintervalle werden von der befähigten Person oder der Elektrofachkraft ermittelt, abhängig von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung. Diese Ermittlung der nächsten Prüfintervalle findet auch dann statt, wenn die Prüfung nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) nicht nur vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen, sondern auch nach einer Instandsetzung oder einer Änderung. Es gibt zwar Richtwerte, die sich auf die Prüffristen beziehen und häufig bei 12 Monaten liegen, dennoch sollten sich Betreiber nicht auf die Richtwerte verlassen, sondern auf die tatsächlich ermittelten Prüfintervalle durch die Elektrofachkraft oder der befähigten Person. Bei Baustellen liegt der Richtwert der Prüfintervalle bei 3 Monaten. Ermittelt die Elektrofachkraft oder die befähigte Person bei einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen eine Fehlerquote, die unter 2 Prozent liegt, kann die Prüffrist nach Ermessen des Prüfers verlängert werden. Während der Prüfung nach DGUV V3 wird in jedem Fall ein Prüfprotokoll erstellt, aus dem die Prüfungsergebnisse ersichtlich sind. Häufig kommen auf die geprüften Geräte, Anlagen und Betriebsmittel noch Prüfplaketten, damit für jeden die geprüfte Sicherheit auf den ersten Blick erkenntlich ist.

Welche Geräte und Anlagen müssen nach DGUV V3 geprueft werden?

Welche Geräte und Anlagen müssen nach DGUV V3 geprüft werden? – Prüfintervalle sind Empfehlungen

In Laboren, Fertigungsstätten, Küchen oder Werkstätten sollten die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 nach Empfehlung alle 12 Monate erfolgen, auf Baustellen soll bereits nach 3 Monaten geprüft werden und in Verwaltungs- und Bürobereichen reichen laut Empfehlung Prüfintervalle von 24 Monaten aus. Bei großen Maschinen und Anlagen reicht es aus, wenn diese alle 48 Monate geprüft werden. Betreiber sollten sich bei der Einhaltung der VDE Prüfung aber nicht von Empfehlungen verleiten lassen, sondern die individuelle Frist einhalten, die die Elektrofachkraft oder die befähigte Person bei der Prüfung nach der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Werden diese Richtlinien berücksichtigt und erfolgt die Prüfung stets pünktlich, macht sich kein Betreiber strafbar und ist immer auf der sicheren Seite. Dadurch werden nicht nur Bußgelder vermieden, sondern auch die Betriebssicherheit gesteigert. Kein Unternehmer kann es sich leisten, den Schutz der Angestellten nicht umfassend zu gewährleisten und sicherzustellen.

Welche Geräte und Anlagen müssen nach DGUV V3 geprueft werden?

Welche Geräte und Anlagen müssen nach DGUV V3 geprüft werden? – Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 darf nicht jeder durchführen

Es dürfen nur besonders ausgebildete Elektrofachkräfte oder befähigte Personen die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen. Hierfür wird eine Ausbildung in einem Lehrberuf im Bereich Elektrik / Elektronik benötigt, mit einem Abschluss und einer Berufserfahrung von mindestens einem Jahr. Ersatzweise kann ein technisches Studium mit Abschluss als Voraussetzung gerechnet werden. Um als Elektrofachkraft oder befähigte Person tätig sein zu können, müssen noch Kurse und Weiterbildungen belegt und erfolgreich abgeschlossen werden. Die Fähigkeit, die verschiedensten elektrischen Betriebsmittel, Anlagen und Geräte nach DGUV Vorschrift 3 prüfen zu können, muss im Detail erlernt werden. Hierbei müssen alle Prüfgeräte beherrscht werden, die Anfertigung von Prüfprotokollen erlernt werden und ein beruflicher Erfahrungsschatz vorhanden sein, damit Gefahren und deren eventuelle Tragweite bereits im Vorfeld erkannt werden können. Wer als Elektrofachkraft oder befähigte Person nach DGUV Vorschrift 3 Prüfungen durchführt muss diese stets belegen, damit auch nach Jahren noch erkenntlich ist, dass ausreichend viel Prüferfahrung vorhanden ist und war.

Es ist sinnvoll, wenn Elektriker und Betriebe, die Elektrofachkräfte oder befähigte Personen beschäftigen, diese dazu anregen, einen engen Kontakt mit den Betreibern zu halten. Nur so kann verhindert werden, dass diese Prüfungsfristen vergessen werden und sie sich strafbar machen. Die meisten Betreiber / Unternehmer sind dankbar, wenn sie von den prüfenden Elektrofachkräften oder befähigten Personen auf die anstehenden Prüfungstermine aufmerksam gemacht werden, damit diese nicht in Vergessenheit geraten.

Die DGUV V3 Prüfung bietet einen umfassenden Schutz

Prüfungen nach DGUV V3 sind nicht einfach nur eine lästige Pflicht für Betreiber / Unternehmer. Sie haben einen wirklichen Sinn, weil sie nicht nur die Sicherheit in einem Unternehmen merklich steigern, sondern auch die Produktivität. Schäden und Spannungsschwankungen können aufgrund der Prüfungen bereits im Vorfeld erkannt und beseitigt werden, bevor es überhaupt zu einem Maschinenausfall oder einen Unfall kommt. Nicht nur Unternehmer können sich dann sicher und gut betreut fühlen, sondern auch sämtliche Angestellten, die an den Maschinen und in den Betrieben arbeiten. Die Prüfungen, wie z. B. die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bieten einen so umfassenden Schutz, dass sie nicht nur von den Versicherungen gefordert werden, sondern von den meisten Versicherungen auch noch mit besonders günstigen Rabatten gefördert werden, damit die Betreiber noch einen Anreiz mehr haben.

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