Prüfprotokoll
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Wie oft DGUV V3 Prüfung bei E-Ladekabeln und -Stationen?

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Was genau wird bei der DGUV V3 Prüfung einer E-Ladestation überprüft?

Prüfung E-Ladekabeln und -Stationen? Eine E-Station dient der Stromversorgung von Elektrofahrzeugen und muss dementsprechend regelmäßig einem E-Check nach der DGUV Vorschrift 3 unterzogen werden. Diese kommt zur Anwendung, weil E-Ladestationen nach er IEC 6185 als elektrisches Betriebsmittel gelten.

Das sind alle Teile, die besonders anfällig für Beschädigungen oder Mängel sind. Dazu gehören

  • die Steckvorrichtungen,
  • der Leistungsschalter,
  • die Sicherheitskommunikationseinrichtung (PWM),
  • der Leitungsschutz sowie
  • die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD).

Wer muss die DGUV V3 Prüfung an E-Ladestationen durchführen?

Das sind Elektrofachkräfte, die nach ES 21718, ET 19005 oder ähnlichem zertifiziert sind und über eine mehrjährige Berufspraxis in diesem Bereich verfügen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach der BGV A3 muss die Funktionstüchtigkeit sowie Betriebssicherheit garantieren können. VdS Sachverständige dürfen die DGUV Prüfung und VDE Prüfung ebenfalls vornehmen, wenn sie dazu zertifiziert sind. Die VdS ist auf den Brandschutz fokussiert. Die DGUV sowie VDE sind auf den Personenschutz ausgerichtet.

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Prüfung E-Ladekabeln und -Stationen? Woraus besteht die Elektrogeräteprüfung nach der DGUV V3 für eine elektrische Ladestation?

Diese setzt sich aus der Sichtprüfung, der Messung sowie der Erprobung zusammen. Danach wird ein Prüfbericht erstellt. Dieser entspricht nach der DGUV Vorschrift 3 einem Prüfprotokoll. Die Basis für die Elektrogeräteprüfung bilden die technische Dokumentation sowie die Hersteller-basierenden Betriebsmittelnormen. Zunächst werden das Gehäuse und die Leitungen auf Beschädigungen und Schäden an der Isolierung überprüft. Danach werden besagte Werte gemessen. Den Abschluss bildet die Überprüfung der Funktion. Die E-Ladestation muss nach der DGUV V3 zu jeder Zeit ordnungsgemäß arbeiten und sicher sein. Die Anforderungen der IEC 60364 müssen erfüllt sein.

Warum ist es notwendig, Ladestationen in regelmäßigen Abständen einem E-Check zu unterziehen?

Prüfung E-Ladekabeln und -Stationen? Die Stationen befinden sich im Außenbereich und sind somit Wind und Wetter ausgesetzt. Darüber hinaus stehen sie im Dauereinsatz. Sie befinden sich auf Firmengelände, auf Parkplätzen von Supermärkten, Kaufhäusern, Museen, Krankenhäusern, Behörden oder im Stadtgebiet. Käme es zu einem Kabelbrand, hätte das vor einem Krankenhaus oder Supermarkt fatale Folgen. Täglich befinden sich viele Tausende Menschen in der näheren Umgebung der E-Ladestation. Wo viele Menschen versammelt sind, bricht bei einem Brand leicht Massenpanik aus.

Aber auch normale Abnutzung und Materialermüdung können zu Problemen führen. Deshalb müssen auch thermische Auswirkungen (Hitze, Kälte, etc.), Blitzeinwirkung, Überspannung, Energieeffizienz (Wirtschaftlichkeit) und vor allem der sichere Betrieb überprüft werden. Somit ist die DGUV V3 energys best friend!

Prüfung E-Ladekabeln und -Stationen?

Prüfung E-Ladekabeln und -Stationen – Welche Regelwerke kommen bei der DGUV V3 Prüfung von E-Ladestationen zur Anwendung?

Neben der DGUV Vorschrift 3, der ES 21718, der ET 19005, der TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) kommen

  • die VdS 3602 Feuerklausel,
  • die DIN VDE 0105-100/A1,
  • die DIN VDE 0122-1 (DIN EN 61851-1)
  • die DIN VDE 0100-600,
  • die DIN VDE 0105-100
  • die DIN DE 0701-0702

zum Tragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist dabei überall Bestandteil des jeweiligen Regelwerks.

Welche Prüffristen gelten bei E-Ladestationen sowie Ladekabeln?

Diese Prüfung sollte einmal jährlich durchgeführt werden. Hat es schon Probleme gegeben, sollte diese Ladestation öfter überprüft werden. Die Betreiber haben die Aufgabe, die Ladestation auch selbst öfter einer Sichtkontrolle zu unterziehen.

Prüfung E-Ladekabeln und -Stationen? Wer darf die DGUV Prüfung der E-Ladestation sowie der dazugehörigen Ladekabel durchführen?

Das darf nur eine nach der DGUV sowie der TRBS 1203 befähigte Elektrofachkraft. Das bedeutet, diese Person muss eine Fachausbildung oder ein Studium im Fachbereich Elektrotechnik abgeschlossen haben und über zumindest einjährige Berufserfahrung verfügen. Darüber hinaus muss diese eine Fachausbildung für die DGUV V3 Prüfung abgeschlossen haben. Dabei kann es sich um befähigte Personen der Stadttechnik, des jeweiligen Gewerbebetriebes oder eines Prüfbetriebes handeln. Wichtig ist, dass diese Elektrofachkraft alle Voraussetzungen der Befähigung zur VDE Prüfung erfüllt.

Was wird bei der Überprüfung der Ladestation nach der DGUV Vorschrift 3 in die Prüfung miteinbezogen?

Zur Beurteilung der Elektroladestation sowie der Ladekabel werden das Alter, die Umgebungseinflüsse, die Beanspruchung sowie der Zustand berücksichtigt. Darüber hinaus wird auch überprüft, ob die letzten Mängel oder Beanstandungen fristgerecht behoben wurden oder ob ein registrierter Fehler nochmals aufgetreten ist. Danach wird der Termin für die nächste Prüfung festgelegt. Hat es Probleme gegeben, wird dieser bald wieder stattfinden. War alles in Ordnung, wird es länger dauern, bis die Anlage nach der DGUV V3 wieder geprüft werden muss.

Womit werden die Messungen nach der DGUV Vorschrift 3 vorgenommen?

Prüfung E-Ladekabeln und -Stationen? Dabei handelt es sich um hochwertige genormte Mess- und Prüfgeräte nach der DGUV Vorschrift 3. Auch diese Elektrogeräte müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Vor allem muss die Messgenauigkeit gewährleistet sind. Gibt es Abweichungen, muss das betreffende Gerät nachkalibriert werden.

Was ist der Unterschied zwischen der DGUV V3 und der BGV A3?

Da die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften umbenannt wurde, wurde das wichtigste Regelwerk umbenannt. Inhaltlich gibt es keinerlei Unterschiede.

Welche Vorteile ergeben sich aus der regelmäßigen Überprüfung der E-Ladestationen und der dazugehörigen Ladekabel?

Die Ladestation bleibt durch die DGUV V3 Prüfung unfallfrei. Es kann zu keinen Kabelbränden oder unbemerkten Schäden kommen. Die Versicherungen reduzieren die Prämien, wenn sie sehen, dass immer allen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen wird. Die Fahrer können sicher sein, dass auch an diesen Stationen Sicherheit oberste Priorität hat.

Prüfung von E-Ladestationen und E-Ladekabeln

Prüfung E-Ladekabeln und -Stationen? Zugängigkeit von E-Ladestationen

In den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl an Elektrofahrzeugen rasant zugenommen. Der Grund dafür sind das steigende Umweltbewusstsein, die verbesserte Technik und Kosten-Nutzen-Leistung. Natürlich muss es dann auch die Bereitstellung der zum Betrieb notwendigen Energieversorgung geben. Daher hat auch die Anzahl an E-Ladestationen beträchtlich zugenommen. Im öffentlichen Bereich werden E-Ladestationen hauptsächlich auf Parkplätzen errichtet. Auch Firmen, Supermärkte, Kinos, Freizeitzentren errichten E-Ladestationen mit Vorliebe auf Parkplätzen.

Das ist gut so und kommt auch nicht von ungefähr. Die Ladestationen müssen leicht anfahrbar, bedienbar und kostengünstig sein. Die „Zugängigkeit“ ist ein eigener Punkt bei der Überprüfung. Wird diese nicht oder nur schlecht gegeben, nämlich verstellt, gilt dies als Mangel und wird in den Prüfbericht aufgenommen. Das gilt darüber hinaus als Gefährdung der Sicherheit, da es dadurch zu Problemen der Fahrer vor der E-Ladestation untereinander kommen kann. Nach der DGUV V3 müssen auch Behinderungen der Zufahrt sowie andere diesbezügliche Probleme ins das Prüfprotokoll (Prüfbericht) aufgenommen werden.

Wann hat der Prüfer das Recht, die E-Station schließen zu lassen?

Herrschen grobe Sicherheitsmängel oder technische Schäden vor, kann die Anlage nach der DGUV V3 sofort geschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn Fristen oder die Behebung von schweren Mängeln mehrmals nicht durchgeführt wurden. Zunächst gibt es nach der DGUV Vorschrift 3 nur ein Bußgeld, später kommt es zur Betriebsschließung, die auch von Dauer sein kann. Ist es in der Zwischenzeit zu Unfällen oder Verletzungen von Menschen gekommen, muss der verantwortliche Betreiber sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Prüfung E-Ladekabeln und -Stationen?

Gehört der Platz vor der E-Ladestation mit zum Umfang der DGUV V3 Prüfung?

Prüfung E-Ladekabeln und -Stationen? Das ist eine sehr heikle Angelegenheit. Denn tatsächlich hat es schon öfter Unfälle genau vor Elektroladestationen gegeben, die mit der Beschaffenheit der Zufahrt oder Abfahrt zu tun hatten. Nach der DGUV V3 muss auch die Umgebung des Gerätes bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel oder ortsfester elektrischer Betriebsmittel miteinbezogen werden. Das heißt, im Winter muss der Schnee weggeräumt und bei Glätte gestreut sein, damit die Fahrer zum Laden sicher zu- und abfahren können.

Die Zuständigkeit ist schon schwieriger zu beantworten. Dies sollte Bestandteil des Vertrages zwischen dem Betreiber der E-Ladestation und dem Eigentümer des Grundstückes sein, auf dem diese steht. Vielerorts kümmert sich aber der Betreiber der E-Ladestation selbst darum. Wird die Ladestation von fremden Personen oder Firmen zugeparkt, trägt der Betreiber der E-Ladestation dafür keine Verantwortung. Die Polizei wird in der Regel die Falschparker kostenpflichtig abschleppen lassen. Der Betreiber kann diese über die Polizei ausfindig machen lassen und sich an diesen dann schadlos halten.

Kommt es im dazugehörigen Kaufhaus zum Brand und die E-Ladestation wird beschädigt oder wird zerstört, muss die Versicherung des Kaufhauses dafür aufkommen. Fahrzeuge, die gerade beim Aufladen waren und ebenfalls beschädigt wurden, müssen sich an den Betreiber der E-Ladestation halten. Dieser muss sich im Regressweg am Kaufhauseigentümer auch dafür schadlos halten.

Ein ganz besonderer Fall, der aber auch öfter vorkommt, ist, dass der Parkplatz, von Laub und Schnee mit Maschinen gereinigt wird. Dabei wird die E-Ladestation und/oder das ladende Fahrzeug beschädigt. Auch dies ist oft eine nicht so ganz einfache Sache. Im Regelfall haftet in diesem Fall die Schneeräumungsfirma oder Reinigungsfirma.

Prüfung E-Ladekabeln und -Stationen – Fazit

E-Ladestationen bergen durch öffentliche Bereiche ein hohes Risiko. Die Höhe des Gefährdungsrisikos richtet sich vor allem danach, ob sich die Ladestation im öffentlichen Bereich, auf einem Firmengelände oder einem Gewerbebetrieb zur Versorgung der Bevölkerung (Supermarkt, Kaufhaus, etc.) oder einem Vergnügungsbetrieb (Bad, Museum, Kino, Theater) befindet. Die Prüfung der E-Ladestation sowie der Ladekabel trägt somit nicht nur zur Betriebssicherheit und der Sicherheit der Nutzer bei, sondern auch zur öffentlichen Sicherheit.

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