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DGUV V3 Durchführungsanweisung

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Die DGUV V3 Durchführungsanweisung – Was wird in der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 getestet?

Eine DGUV V3 Prüfung dient hauptsächlich dazu aufzuzeigen, wie sich die Schutz-Ziele, die aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften bestehen, erreichen lassen. Des Weiteren sind in der Durchführungsanweisung zusätzliche Informationen enthalten, welche die Unfallverhütungsvorschriften näher erklären. Die Anweisungen der DGUV V3 beinhalten zudem Lösungen, welche beispielsweise auch in technischen Regelungen anderer EU-Staaten Geltung haben und ebenfalls sicher sind. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 Durchführungsanweisung sind hierzulande für sämtliche Unternehmen verpflichtend.

Laut Gesetz sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet eine DGUV V3 Prüfung Durchführungsanweisung zur sicheren Anwendung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vorzunehmen. Somit ist jeder Betrieb per Gesetz dazu angehalten, mittels fachmännischer Elektrogeräteprüfung in seinem Arbeitsbereich nachzuweisen, dass die DGUV V3 Durchführungsanweisung ordnungsgemäß eingehalten wird.

Die VDE Prüfung sämtlicher elektrischen Anlagen/Betriebsmittel muss gemäß der Anweisung regelmäßig in bestimmten zeitlichen Abständen durchgeführt werden, um deren intakten Zustand nachzuweisen. Des Weiteren ist speziell vor der Erst-Inbetriebnahme aller elektronischen Anlagen/Geräte in Unternehmen sowie nach einer Instandsetzung oder Änderung der Betriebsmittel eine entsprechende DGUV V3 Prüfung durchzuführen.

V3 Durchführungsanweisung

Dürfen fremde Labore oder Institutionen Prüfberichte erstellen?

Prüfprotokolle, die Labore erstellen, welche über eine Zulassung der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraum oder der Mitgliedsstaaten der EU verfügen, werden ebenso berücksichtigt, wie Prüfprotokolle aus Institutionen der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die ausführenden Stellen Verfahren und Prüfungen als Basis für ihre Berichte nutzen, welche mindestens die konstruktiven Anforderungen deutscher Institutionen erfüllen. Stellen außerhalb von Deutschland sind insbesondere dann geeignet, wenn die festgeschriebenen Anforderungen der Normenreihe EN 45000 erfüllt werden.

Welche elektrischen Geräte/Anlagen werden mit der DGUV Prüfung getestet?

Die Durchführungsanweisung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) besagt, dass in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen alle elektrischen Anlagen/Betriebsmittel geprüft werden müssen, wenn Beschäftigte diese nutzen. Somit ist zwingend alles zu überprüfen, was mittels elektrischer Spannung arbeitet und in den Betrieben eingesetzt wird. Hierzu zählt auch die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie die der ortsfesten Geräte/Anlagen.

Zu den elektrischen ortsveränderlichen Maschinen und Betriebsmitteln zählen beispielsweise:

  • Computer, Kopierer und Monitore
  • Netzteile und Verlängerungskabel
  • Drucker und Faxgeräte
  • elektrische Kassen und Lampen
  • Kaffeemaschinen.

In handwerklich tätigen Betrieben sind es speziell Bohrmaschinen und Trennschleifer.

In den Bereich der ortsfesten elektrischen Anlagen gehören zum Beispiel:

  • Drehbänke und Pressen
  • Schaltschränke und Automaten sowie Roboter
  • Lackieranlagen
  • Gebäude-Installationen
  • elektrische Sicherheits- und Kontrollsysteme.

Das erzielte Mess-Ergebnis muss laut DGUV V3 Durchführungsanweisung als Nachweis in einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Sollte doch ein Schadensfall auftreten, ist dieses normgerechte Protokoll äußerst hilfreich, um beispielsweise Ansprüche bei Versicherungen anzumelden.

Wie gestaltet sich die Durchführungsanweisung nach DGUV V3?

Im Rahmen der Überprüfung nach DGUV Richtlinien werden sämtliche elektrischen Anlagen/Betriebsmittel einzeln überprüft. Durch den Einsatz innovativer Instrumente wird der E-Check nach Durchführungsanweisung der DGUV in drei Arbeitsschritten vorgenommen.

Im ersten Schritt wird der Zustand von elektrischen Betriebsmitteln/Anlagen des Unternehmens durch eine Sichtprüfung geprüft, um so bereits fehlende Markierungen und/oder äußere Mängel festzustellen. Anschließend erfolgt die Überprüfung der Geräte/Anlagen mithilfe von Messinstrumenten. Dabei werden unter anderem der:

  • Schutzleiterstrom
  • Schutzleiterwiderstand
  • Ersatzleiterstrom
  • Isolationswiderstand
  • Differenzstrom
  • sowie der Berührungsstrom unter Einhaltung der DIN-Normen überprüft.

Nach Messung der Elektrik werden die elektrischen Anlagen/Betriebsmittel einer Funktionsprüfung unterzogen. Dabei wird das Ergebnis jedes einzelnen Gerätes in einem Gerichts-festen Protokoll festgehalten.

In welchen zeitlichen Abständen sollen ortsfeste elektrische Anlagen/Geräte getestet werden?

Laut DGUV V3 Durchführungsanweisung sind Unternehmen/Betriebe verpflichtet diese Elektrogeräteprüfung an ortsfesten Geräten/Anlagen durch eine ausgebildete Elektrik-Fachkraft generell vor Inbetriebnahme ausführen zu lassen. Des Weiteren ist im Anschluss an eine Wartung, bei jeglicher Veränderung und grundsätzlich regelmäßig eine DGUV V3 Prüfung der elektrischen Betriebsmittel vorzunehmen. Die Abstände der DGUV Prüfung (ehemals BGV A3) basieren auf der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und sollten deshalb unbedingt von einem Elektro-Experten festgelegt werden.

Laut Durchführungsanweisung DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) wird eine sechsmonatige Frist als richtungsweisend vorgegeben. Bei Baustellen sollte die DGUV V3 Prüfung stets nach drei Monaten wiederholt werden. Diese Fristen können ausgehebelt beziehungsweise verlängert werden, falls die Fehlerquote bei vorherigen Tests unterhalb von zwei Prozent lag. Die Durchführungsanweisung der DGUV beinhaltet zudem maximale Richtwerte, welche sich zur Gefährdungsbeurteilung übernehmen lassen, da hierdurch ein empfohlener Ausgangspunkt gebildet wird.

Die DGUV V3 Prüfung    von ortsfesten elektrischen Geräten, die auf Baustellen, in Werkstätten oder Fertigungsstätten verwendet werden, ist mindestens alle 12 Monate durchzuführen. Elektrisch betriebene Anlagen/Geräte in Büros oder ähnlichem Umfeld, sollten nach DGUV Durchführungsanweisung mindestens nach 24 Monaten einer Prüfung unterzogen werden.

V3 Durchführungsanweisung

Warum muss eine regelmäßige Überprüfung stattfinden?

Unternehmer müssen aufgrund der Durchführungsanweisung der DGUV V3 dafür sorgen, dass die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie auch ortsfester Geräte/Anlagen stattfindet und so sämtliche elektrischen Arbeitsgeräte auf deren einwandfreie Funktion und entsprechenden technischen Zustand durch eine Fachkraft regelmäßig getestet werden. Manche Versicherungsgesellschaften weisen bereits im Vertrag beziehungsweise der Police auf diese Pflicht hin. Werden die Vorschriften der DGUV eingehalten und letztendlich per Protokoll bestätigt, können Unternehmen mit einer Reduzierung der Beitragszahlungen rechnen.

Mithilfe der vorgeschriebenen Tests lassen sich eventuelle Defekte schneller feststellen und umgehend beheben. Denn ortsfeste elektrische Anlagen/Geräte, welche nicht ordnungsgemäß funktionieren, können schlimmstenfalls ein großes Gesundheitsrisiko für alle Mitarbeiter des Betriebes darstellen. Als gravierende Folge kann unter anderem ein Brand in der Betriebsstätte entstehen, welcher auf defekte elektrische Bauteile zurückzuführen ist. Fristgerecht ausgeführte Tests bieten allen Beschäftigten zudem ein sicheres Arbeitsumfeld.

Finden die Überprüfungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) nach Durchführungsanweisung nicht regelmäßig statt, können die Konsequenzen im Schadensfall erheblich sein. Selbst geringe Mängel an elektrischen Geräten/Anlagen beziehungsweise Betriebsmitteln können zu einer Funktionsstörung führen. Diese bewirkt eventuell, je nachdem wie schwer sich der Defekt bemerkbar macht, einen Totalausfall.

Defekte Betriebsmittel können zudem auch, außer mögliche Personenschäden, einen enorm hohen Energieverbrauch verursachen. Werden Defekte/Mängel allerdings früh genug erkannt, lassen sich derartige kostenintensive Folgen bereits vorab ausschließen. Mitarbeiter können ihrer Arbeit ohne vermehrte Risiken nachgehen. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Welche Qualifikation ist für eine Prüfung nach DGUV V3 Durchführungsanweisung nötig?

Der E-Check nach Vorschrift 3 DGUV Durchführungsanweisung darf grundsätzlich nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft vorgenommen werden. Die Fachkraft muss für die sachgemäßen Überprüfungen und Tests speziell kalibrierte Prüf-/Messgeräte einsetzen. Die Qualifikation muss im Prüfbericht ebenfalls dokumentiert werden. Werden geeignete Prüf-/Messgeräte verwendet, kann eine Prüfung nach DGUV V3 auch von Personen ausgeführt werden, die in dieser Art Elektrotechnik unterwiesen wurden und von der Elektrofachkraft beaufsichtigt werden.

Warum ist eine lückenlose Dokumentation über die Tests laut DGUV Vorschrift 3 nötig?

Nachdem die einzelnen elektrisch betriebenen Geräte einer DGUV V3 Prüfung unterzogen wurden, erhält das Unternehmen beziehungsweise der Betrieb ein Gerichts-festes Protokoll. Darin sind sämtliche Messwerte sowie relevanten Details und Daten zur VDE Prüfung dokumentiert. Jedes einzelne Gerät, welches getestet wurde, ist mit einer Identifikations-Nummer markiert, damit keine Verwechslungen auftreten können.

Das Dokument beinhaltet zudem Geräte-spezifische Daten wie Gerätetyp und Geräteart, den exakten Standort innerhalb des Unternehmens und eine Übersicht darüber, welche Schritte bei den Tests nach DGUV Durchführungsanweisung durchgeführt und welche Ergebnisse (inklusive Mess-/Grenzwerte) ermittelt wurden.

Sollten bei dem Prüfverfahren nach DGUV Vorschrift 3 Mängel festgestellt werden, erfolgt sofort eine Rückmeldung an den Unternehmer. Das sachgerechte Protokoll nach Durchführungsanweisung DGUV Vorschrift 3 ist deshalb eine offizielle Bestätigung und ein Nachweis der ordnungsgemäßen Tests sowie eventuell für Versicherungen hilfreich, um bei Schäden Ansprüche von Begünstigten zu prüfen. Das ausführliche Prüfprotokoll dürfen zuständige Stellen jederzeit anfordern.

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