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Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3

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Gilt die Elektrogeräteprüfung nur für große Unternehmen?

Elektroprüfung nach DGUV V3 Vorschrift 3 – Von Prüfprotokollen und Prüffristen haben sicherlich alle Unternehmer in Deutschland schon einmal gehört. Praktisch jeder Neugründer kommt damit in Kontakt: Die DGUV und ihre bekannte DGUV Vorschrift 3. Sie betrifft nämlich alle Elektrogeräte eines jeden Unternehmens in Deutschland und regelt die regelmäßigen gesetzlichen Pflichten zu deren Überprüfung auf Sicherheit.

Elektroprüfung nach DGUV V3 Vorschrift 3 – Nein, alle Unternehmen in Deutschland müssen sich an die DGUV V3 Prüfung halten. Es gibt keine Befreiung für bestimmte Unternehmen. Egal wie klein, ob 1 oder 1000 Mitarbeiter: An die DGUV V3 müssen sich alle Unternehmen halten. Für einige Gründer mag das zunächst etwas erschreckend sein, denn in der Regel bekommen Privatpersonen von der DGV V3 und allem was dazu gehört, wenig mit. Selbst Mitarbeiter sind über die Berufsgenossenschaft versichert und wissen davon meist nichts. Das liegt daran, dass die Beiträge nur dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden. Er wiederum genießt dann den Versicherungsschutz sollte es zu Arbeitsunfällen kommen.

Dafür allerdings gibt es auch Pflichten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich nämlich, die BGV A3 einzuhalten und nach den rechtlichen Vorgaben die Elektrogeräteprüfung durchzuführen. Tut er das nicht, erlischt dieser Versicherungsschutz. Das bedeutet aber auch, dass bei nicht erfolgtem E-Check die Haftung auf den Betreiber der Elektrogeräte zurückgeht. Sollte es nun zu einem Vorfall kommen und beispielsweise ein Arbeitsunfall eintreten, so haftet für alle Folgen der Arbeitgeber selbst.

Kurzum: Die nicht eingehaltene Prüfung nach der DGUV V3 kann schwerwiegende Folgen haben. Nicht nur kann das tatsächlich sehr teuer werden, sondern eine Gefährdung der Gesundheit der Mitarbeiter darstellen. Die VDE Prüfung ist daher für alle Unternehmen verpflichtend.

Wo muss die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel stattfinden?

Für ortsfeste Anlagen ist natürlich klar, dass diese auch an Ort und Stelle verbleiben. Für die Prüfung werden sie womöglich etwas verrückt werden müssen, aber keinesfalls müssen sie woanders hin transportiert werden müssen. Im Prüfprotokoll sollte auch erfasst werden, wenn ein Gerät, besonders wenn es sich um eine große und schwere Anlage handelt, bewegt werden muss. Eventuell können Ergebnisse davon auch beeinflusst werden.

Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sieht das schon anders aus. Sie werden womöglich ohnehin jeden Tag woanders eingesetzt. Eine Bohrmaschine wird vielleicht mit zu Kunden genommen und auf einer ständig wechselnden Baustelle verwendet. Laut DGUV Vorschrift 3 ist es nicht nötig, die Prüfung an einem bestimmten Ort oder in einem speziellen Raum auszuführen. Außer natürlich die DGUV V3 Prüfung erfordert dies aufgrund der Sicherheit sämtlicher Mitarbeiter. Die steht immer an oberster Stelle und darf auch während der DGUV Prüfung selbst nicht vernachlässigt werden. Übrigens: Eigene Mitarbeiter mit der VDE Prüfung zu beauftragen, die gar keine ausgebildeten Elektrofachkräfte im Sinne der DGUV Vorschrift 3 sind, ist nicht erlaubt. Auch wenn dies praktisch erscheint und ein Bauarbeit die Prüfung nach DGUV V3 auf die Schnelle auferlegt werden könnte. Das ist keine Aufgabe für zwischendurch und auch keine Aufgabe, die beim Kunden durchgeführt werden sollte. Außerdem darf den E-Check ohnehin nur eine Elektrofachkraft vornehmen.

Insofern gilt bei der Ortswahl der Prüfung nach BGV A3 vor allem eines: Sicher muss es sein.

Kann ich die Elektroprüfung freiwillig häufiger durchführen?

Natürlich. Dafür gibt es zwar keine waschechte Belohnung vom Gesetzgeber, aber wenn es der Absicherung der Mitarbeiter dient und Geräte Ihnen so pflegebedürftig erscheinen, dass die Maßnahme sinnvoll ist, kann die DGUV V3 Prüfung so oft erfolgen, wie gewünscht. Ergebnisse können auch im Prüfprotokoll erfasst werden, wenn öfter geprüft wird, als gesetzlich vorgeschrieben. Das sollten Sie sogar tun, um Belege für Ihre Maßnahmen zu haben.

Elektroprüfung nach DGUV V3 Vorschrift 3 – Kann ein Prüfbetrieb sich individuell nach den Kunden richten?

Das sollten sie sogar erwarten dürfen. Bei der DGUV Vorschrift 3 geht es nicht darum, die Aktion der Prüfung so zu gestalten, dass jedes Unternehmen in Deutschland maximal viel Aufwand hat und ständig in seinem eigentlichen Kerngeschäft gestört wird. Manche Anlagen müssen für die Prüfung beispielsweise extra vom Stromnetz genommen werden, was mit einem enormen Aufwand verbunden sein kann. Die Produktion steht dann kurzfristig still. Es ist also nur logisch, dass die DGUV V3 Prüfung ins Geschäft integriert wird und so wenig Chaos und Reibungspunkte wie möglich entsteht.

Professionelle Prüfbetriebe wissen darum, dass die DGUV V3 je nach Kunde individuell gestaltet werden muss. Ansonsten könnte es zu teuren Produktionsausfällen kommen. Es kann sogar nötig sein, die Prüfung in der Nacht durchzuführen. Je größer ein Unternehmen und je komplizierter, größer und teurer die Anlagen, desto individueller sollte die DGUV Prüfung auch ablaufen. Es kann durchaus nötig sein, dass die DGUV V3 an einem Sonntag durchgeführt wird, wenn auf diese Weise der Ablauf im Unternehmen nicht gestört wird.

Möglich ist hier praktisch alles. Aber individuelle Lösungen müssen natürlich auch entsprechend vergütet werden. Die DGUV V3 jedenfalls sieht nicht vor, dass nur zwischen 8 und 16 Uhr an Werktagen geprüft werden darf. Im Gegenteil: Manche Maschinen lassen das womöglich unter dem laufenden Betrieb gar nicht erst zu.

Kann die Prüfung auch ergebnislos abgeschlossen werden?

Nein. Es gibt immer Erkenntnisse innerhalb einer Prüfung. Und wenn das Ergebnis lautet, dass es keine Auffälligkeiten gibt, so ist auch das zu belegen. Eine Prüfung ohne Ergebnis und damit auch ohne entsprechende Dokumentation ist ausgeschlossen. Es wäre aus Haftungsgründen auch nicht sinnvoll nur zu erfassen, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Im Gegenteil: DASS es keine elektrischen Auffälligkeiten und Fehler gibt, ist besonders wichtig, wenn es am Ende darum geht, das eigene Verschulden durch Nichtbeachtung der DGUV Vorschrift 3 auszuschließen.

Elektroprüfung nach DGUV V3 Vorschrift 3 – Kann auch während einer Betriebsschließung geprüft werden?

Manche Unternehmen haben eine Sommerpause, viele Schulen haben in den Ferien geschlossen. Es ist völlig normal, dass auch und gerade während der Schließzeiten die DGUV V3 Prüfung vorgenommen wird. Denn dann stört sie am wenigsten den laufenden Betrieb und das Unternehmen wird meist gerade auf verschiedenen Ebenen auf Vordermann gebracht. Das passt die DGUV Vorschrift 3 meist gerade am besten.

Für den Gesetzgeber spielt es keine Rolle, wann ein Unternehmen sich der wichtigen Prüfungen annimmt. Wichtig ist, dass sie gemacht werden und dass die Unternehmen sich an ihre Prüffristen halten. Dass diese überschritten werden, nur, weil gerade Ferien oder Sommerpause ist, ist gesetzlich verboten. Insofern müssen auch die Elektroprüfungen sorgfältig geplant werden und sollten bereits ein Jahr im Voraus zeitlich festgelegt werden, sofern das möglich ist.

Zu Verschiebungen wird es meist ohnehin kommen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kann zeitlich geschoben werden, sofern damit keine Frist überschritten wird. Aufgrund betrieblicher Gründe kann dies nicht gestattet werden. Die DGUV V3 Prüfung kann lediglich durch eine niedrige Fehlerquote in den letzten Prüfungen eine Frist überschreiten. Insbesondere dann sind die Dokumentationen über die letzten Jahre allerdings von besonders großer Bedeutung. Sie müssen die Fehlerquote eindeutig belegen.

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