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VDE Prüfservice

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Prüfservice VDE – Die Prüfung elektrischen Anlagen und Geräte sehen Unternehmer oft als lästige Aufgabe an, obwohl es sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3 handelt. Trotzdem treten häufig immer noch Missverständnisse auf. Dazu gehört meistens die Definition der sogenannten Betriebsmittel, der Unterschied von ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln sowie die Frage, wer denn überhaupt eine Prüfung durchführen darf und in welchen zeitlichen Abständen eine Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3 wiederholt werden muss.

Warum ist ein regelmäßiger Prüfservice VDE elektrischer Geräte essenziell?

Die erstmalige sowie wiederholte Überprüfungen elektrischer Betriebsmittel sind hierzulande per Gesetz vorgeschrieben, um die Gesundheit der Arbeitnehmer sowie Betriebsgebäude und Anlagen zu schützen. Durch fehlende Schutzabdeckungen oder einzelne brüchige Kabel kann es zu Verletzungen oder sogar Stromschlägen kommen. Deshalb sind Arbeitgeber dazu verpflichtet sämtliche elektrischen Geräte und Maschinen, die täglich durch Beschäftigte genutzt werden, auf deren Sicherheit mittels E-Check überprüfen zu lassen.

Damit dies auch auf Dauer gewährleistet ist, bedarf es regelmäßiger Wiederholungsprüfungen. Über die durchgeführten Tests ist immer ein Prüfprotokoll beziehungsweise eine Dokumentation zu erstellen, die auch sämtliche Mängel enthält. Für Unternehmer ist diese Dokumentation ein Nachweis darüber, dass sämtliche Tests/Prüffristen eingehalten wurden.

Elektrische Betriebsmittel nach DGUV V3 prüfen

Das Wichtigste der DGUV Prüfung kurz zusammengefasst:

  • Die Überprüfung auf Basis der BGV A3 (ältere Bezeichnung der heutigen DGUV Vorschrift 3) ist Pflicht. In Deutschland muss jedes Unternehmen, selbst wenn nur ein Arbeitnehmer vorhanden ist, diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Elektrische Betriebsmittel dürfen lediglich durch eine anerkannte Elektrofachkraft (EFK) selbst, durch unterwiesene Personen (EuP) unter Aufsicht der EFK oder durch einen externen Prüfservice VDE getestet werden.
  • Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unterliegt normalerweise Prüffristen von einem Jahr, ortsfeste elektrische Anlagen müssen standardmäßig nach vier Jahren neu überprüft werden. Allerdings sind auch Ausnahmen möglich.
  • Es erweist sich für Unternehmer oft von Vorteil, wenn ein externer Prüfservice VDE mit der DGUV V3 Prüfung beauftragt wird.
  • Halten sich Unternehmer nicht an festgesetzte Prüffristen, kann dies bereits eine Straftat sein. Zudem kann der Versicherungsschutz verloren gehen.

Pruefservice VDE

Prüfservice VDE – Definition für elektrische Betriebsmittel

Betriebsmittel oder doch Arbeitsmittel, elektrische Anlage oder Gerät, ortsveränderlich (mobil) oder stationär (ortsfest) – bereits diese unterschiedlichen Bezeichnungen sind für Laien häufig irritierend. Was sind nun eigentlich elektrische Arbeitsmittel beziehungsweise Betriebsmittel? Vereinfacht gesagt handelt es sich hierbei um jeden Gegenstand, der auch nur ansatzweise mit Strom in Berührung kommt.

Beispiele sind hierfür Gegenstände, die zum Verteilen und Erzeugen, Messen und Umsetzen, Verbrauchen und Speichern elektrischer Energie verwendet werden. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) wird jedoch noch etwas konkreter. So werden zum Beispiel in Informationsschriften wie der „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel“ auch Ladegeräte und Verlängerungskabel sowie TV-Geräte, Haushaltsgeräte an sich, Wasserkocher und Werkzeuge wie unter anderem Bohrmaschinen genannt.

Selbst Hilfs-/Schutzmittel wie simple Sicherungen gelten als elektrische Betriebsmittel und unterliegen der Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3. Eine besondere Stellung nehmen allerdings sogenannte elektrische Anlagen ein. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss unterschiedlicher Betriebsmittel.

Prüfservice VDE – Ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel

In der maßgebenden DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift) wird zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln unterschieden.

Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel sind Elektrogeräte, die sich auch bei Betrieb bewegen oder sich samt bestehendem Anschluss ohne viel Kraftaufwand an einen anderen Standort transportieren lassen. Dies kann beispielsweise ein Staubsauger, jedoch auch ein kleineres Elektrowerkzeug wie zum Beispiel eine Stichsäge oder eine Kabeltrommel sein. Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) handelt es sich hierbei um Arbeitsmittel, nach DGUV V3 allerdings um Betriebsmittel. Ein Unterschied besteht zwischen diesen beiden Bezeichnungen allerdings nicht.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind dagegen Elektrogeräte und Maschinen, die entweder keinerlei Vorrichtungen zum Transport besitzen, generell fest an ihren Standort montiert sind oder über derart viel Eigengewicht verfügen, dass kein einfacher Transport möglich ist. Beispiele hierfür sind fest installierte Lampen oder Motoren, die zum Betrieb elektrischer Anlagen benötigt werden. Beispielhaft sind hierfür zudem Kühlschränke, Warmwasserspeicher oder Standbohrmaschinen mit Steckverbindungen. Ähnliche Regelungen gelten auch für eine VDE Prüfung elektrischer Anlagen, wobei zwischen nicht-stationären und stationären Anlagen unterschieden wird.

Pruefservice VDE

Durch welche Gesetze/Vorschriften wird die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel geregelt?

Mittels Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, Paragraf 3) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, Paragraf 5) wird eindeutig geregelt, dass Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber generell dafür zu sorgen haben, dass sämtliche elektrischen Arbeitsmittel ihres Unternehmens sicher sind.

Durch eine Gefährdungsbeurteilung, die der Unternehmer selbst, eine zertifizierte Elektrofachkraft (EFK) oder ein professioneller Prüfservice VDE erstellt, wird ermittelt, welche Maßnahmen laut DGUV Vorschrift 3 nötig sind, um den sicheren technischen Zustand elektrischer Betriebsmittel ordnungsgemäß zu erhalten. Regelmäßige Wiederholungen der VDE Prüfung sind nur ein Teil der Anforderungen laut DGUV V3. Unternehmer müssen laut Paragraf 10 BetrSichV diese Überprüfungen selbst organisieren, können diese Pflicht jedoch beispielsweise an ihren Betriebsleiter oder eine anerkannte EFK delegieren.

Wie oft eine Überprüfung einzelner elektrischer Geräte zu erfolgen hat, ist von der Elektrofachkraft oder dem Arbeitgeber selbst auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die DIN VDE 0701-0702 legt zum Beispiel fest, wie elektrische Arbeitsmittel nach einer Änderung oder Instandsetzung erneut nach DGUV V3 zu überprüfen sind. Wiederholungsprüfungen (Prüffristen) sind hierin ebenfalls festgelegt. Die Anforderungen der DIN VDE 0701-0702 gelten für elektrische Geräte mit maximal 1.500 Volt Gleichspannung oder 1.000 Volt Wechselspannung. Dies betrifft unter anderem Laborgeräte, Messgeräte oder Elektro-Öfen. Des Weiteren auch handelsübliche Haushaltsgeräte, Verlängerungskabel und Elektrowerkzeuge oder TV-Geräte.

Zusätzlich zur DIN VDE 701-702 sind auch die Anforderungen der DGUV V3 Prüfung zu beachten, in denen unter anderem Prüffristen für ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel enthalten sind. Die ehemalige BGV A3 (heutige DGUV V3) wurde entwickelt, um vor Risiken elektrischer Geräte zu schützen. Durch den Paragrafen 5 DGUV V3 Prüfung werden Tests elektrischer Betriebsmittel sowie Anlagen geregelt. Diese Fristen sind so festzulegen, dass voraussehbare Mängel früh genug festzustellen sind.

Wer darf eine Elektrogeräteprüfung durchführen?

Ortsfeste elektrische Arbeitsmittel dürfen im Rahmen von Wiederholungsprüfungen nur durch eine anerkannte Elektrofachkraft (EFK) getestet werden. Wodurch sich eine zertifizierte EFK auszeichnet, wird durch die VDE-Norm 1000-10 geregelt. Dazu zählen:

  • eine abgeschlossene fachliche Ausbildung im Bereich Elektrotechnik
  • Erfahrungen und umfassende Kenntnisse im aktuellen Tätigkeitsfeld
  • professionelle Beurteilung der Arbeiten, die die EFK wahrnehmen muss
  • schnelles Erkennen eventueller Gefahren
  • Kenntnisse aller aktuellen Normen.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kann eine Elektrofachkraft selbst oder ein elektrotechnisch unterwiesener Mitarbeiter (EuP) unter deren Aufsicht durchführen (laut DGUV V3 Paragraf 5, Absatz 1) wenn Letzterer dafür entsprechende Mess-/Prüfinstrumente einsetzt. Die erzielten Prüfergebnisse müssen zudem nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203, Abschnitt 2 / 3.3) abschließend durch eine anerkannte EFK beurteilt werden.

Somit kann eine DGUV Prüfung, welche nicht eigenhändig von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden soll oder kann, von Prüfteams ausgeführt werden. Hierbei wird die VDE Prüfung von der Elektrofachkraft geleitet, überwacht sowie verantwortet. Die EFK bewertet den E-Check anschließend, wobei sie durch eine/mehrere EuPs unterstützt wird.

Pruefservice VDE

Welche Maßnahmen werden bei einer DGUV V3 Prüfung durchgeführt?

Die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel erfolgt durch einen Prüfservice VDE oder eine Elektrofachkraft normalerweise in folgenden Arbeitsschritten:

  • Sichtprüfung beziehungsweise Besichtigung
  • Messen sämtlicher elektrischen Betriebsmittel
  • Funktionsprüfung
  • Dokumentation beziehungsweise ein Prüfprotokoll als Nachweis erstellen
  • Auswertung der ermittelten Daten und Festsetzung der Wiederholungsprüfung
  • Kennzeichnung mittels Prüfplakette.

Die komplette Prüfung elektrischer Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift 3 wird normalerweise so ausgeführt, dass kein Gerät geöffnet werden muss. Eine Ausnahme erfolgt nur dann, wenn dies vom Hersteller (Bedienungsanleitung) ausdrücklich gefordert wird, oder die EFK beziehungsweise der Prüfservice VDE technische Mängel vermutet und deshalb einen genauen Test durchführen will.

Als wichtigster Prüfschritt gilt jedoch die Sichtprüfung. Hierbei lassen sich laut Informationen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) bereits fast 80 Prozent eventueller Mängel erkennen. Dies können unter anderem beschädigte Gehäuse, Elektroleitungen oder defekte Stecker sein. Des Weiteren sind verstopfte Kühl-Öffnungen, fehlende Schutzabdeckungen oder korrodierte Bauteile Mängel, welche im Rahmen der Besichtigung auffallen.

Anschließend nimmt der Prüfer mittels entsprechendem Gerät Messungen vor, die anzeigen, ob das Risiko eines elektrischen Schlages besteht. Diese Messungen fallen, je nach Schutzklassen des einzelnen Gerätes, unterschiedlich aus. Befinden sich die Werte im normalen Grenzbereich, wird eine Funktionsprüfung vorgenommen. Die Ergebnisse werden gänzlich dokumentiert und ausgewertet. Anschließend wird die neue Prüffrist festgesetzt. Die Prüfplakette enthält den Wiederholungstermin zur nächsten DGUV V3 Prüfung.

Konsequenzen, falls Überprüfungen nicht erfolgen

Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer, die eine Überprüfung ihrer elektrischen Betriebsmittel versäumen und/oder Prüffristen nicht erfüllen, handeln laut Sozialgesetzbuch (SGB VII § 209 Abs. 1 Nr. 1) ordnungswidrig. Wer als Unternehmer seine gesetzliche Verpflichtung zur Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3 vorsätzlich nicht erfüllt, kann mit Bußgeld, in manchen Fällen sogar persönlichen Konsequenzen rechnen. Zumal auch für jeden Betrieb die UVV gilt.

Unternehmer müssen immer anhand der Dokumentation nachweisen können, dass sie ihrer Pflicht zur DGUV V3 Prüfung nachgekommen sind. Falls keine Prüfungsbescheinigung zur Verfügung steht, können Feuer-/Sachversicherer sowie Krankenkassen der Verletzten Leistungen verweigern. Der Unternehmer muss sämtliche Kosten selbst tragen.

 

 

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