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Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und 4

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DGUV 3 – Prüfung elektrischer Betriebsmittel zur Verhinderung von Unfällen

Hinter dem Kürzel DGUV verbringt sich die Bezeichnung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Dabei handelt es sich um eine Versicherung, die alle Betriebe und Einrichtungen verpflichtend für ihre Mitarbeiter abschließen müssen. Die Versicherung springt ein, wenn ein Unfall am Arbeitsplatz geschieht. Aber auch die Folgekosten für einen Wegeunfall werden übernommen, wenn dieser unmittelbar mit der Fahrt zum Arbeitsplatz oder der Rückkehr nach Hause in Zusammenhang steht. Dabei dürfen jedoch keine Umwege gefahren werden. Eines der wichtigsten Ziele der DGUV ist es, Unfälle zu vermeiden. Aus diesem Grund werden in regelmäßigen Abständen Schulungen der Mitarbeiter und Überprüfungen der Betriebsmittel durchgeführt. Dazu gehört auch die DGUV V3 Überprüfung, die sich auf elektrische Betriebsmittel bezieht. In allen Unternehmen, die mit elektrischen Betriebsmitteln arbeiten, ist eine solche Überprüfung Pflicht und muss vonseiten des Betriebes nachgewiesen werden.

Elektrische Betriebsmittel – eine Klassifizierung

Viele Unternehmen aus den unterschiedlichsten Bereichen arbeiten mit elektrischen Betriebsmitteln, die in ortveränderlich und ortsfest eingeteilt werden. Wie es der Name schon sagt, kann ein ortsveränderliches Betriebsmittel bewegt werden. Diese Bewegung ist während der Arbeit mit dem Betriebsmittel möglich. Aber auch Maschinen und Anlagen, die grundsätzlich an einen anderen Ort verbracht werden können, fallen in diesen Bereich. Dies gilt beispielsweise für handbetriebene Maschinen, die während der Arbeit fest installiert sind. Ist es grundsätzlich möglich, diese Maschine von einem Ort zum anderen zu bewegen, auch wenn sie während des Betriebs eine feste Installation benötigen, handelt es sich um ein ortsveränderliches Betriebsmittel. Darüber hinaus gibt es vor allem in Industriebetrieben, aber auch in Handwerk und Gewerbe, Maschinen und Anlagen, die an einem Ort fest montiert sind. Sie können nicht bewegt werden. Natürlich ist es jederzeit möglich, diese Maschinen und Anlagen zu demontieren und an einem anderen Ort aufzustellen. Dabei handelt es sich dennoch um ein ortsfestes Betriebsmittel, weil es während der Nutzung an einem festen Ort montiert ist.

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Alle Betriebsmittel, die elektrisch betrieben werden, sind nach DGUV V3 zu prüfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein ortsfestes oder um ein ortsveränderliches Betriebsmittel handelt. Die Firma oder das Unternehmen ist verpflichtet, diese Überprüfung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle durchführen zu lassen. Andernfalls kann im schlimmsten Falle der Betrieb der entsprechenden Anlage untersagt werden. Gleiches gilt, wenn eine Anlage nicht den Vorschriften entspricht und somit eine Gefahr für die Mitarbeiter darstellt. Auch diese Anlagen dürfen nicht mehr betrieben werden, bis eine Wartung oder Reparatur zur Behebung der festgestellten Probleme geführt hat.

Wartungsintervalle für eine DGUV 3 einhalten

Die DGUV V3 Prüfung wird in bestimmten Intervallen durchgeführt. Diese Intervalle sind gesetzlich vorgeschrieben. Es obliegt dem Unternehmen oder dem für die Organisation der Prüfungen verantwortlichen Mitarbeiter, dafür zu sorgen, dass die Prüfungen rechtzeitig durchgeführt werden. Eine entsprechende Terminvereinbarung mit einem staatliche zugelassenen Prüfer ist somit rechtzeitig von dem Unternehmen zu veranlassen.
Die Prüffristen sind nicht einheitlich festgelegt. Sie orientieren sich an der Art der Betriebsmittel, der Gefährdungsstufe und an weiteren Details. Wenn eine elektrische Anlage erstmalig in Betrieb genommen wird, bekommt das Unternehmen oder der verantwortliche Mitarbeiter eine Prüffrist genannt. Diese Frist gilt für die gesamte Betriebsdauer der Anlage. Sie liegt bei Anlagen, die als stark gefährdend eingestuft werden, bei sechs Monaten. Für andere Betriebsmittel, die eine nicht so starke Gefährdungsstufe haben, beträgt die Prüffrist zwölf bis 24 Monate. Unternehmen, die mehrere elektrische Anlagen betreiben, müssen oftmals unterschiedliche Prüffristen einhalten. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass eine Dokumentation geführt wird, in denen die elektrischen Anlagen und die dazu gehörigen Prüffristen festgehalten sind. Der nächste Termin für die neue Prüfung kann aber auch aus den Dokumentationen entnommen werden, die nach einer erfolgreichen Überprüfung an das Unternehmen oder an den jeweiligen Mitarbeiter übergeben werden.

DGUV

Durchführung der DGUV V3 Prüfung durch eine zertifizierte Fachkraft

Es gibt verschiedene Institutionen in Deutschland, deren Mitarbeiter bundesweit eine Zulassung zur Abnahme der DGUV V3 Prüfung haben. Es ist nicht gestattet, einen niedergelassenen Elektriker mit der Prüfung zu beauftragen. Wenn ein Fachmann diese Prüfung abnehmen möchte, benötigt er eine spezielle Zertifizierung, die eine Abnahme der Prüfung nach DGUV V3 gestattet. Im Zweifelsfalle sollte sich das Unternehmen diese Zertifizierung vor der Beauftragung zeigen lassen. Wird die DGUV V3 Prüfung durch einen Mitarbeiter durchgeführt, der nicht in Besitz der entsprechenden Zertifizierung ist, gilt die Prüfung als nichtig und die Prüffrist als nicht eingehalten.

Ablauf einer DGUV V3 Prüfung

Für die DGUV V3 Prüfung wird ein Termin vereinbart. Abhängig von dem Aufwand, den die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel erfordert, können für eine Prüfung mehrere Stunden oder sogar Tage veranschlagt werden. In der Regel muss die betreffende Anlage während der Prüfung außer Betrieb sein. Es ist wichtig, dass das Unternehmen diesen Umstand während der Produktion berücksichtigt. Der Fachmann inspiziert im Verlauf der Prüfung die Anlage, aber auch alle Kabel und angeschlossenen Geräte. Dabei werden Beschädigungen ausgeschlossen, die zu einem Unfall führen können. Aber auch erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, die für den Betrieb der Anlage wichtig sind, werden in die Prüfung einbezogen. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Mitarbeiter im Umgang mit der Anlage keinen Gefahren ausgesetzt sind. Dies gilt sowohl für die Anlage und ihre einzelnen Bestandteile, aber auch für die Bedienung, die Säuberung und die Wartung. Der Unternehmung oder der Mitarbeiter, der mit dem Bereich der DGUV V3 Prüfung betraut wurde, übergibt dem Fachmann während der Prüfung alle relevanten Unterlagen und Informationen. Aus diesem Grund sollte er während der Prüfung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.

Übergabe des Prüfprotokolls

Jede DGUV V3 muss mit einem Prüfprotokoll belegt werden, in dem die Ergebnisse der Prüfung nach einem standardisierten Verfahren festgehalten werden. Dieses standardisierte Protokoll ist notwendig, dass es sowohl von dem Unternehmen oder den geschulten Mitarbeitern, aber auch von einem anderen Fachmann gelesen werden kann. Sollte die Überprüfung Probleme ergeben, müssen diese zunächst von einem Fachbetrieb behoben werden, bevor die Anlag wieder in Betrieb genommen werden kann. Aufgrund der standardisierten Daten können die Probleme schnell erfasst werden. Die Prüfprotokolle bilden aber auch die Grundlage für die Freigabe der Anlage und für die Einhaltung der Intervalle. Sollte ein anderer Fachbetrieb mit der Überprüfung betraut worden sein, kann er schnell und einfach erfassen, wie die vorangegangene Prüfung verlaufen ist.

Prüfbericht DGUV

Fazit

Die DGUV V3 Prüfung muss verpflichtend im Rahmen einer vorgegebenen Frist von sechs bis 24 Monaten an allen elektrischen Anlagen durchgeführt werden. Dies betrifft sowohl ortsfeste als auch ortsveränderliche Anlagen.

✅ Was bedeutet die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

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