Prüfprotokoll
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel

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Was versteht man unter „ortsveränderlich“?

Eine Bügeleisen beispielsweise ist ortsveränderlich und fällt damit unter die Regelung für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel. Es kann einfach an jede Steckdose angeschlossen werden und wird bei einem Einsatz nicht an einem einzigen Standort verbleiben. Selbes gilt auch für Staubsauger oder Bohrmaschinen, die auch mal ihren Standort wechseln und nicht an der identischen Position verbleiben. Sind diese Randgegebenheiten vorhanden und wird das Gerät elektrisch betrieben, so fällt es unter die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel

 

Wer darf die Prüfung abnehmen?

Nur eine Elektrofachkraft darf das übernehmen. Nicht jeder beliebige Mitarbeiter oder die Geschäftsführung selbst kann die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel abnehmen. Das dürfen nur Personen, die nachweisen können, dass ihnen entsprechende Kenntnisse der Elektrotechnik vorliegen, die bei einem Studium, einer Fortbildung oder durch Berufserfahrung erworben wurden. Die Nachweise müssen außerdem vorlegen, wenn diese von der Berufsgenossenschaft verlangt werden. Eine sich selbst bezeichnende Elektrofachkraft gilt nicht als Elektrofachkraft im Sinne der UVV. Wird hier eine „falsche“ bzw. eine nicht, oder schlecht ausgebildete Person für die Elektroprüfung eingesetzt und kommt es zu Mängeln bei der DGUV A3 Prüfung, droht Bußgeld. Es kann sogar sein, dass der Unternehmer selbst haftbar gemacht wird für entstehende Unfälle. Das kann für einen Unternehmer selbst oder einen Betrieb schnell den (finanziellen) Ruin bedeuten. Die E+Service+Check GmbH kann für rechtliche Absicherung sorgen und die Sorgen rund um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel verringern.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und bgv a3

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel – Kann ein Unternehmer selbst prüfen?

Nein. Es sei denn er ist eine Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift. Seine Kenntnisse muss er nachweisen können.

Was passiert, wenn die Prüfung zu spät erfolgt?

In diesem Fall droht dem Unternehmer ein Bußgeld. Denn die DGUV V3 Prüfung muss dokumentiert werden, d.h. es wäre später nachvollziehbar, ob fristgerecht geprüft wurde oder nicht. Vor allem im Ernstfall, wenn es tatsächlich zu einem Arbeitsunfall kommt, werden die DGUV V3 Prüfungen der Vergangenheit von der Berufsgenossenschaft ins Visier genommen. Spätestens dann würde auffallen, dass Fristen nicht eingehalten wurden. Die Prüfung darf keinesfalls zu spät oder nur teilweise erfolgen. Sie muss exakt so ausgeführt werden, wie die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) es vorsieht.

Wie kann die E+Service+Check GmbH mein Unternehmen unterstützen?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel ist nicht damit abgeschlossen, dass ein Gerät begutachtet und als „in Ordnung“ befunden wird. Es gibt konkrete Prüfschritte und -fristen, die alle Unternehmen einhalten müssen. Abweichungen sind nicht zulässig, auch wenn gerade die Zeit für die Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel nicht gegeben ist oder eigentlich gerade Inventur anstünde. Die E+Service+Check GmbH kann die Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel als Dienstleistung übernehmen – Genau mit jenen Leistungen, die Sie abgeben wollen oder müssen. Außerdem haben wir speziell ausgebildete Elektrofachkräfte, die auch formell die Prüfung vornehmen dürfen.

Pruefservice DGUV Vorschrift 3

Wem dient die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel?

Die E+Service+Check GmbH kann Ihnen dabei behilflich sein, dass alle Ihre Mitarbeiter und Sie selbst künftig sicher arbeiten können. Durch die regelmäßigen Prüfungen wird die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Arbeitsunfall kommt, stark minimiert. Gerade bei elektrischen Geräten und Betriebsmitteln sind die Verletzungen oft schlimm und die Mitarbeiter würden im Falle eines Unfalls über Monate hinweg ausfallen. Das bedeutet auch für Sie einen Einschnitt und einen Verlust – finanzieller und personeller Art. Die VDE Prüfung hat den Zweck, Unfälle zu verhindern. Ihre Arbeitnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass die Arbeit an den Geräten und Betriebsmitteln sicher ist.

Was ist, wenn es trotz ordnungsgemäßer Prüfungen zu einem Arbeitsunfall kommt?

In diesem Fall sind Ihre Mitarbeiter komplett über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn nichts gegen einen Arbeitsunfall spricht. Dies ist einzigartig und kein anderes Land auf dieser Welt hat für die Arbeitnehmer im Allgemeinen eine solche Absicherung. Für Sie ist das nur zum Vorteil, denn die Berufsgenossenschaft übernimmt nicht nur die Leistungen, sondern auch die spätere Eingliederung zurück in den Beruf. Außerdem erfolgt hier auch eine Rentenleistung, wenn das Arbeiten nach einem Unfall nicht mehr so möglich ist wie es vorher möglich war. Als Arbeitgeber haben Sie dadurch keinerlei Nachteil – Sie müssen allerdings die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel gewissenhaft und innerhalb der Fristen ausführen. Ansonsten haften Sie im Ernstfall. Das ist teuer und unnötig, denn der E-Check kann auch ausgegliedert werden.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel – Was spricht für die E+Service+Check GmbH?

Wir unterstützten Sie dort, wo es nötig ist. Bei der Prüfung selbst, aber auch bei der späteren Dokumentation der Prüfergebnisse in einem Prüfprotokoll und natürlich bei der Beseitigung von eventuellen Mängeln. Wir stellen Elektrofachkräfte zur Verfügung, die Sie beraten können und die DGUV V3 Prüfung auch garantiert abnehmen dürfen. Mit uns gehen Sie kein Risiko ein. Denn die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel ist vor allem ein enormer zeitlicher Aufwand, den Sie ausgliedern können, um sich weiterhin Ihrem Kerngeschäft zu widmen.

 

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Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)