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Prüfunternehmen nach DGUV V3

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Prüfunternehmen DGUV – Mit hoher Wahrscheinlichkeit wissen Sie, dass jeder Betriebsleiter und/oder Unternehmer in Deutschland die Pflicht hat, für die Sicherheit seiner Arbeiter und Angestellten zu sorgen. Für die Einhaltung dieser Pflichten sorgt u. a. die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hinter der 27 Unfallkassen und weitere 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften stehen. Die DGUV sichert ca. 70 Millionen Arbeitnehmer gegen die Folgen von Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle ab.

Ebenso wie bei der TÜV-Prüfung des KFZ müssen elektrische Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand gehalten und daraufhin in regelmäßigen Intervallen von ausgebildetem Fachpersonal geprüft werden. Nicht geprüfte elektrische Geräte können durch Verschleiß, Kurzschlüsse oder Sicherheitsmängel leicht zu Arbeitsunfällen führen. Dagegen hat die Gesellschaft die Prüfvorschrift DGUV Vorschrift 3 erlassen, welche die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen regelt, welche in Fabriken und Betrieben eingesetzt werden. Wenn Sie die Prüfung nicht durchführen lassen und es entstehen Unfälle oder Verletzungen bis hin zu Verletzungen mit Personenschaden, können die Unfallversicherungen die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern und Sie sind für die Schäden voll haftbar. Nicht auszudenken, wie groß Entschädigungsforderungen von Angehörigen im Falle von Personenschäden werden können.

Was konkret ist die DGUV Vorschrift 3 und ein Prüfunternehmen DGUV?

Die DGUV V3 wurde früher auch als BGV A3 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift) bezeichnet und beinhaltet nachfolgende Punkte:

  1. Welche Unternehmen müssen geprüft werden?
  1. Wer darf die Prüfung abnehmen?
  1. Welche Geräte müssen mit einer BGV A3 oder DGUV V3 Prüfung überprüft werden?
  1. Welche Prüfungen müssen in welchen zeitlichen Abständen vorgenommen werden?
  1. Nach welchen Kriterien wird die Elektrogeräteprüfung abgenommen?
  1. Wie muss die Prüfung dokumentiert werden und welche Rolle spielt das Prüfprotokoll bei der DGUV V3 Prüfung?

In der Vorschrift findet eine Unterteilung in die Prüfung von unter Spannung stehenden ortsfesten Anlagen und in die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel statt. Während es bei ortsfesten Anlagen, wie z. B. Maschinen oder kompletten Anlagen eine DGUV Prüfung als selbstverständlich erscheint, wird die Kontrolle bei mobilen Anlagen gern übersehen. Hierzu zählen nämlich auch die Heißwasserkocher oder Kaffeemaschinen in den Büros, Mikrowellen, mobile Heizungen, Telefone, Server oder andere informationstechnische Geräte etc. Aber auch medizinische Anlagen, wie z. B. der Zahnarztstuhl, der Röntgenapparat oder die sterile Reinigungsanlage müssen mindestens alle zwölf Monate nach DGUV V3 kontrolliert werden. Die DGUV V3 schreibt fest, dass alle Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und vor jeder Wiederinbetriebnahme durch eine entsprechende Kontrolle überprüft werden müssen. Hat der Hersteller bereits den E-Check vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt und die korrekte Funktionsweise der Anlage bestätigt, kann die erneute DGUV V3 Prüfung durch den Anwender wegfallen.

Die Anzahl der vielen elektrischen Geräte in einem Betrieb und auch die zum Teil unterschiedlichen Prüfungsintervalle erfordern entsprechendes Personal, Zeitaufwand und Verwaltungserfahrung. Oft ist es so, dass beauftragte Prüfunternehmen nach dem ersten Prüfeinsatz automatisch die notwendigen Nachprüfungen bereits registriert und im Fokus haben. So können keine Prüfungen übersehen oder vergessen werden. Im nachfolgenden Text gehen wir auf die Prüfunternehmen nach DGUV V3 ein, die berechtigt sind, diese Prüfungen abzunehmen.

Prüfunternehmen nach DGUV e-check

Prüfunternehmen DGUV nach Vorschrift 3

Eine Prüfung nach DGUV V3 darf grundsätzlich nur von einer befugten Fachkraft vorgenommen werden, welche sich mit den entsprechenden Geräten auskennt eine entsprechende Eignungsprüfung vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) abgelegt hat. Nach DGUV Vorschrift 3 betrifft das jede Person, die eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik, mindestens ein Jahr Berufserfahrung und eine erfolgreich abgelegte VDE Prüfung vorweisen kann. Hierfür können Sie einen zusätzlichen Mitarbeiter einstellen, was auf Dauer eine kostenintensive Lösung ist. Die meisten Unternehmer beauftragen hierfür ein unabhängiges Prüfunternehmen und bezahlen damit nur den eigentlichen E-Check.

Die Vorteile eines unabhängigen Prüfunternehmens sind:

  • Genügend Fachpersonal für die schnelle und effiziente Überprüfung in einem größeren Betrieb
  • Erfahrung mit verschiedensten ortsfesten und ortsunabhängigen Elektrogeräten
  • Erfahrung in der Durchführung von DVUG V3 Prüfungen und deren gesetzlichen Prüfungsbestimmungen
  • Verfügbarkeit der zur Überprüfung nach DGUV V3 notwendigen Mess- und Prüfgeräte
  • Erfahrung mit der richtigen Ausstellung eines Prüfprotokolls als Prüfungsnachweis und anbringen der notwendigen Prüfsiegel an den Maschinen und Anlagen
  • Fachgerechte Beratung im Fall von defekten Geräten oder Gefahrenstellen an Maschinen und Anlagen

Durchführung einer Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Die Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3 erfolgt grundsätzlich in drei Teilschritten.

  1. Die Sichtprüfung
  1. Die Funktionsprüfung
  1. Die Überprüfung mit Messgeräten

Bei der sichtlichen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie ortsfester Anlagen werden die Geräte auf äußerliche Schäden und Probleme untersucht. Das Ziel hierbei ist es, defekte Kabel, Verbindungen oder fehlende Sicherheitsvorkehrungen wie z. B. fehlende Isolationen festzustellen. Die Funktionsprüfung sieht eine komplette Kontrolle aller elektrischen Funktionen und die korrekte Funktionsweise vor. Hier stehen vor allem sicherheitsrelevante Funktionen wie Sicherheits- und Abschaltvorrichtungen im Mittelpunkt der DGUV V3 Prüfung. Bei größeren Anlagen betrifft das meist die Notausschalter, Lichtschranken oder Abschaltautomatiken bei Überlast.

Der letzte Schritt ist die Überprüfung der Elektrogeräte mit Messgeräten. Dadurch werden meist die nicht sichtbaren Gefahrenquellen festgestellt. Es werden v. a. Isolationswiderstände gemessen oder Leitungen auf Kurzschlüsse oder andere Spannungsüberschläge, maximale Spannungswerte bzw. das thermische Verhalten der Geräte gemessen.

Prüfunternehmen nach DGUV

Erstellung des Prüfprotokolls vom Prüfunternehmen nach DGUV V3

Wenn alle Messungen und Überprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 zur Zufriedenheit ausgeführt wurden, geht es um die richtige Dokumentation der DGUV V3 Prüfung. Nur mit einer richtigen Dokumentation haben Sie den rechtssicheren Nachweis der stattgefundenen Prüfung. Diese sollte auch an einem sicheren Ort bis zur nächsten DGUV V3 Prüfung oder aber mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Im Falle eines Schadens fragen die Versicherungen immer nach Nachweisen wie diese Dokumentation. Umso wichtiger ist eine entsprechende Professionalität in der Ausstellung der Dokumentation. Die Dokumentation umfasst ein Protokoll bzw. einen Prüfbericht und eine Prüfplakette. In den Prüfprotokollen z. B. nach DIN VDE 0701-0702 und EN 62353(VDE 0751-1) für Ortsveränderliche Geräte oder elektrischen Medizinprodukten müssen alle Angaben über den Prüfer, Prüfgerät, Prüfdatum, Ort der Prüfung etc. sowie die durchgeführten Messungen und deren Ergebnisse genauestens festgehalten werden. Hier gilt, je präziser die Angaben, desto besser ist die Vergleichbarkeit mit den Werten der letzten Prüfung und der Früherkennung möglicher technischer Probleme.

Anhand des Protokolls muss die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nachvollzogen und die nötige Transparenz und Sicherheit geschaffen werden können. Wenn es um die Frage nach der Genauigkeit der Dokumentation geht, müssen Sie sich immer bewusst sein, dass die Dokumentation im Schadensfall vor Gericht relevant wird und jedes Messergebnis oder jede Bemerkung als Nachweis der Erfüllung Ihrer Pflichten entscheidend sein können.

Fazit

Eine Überprüfung der festen und beweglichen elektrischen Anlagen mit einer DGUV V3 Prüfung durch ein externes Unternehmen ist eine kostengünstige Variante, die Verantwortung für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter und Anlagen in professionelle Hände zu legen. Das entsprechende Prüfunternehmen besorgt das Fachpersonal mit abgeschlossener VDE Prüfung sowie die notwendigen Messgeräte zur gewünschten Zeit am gewünschten Ort, um dann die DGUV Prüfung von ortsfesten Maschinen und Anlagen oder die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel entsprechend vorzunehmen. Größere Prüfunternehmen haben entsprechend viel Fachpersonal und können auch kurzfristig und in kurzer Zeit die Überprüfung aller elektrischen Geräte in größeren Betrieben vornehmen.

Darüber hinaus verfügen Prüfunternehmen über das entsprechende Know-how über gesetzliche Bestimmungen, die notwendigen Messmittel und Erfahrungen im Umgang mit verschiedensten elektrischen Geräten und deren Funktionen. Eine erfolgreiche Prüfung der Gerätschaften und Anlagen kann nur mit einem detailliert ausgefüllten Prüfprotokoll erfolgen, welches im Schadensfall genug aussagekräftig ist, um vor Gericht die Durchführung der Tests glaubhaft darzulegen. Schließlich erfolgt eine kompetente Beratung durch das Prüfunternehmen für den Fall von festgestellten Defekten oder Sicherheitsmängel bei der Kontrolle. Für die regelmäßige Überprüfung Ihrer Anlagen und Geräte in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Praxis empfehlen wir, professionelle Prüfunternehmen zu beauftragen.

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