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Serverprüfung nach DGUV V3

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Serverprüfung – Was besagt die DGUV Vorschrift 3?

Der Ausfall eines Servers kann schwerwiegende Konsequenzen für ein Unternehmen haben. Um dies zu vermeiden, ist eine regelmäßige Serverprüfung unabdingbar. Dies ist ohnehin durch die DGUV Vorschrift 3 gesetzlich vorgeschrieben. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig und fachgerecht auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Abläufe und Fristen für solche Prüfungen sind in der DGUV V3 klar geregelt.

Gemäß DGUV Vorschrift V3 muss der Unternehmer dafür sorgen, dass alle vorhandenen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen gemäß den elektronischen Regeln installiert, geändert und instandgehalten werden.

Wird ein Mangel an einem Betriebsmittel festgestellt, ist der Unternehmer gemäß DGUV V3 dazu verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich beheben zu lassen. Geht eine Gefahr von einem bestehenden Mangel aus, darf das elektrische Gerät erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn der mangelhafte Zustand behoben ist.

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmer dazu, alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Anforderungen für solche Prüfungen sind in der Norm DIN VDE 0701/0702 und 0105-100 geregelt. Zu den Geräten, die nach dieser Norm geprüft werden müssen, zählen unter anderem Server, Serverschränke und Racksysteme. Die Prüfungen werden in Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen unterteilt.

Ist der Server ein ortsfestes oder ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel?

In der DGUV Vorschrift 3 wird zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln entschieden.

Ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen sind fest angebracht und können aufgrund von Größe und Gewicht nur schwer bzw. gar nicht bewegt werden. Pressen und Industrieöfen sind typische Beispiele für ortsfeste Betriebsmittel. Auch große Serverschränke bzw. Serveranlagen können bei der Serverprüfung als ortsfeste Betriebsmittel eingestuft werden.

Gemäß DGUV Vorschrift 3 können ortsveränderliche Geräte problemlos von einem Platz zum andern bewegt werden, während sie an einen Stromkreis angeschlossen sind. Typische Beispiele sind Bohrmaschinen, Computer und Monitore. Einzelne Tower-Server, die in kleinen Unternehmen Anwendung finden können, sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Serverschränke gelten zwar als ortsfest, dennoch sind die einzelnen Server im Grunde ebenfalls ortsveränderlich, da sie nach dem Lösen der Schrauben leicht transportiert werden können.

Serverprüfung

Wer darf die Serverprüfung gemäß DGUV V3 durchführen?

Die DGUV Vorschrift 3 besagt, dass nur eine qualifizierte Elektrofachkraft die Prüfungen und damit auch die Serverprüfung durchführen darf. Die befähigte Person muss über eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechend abgeschlossenes Studium verfügen. Zudem ist eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erforderlich.

Die Elektrofachkraft muss nachweisen können, dass sie die Tätigkeiten zeitnah ausgeübt hat. Sie muss ihre Kenntnisse durch regelmäßige Weiterbildungen aktualisieren und dies anhand entsprechender Zertifikate nachweisen. Die Elektrofachkraft kann durch eine unterwiesene Person unterstützt werden.

Prüffristermittlung anhand einer Gefährdungsbeurteilung

Da die Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln stets eine Gefahr für die Sicherheit darstellt, ist jeder Arbeitgeber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Das Ziel ist es, Gefährdungen zu ermitteln, diese zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten. Nur eine fachkundige Person darf die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Falls dem Unternehmer notwendige Kenntnisse fehlen, sollte er die Hilfe eines Fachmanns in Anspruch nehmen.

Während der Gefährdungsbeurteilung werden Art und Umfang für die folgende Elektroprüfung abgestimmt. Zudem bietet die Gefährdungsbeurteilung die Möglichkeit, die Prüfungsintervalle selbst festzulegen. Bei Serverschränken befinden sich die Schwachstellen häufig in den Anschlussleitungen sowie in überlasteten und hintereinander gesteckten Steckdosenleisten. Solche Mängel sollten im Rahmen regelmäßiger Sichtkontrollen durch eine Elektrofachkraft sowie durch unterwiesene Personen entdeckt werden. Daher sind Serverprüfungen unabdingbar.

Um eine mehrjährige messtechnische Überprüfung (beispielsweise vier bis sechs Jahre) von Serverschränken bzw. Serveranlagen glaubhaft darzulegen, müssen in den abgeschlossenen Rechnerräumen optimale klimatechnische Bedingungen gegeben sein. Unbefugte Personen sollten keinen Zutritt haben. Hat ein unterwiesener Personenkreis zutritt, dürfen nur sehr geringe mechanische Gefährdungen vorliegen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind schriftlich zu dokumentieren. Sie müssen für einen Außenstehenden transparent, wiederholbar und nachvollziehbar sein. Wurde der ordnungsgemäße Zustand der Serveranlage im Rahmen einer Erstprüfung sichergestellt, kann eine jährliche Sichtprüfung durch eine Elektrofachkraft den Prüfumfang ergänzen. Um das Prüfkonzept abzurunden, kann die Elektrofachkraft eine Checkliste erstellen, anhand derer unterwiesene Person regelmäßige Kontrollen durchführen können.

Wie oft muss eine Serverprüfung gemäß DGUV V3 erfolgen?

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) schreibt keine Fristen vor. Es wird lediglich ein Zeitintervall vorgegeben, welches als Orientierungshilfe dient.

Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel schlägt die DGUV V3 einen Prüfrhythmus zwischen 12 und 24 Monaten vor. Ein Tower-Server sollte demnach spätestens alle zwei Jahre geprüft werden. Generell ist jedoch ratsam, die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel so regelmäßig wie möglich durchzuführen, um Unfälle und Materialschäden zu vermeiden.

Für ortsfeste Betriebsmittel wie Serverschränke bzw. Serveranlagen gibt die DGUV V3 einen Prüfrhythmus von vier Jahren vor.

Serverprüfung; DGUV V3; BGV A3

Prüfung eines Serverschranks vor der ersten Inbetriebnahme

Bevor der Serverschrank in Betrieb genommen wird, sollte jede Komponente gemäß VDE 0701-0702 einzeln geprüft werden. Anschließend können die im Rack verbauten Geräte mittels geeigneter Prüfsoftware zu einem Verbund zusammengefasst werden.

Laut DGUV V3 erfolgt die Erstprüfung in drei Schritten: Besichtigen – Erproben – Messen. Jeder Schritt ist genau zu dokumentieren. Während der Besichtigung überprüft die Elektrofachkraft Server und Racks auf äußerliche Mängel und kontrolliert Verlegungen und Anschlüsse. Die Einrichtungen zur Unfallverhütung und Brandbekämpfung sollten vollständig und einwandfrei zur Verfügung stehen. Durch das Erproben wird festgestellt, ob der Server ordnungsgemäß arbeitet. Gemäß DGUV Vorschrift 3 müssen die Messungen bei der Serverprüfung mit geeigneten Prüfmitteln durchgeführt werden. Um die Schutzleiterströme zu erfassen, hat sich die Differenzstrom-Messung bewährt.

Gemessen wird Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand sowie Ableit- und Berührungsströme. Wurde eine ordnungsgemäße Isolationsmessung durchgeführt, kann die Ermittlung von Ableitströmen an Steckdosenleisten ohne Überspannungsschutz entfallen. Die Ersatzableitstrom-Messmethode darf nur nach einer erfolgreich bestandenen Isolationsmessung erfolgen. Um die Berührungsströme zu messen, kann die direkte Strommessung sinnvoller sein. Die Messung ist nur notwendig, wenn berührbare leitfähige Teile vorhanden sind, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind.

DGUV V3 – Wiederkehrende Serverprüfung

Ist eine Serverabschaltung nicht möglich, kann sich der Prüfer für eine „Online“-Messung bei der Serverprüfung entscheiden, um so eine Aussage über die Sicherheit zu treffen. Eine entsprechende Begründung muss im Prüfbericht dokumentiert werden.

Dem Thema Brandschutz sollte bei Serveranlagen eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ungenügende Reinigung der Kühlluftöffnungen oder überlastete Steckdosenleisten können Brände auslösen. Abhilfe schaffen regelmäßige Wärmebild- und Netzanalysen, da sie erhöhte Ableitströme und Neutralleiterüberlastungen frühzeitig erkennen. Für den Prüfungsablauf gibt die DGUV V3 drei Prüfungsmerkmale vor. Neben der Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel, erfolgen Messungen sowie eine Funktionsprüfung. Unter den Bereich der Messungen fallen Überprüfung des Schutzleiter- und Isolationswiderstandes und die Prüfung der Schutzleiter- und Berührungsströme. Der Schutzleiterwiderstand kann mit einem geeigneten Gerätetester über eine benachbarte Steckdose oder mit einem Anlagentester über die RLO-Messung ermittelt werden. Die Messung des Isolationswiderstandes kann nicht erfolgen, da keine Netztrennung möglich ist.

Die Schutzleiterströme können – je nach Serveranlage – mit einer Leckstromzange anhand einer Differenzstrom-Messung ermittelt werden. Vergleicht man diesen Wert mit dem bei der Erstprüfung ermittelten Referenzwert, kann man eine Aussage über die isolierenden Eigenschaften der Geräte treffen. Verschiedene VDE Normen führen Grenzwerte für Schutzleiterströme auf. Da die einzelnen Server in den Serverschränken einen Geräteverbund darstellen, ist mit erhöhten Ableitströmen zu rechnen. Berührbare leitfähige Teile, die nicht dem Schutzleiter verbunden sind, können mit einem geeigneten Prüfgerät – welches über eine benachbarte Steckdose versorgt wird – abgetastet werden. Nach Abschluss der Sicht- und Messprüfung wird der Server auf Funktionalität geprüft. Die Prüfungsergebnisse werden gemäß DGUV V3 in einem sogenannten Prüfprotokoll bzw. Prüfbericht dokumentiert.

Prüfprotokoll gemäß DGUV V3

Die DGUV V3 schreibt vor, dass zu jeder Prüfung ein Prüfbericht erstellt werden muss. Wie und in welchem Umfang wird in der DGUV V3 nicht klar festgelegt.

In der VDE 0100-600 ist die Prüfberichterstellung für die Erstprüfung verankert. Dass für wiederkehrende Prüfungen ein Prüfbericht erstellt werden muss, regelt die DGUV V3 in der Norm DIN VDE 0105 100.

In dem Prüfbericht wird der Ist-Zustand der Serveranlage während der Serverprüfung dokumentiert. Neben gerätespezifischen Daten sollten die einzelnen Prüfschritte sowie deren Ergebnisse enthalten sein. Zudem ist es ratsam, allgemeine Angaben über Auftraggeber und Auftragnehmer festzuhalten. Der Prüfbericht muss den Namen des Prüfers sowie den Termin für die nächste Prüfung enthalten. Ohne die gesetzte Unterschrift des Prüfers ist der Prüfbericht unbrauchbar. Er dient als Nachweis und sollte mindestens bis zur nächsten Elektroprüfung aufbewahrt werden.

Permanente Überwachung der Serveranlage mit RCM

Eine normale Isolationsprüfung setzt ein Abschalten der Serveranlage voraus. Die DGUV 3 bietet in der DIN VDE 0105-100 hierfür eine Lösung: den Einsatz einer permanenten Differenzstrom-Überwachung (RCM). So wird die Serveranlage während der Serverprüfung permanent messtechnisch auf Differenz- bzw. Fehlerströme überwacht. Eine Isolationsverschlechterung führt zu einem messbaren Differenzstrom. Der Betreiber wird über eine Alarmmeldung informiert.

Die Messung des Isolationswiderstandes während einer Wiederholungsprüfung entfällt – der Betreiber spart sich den Aufwand. Die Messprotokolle der Differenzstrommessung dienen als Nachweis des Isolationsniveaus.

Fazit

Server sind elektrische Betriebsmittel und müssen demnach regelmäßig geprüft werden. Prüfart, -umfang und -frist werden während einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Eine ordnungsgemäße Erstprüfung, bzw. ein E-Check, sowie angemessene und ordnungsgemäß dokumentierte Zusatzmaßnahmen gewährleisten einen sicheren Betrieb.

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