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Was sind ortsveränderliche elektrische Anlagen?

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Prüfung ortsveränderliche elektrische Anlagen – Definition, Vorgaben und Gründe

Eine Prüfung ortsveränderliche elektrische Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 ist für jedes Gewerbe vorgeschrieben, wessen Betrieb mit elektrischen Geräten ausgestattet ist. Zudem gibt es ortsfeste elektrische Anlagen, die der Prüfungspflicht ebenfalls unterliegen. Für die Intervalle der Prüfungen gibt es feste Unfallverhütungsvorschriften, die vom Arbeitgeber zwingend eingehalten werden müssen. Die vorschriftsmäßige Prüfungsdurchführung darf ausschließlich von Elektrofachkräften ausgeführt werden, die eine entsprechende Zertifizierung erworben haben. Dabei reicht die Beauftragung eines Elektrofachbetriebs nicht aus: Die Anlagenprüfung muss mit einem Prüfprotokoll belegt werden, welches bei Bedarf vorgelegt werden kann und somit als Nachweis dient. Das Protokoll entspricht einem einvernehmlichen Standard und enthält alle Details der Prüfung sowie die Erlaubnis für die Freigabe der Geräte.

Was sind ortsveränderliche elektrische Anlagen?

Ortsveränderliche elektrische Anlagen sind Geräte, die für einen flexiblen Einsatz vorbereitet sind. Das heißt, dass sie zu der Stelle bewegt werden können, an der sie benötigt werden. Zu den ortsveränderlichen elektrischen Anlagen gehören meist Handgeräte, die für die Herstellung von Produkten und Werkstoffen sowie für Wartungsarbeiten und Reparaturen verwendet werden. Selbst Waagen und ähnliche Instrumente, die für den elektrischen Betrieb im Gewerbe vorgesehen sind, gehören in die Gruppe der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Des Weiteren gibt es mobile Hebebühnen, Ladegeräte und weitere Geräte, die für den branchenspezifischen Bedarf eines Gewerbes erforderlich sind. Selbst Computer und das dazugehörige Zubehör müssen regelmäßig geprüft werden.

Vor der ersten Inbetriebnahme der ortsveränderlichen elektrischen Geräte muss ebenfalls eine VDE Prüfung erfolgen – der Einsatz des Betriebsmittels ist dann erst nach der Freigabe erstattet. Diese Voraussetzung gilt ebenfalls für Haushaltsgeräte, die sich in Büroräumen befinden (zum Beispiel Wasserkocher, Mikrowellen, Kaffeemaschinen etc.).

ortsveränderliche elektrische Anlagen Prüfer

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen – was sind die Ziele?

Die Grundlagen für den E-Check ortsveränderlicher elektrischer Anlagen sind in der dritten Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung festgelegt. Jedes Gewerbe, das Arbeitnehmer anstellt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Unfallversicherung für das Personal abzuschließen. Diese Versicherung begradigt Schäden, die auf dem Arbeitsweg oder während der beruflichen Tätigkeit eintreten – auf diese Weise werden mögliche Unfälle verhindert.

Die Gründe sind nicht nur finanzieller Art. Es soll in erster Linie verhindert werden, dass Angestellte zu Schaden kommen, da elektrische Geräte eine große Gefahr darstellen. Sie arbeiten mit drehenden Elementen und Motoren, die mit einer sehr hohen Kraft betrieben werden. Für die Bewältigung der täglichen Arbeitsaufgaben ist diese notwendig, doch kaputte Kabel, Fehlbedienungen oder ein plötzlicher Ausfall können für Mitarbeiter und das Unternehmen fatale Folgen haben. Diese müssen daher minimiert oder im Idealfall vollkommen verhindert werden. Die DGUV Vorschrift 3 beinhaltet aus diesem Grund alle Richtlinien, die vom deutschen Unternehmen in Bezug auf die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen eingehalten werden müssen. Der Unternehmer muss also selbst darauf achten, dass alle Prüfintervalle regelmäßig erfolgen. Hierfür bekommt er keine Aufforderung: Sollte er sich allerdings an die vorgeschriebenen Intervalle nicht halten, kann die mit der Installation erhaltene Betriebserlaubnis erlöschen. Die notwendigen Anlagen und Geräte dürfen dann nicht mehr benutzt werden. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Zeitraum für den E-Check von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Der Zeitraum, in dem eine DGUV V3 Prüfung erforderlich wird, richtet sich vor allem danach, welche Gefahren die Anlagen darstellen. Aber auch die Stärke der Leistung, die Häufigkeit der Nutzung und weitere essenzielle Faktoren spielen eine Rolle. Das ist der Hauptgrund dafür, warum es keine Aussagen und Vorschriften darüber gibt, welche Anlagen in welchem Zeitraum überprüft werden müssen.

Wird ein ortsveränderliches elektrisches Gerät in einem Unternehmen angeschafft, so erfolgt der erste obligatorische E-Check bereits vor dem Einsatz. Die Elektrofachkraft stellt fest, welche Gefahren mit dem Gerät verbunden sind und wie häufig der Einsatz erfolgen soll. Nach diesen und einigen weiteren Kriterien kann er anschließend festlegen, wie oft die Anlagenprüfung ausgeführt werden muss.

In der DGUV V3 sind drei unterschiedliche Zeiträume festgelegt. Elektrische Anlagen, von denen eine bestimmte Gefahr ausgeht, die besonders häufig eingesetzt werden oder die eine komplizierte Bedienung aufweisen, müssen alle sechs Monate einem E-Check unterzogen werden. Prüfintervalle für andere elektrische Geräte, die nicht zu dieser Kategorie zählen, betragen 12 – 24 Monate. Der Zeitraum, der im Prüfprotokoll bei der erstmaligen Inbetriebnahme eingetragen wurde, gilt grundsätzlich für die gesamte Nutzungszeit der Anlage. Bei einer Inaugenscheinnahme kann der Prüfer allerdings eine neue Zeit im Rahmen der Prüfintervalle festlegen. In der Praxis kommt dies vor allem dann vor, wenn sich bestimmte Vorschriften geändert haben oder wenn das elektrische Gerät an einem anderen Ort eingesetzt werden soll.

Ortsveränderliche elektrische Anlagen – Die Anmeldung einer Anlagenprüfung beim Elektrofachbetrieb

Eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und eine Prüfung elektrischer Anlagen darf nur von einer Fachkraft durchgeführt werden, welche über eine erforderliche Zertifizierung verfügt. Eine Berechtigung zur Prüfungsdurchführung haben somit ausschließlich Elektrofachbetriebe, dessen Mitarbeiter eine Zertifizierung für die Elektroprüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen nachweisen können.

Viele Elektrofachbetriebe bieten die Durchführung der Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 bundesweit an. Da die meisten davon über eine Zertifizierung nicht flächendeckend verfügen, ist es ratsam, eine Anmeldung rechtzeitig vor dem im Protokoll festgelegten Termin zu veranlassen. Falls die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen halbjährig erfolgen soll, stehen viele Prüfer bereits nach der Abnahme einer neuen Terminvereinbarung zur DGUV 3 Prüfung bereit.

Die Ausführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen vor Ort

Der E-Check der betreffenden ortsveränderlichen elektrischen Anlagen erfolgt durch die bestellte Elektrofachkraft vor Ort. Weitere Prüfungen, die zum Beispiel von niedergelassenen Elektrofachbetrieben durchgeführt werden, können zur Sicherheit beantragt werden, falls der Firmengründer bereit ist, die Kosten zu tragen. Derartige Prüfungen stellen eine gute Vorbereitung für die hauptsächliche Prüfung dar, da auf diese Weise mögliche Mängel aufgespürt und rechtzeitig behoben werden können. Besonders bei älteren Anlagen und Maschinen kann der Unternehmer somit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis verhindern.

Derartige Überprüfungen durch eine Elektrofachkraft ohne Zertifizierung haben für die Prüfintervalle allerdings keine Relevanz. Die Ausstellung eines Prüfprotokolls und die Erteilung einer Prüferlaubnis obliegen allein dem Elektrofachmann, der eine Zertifizierung nachweisen kann. Der E-Check selbst erfordert eine Trennung der ortsveränderlichen Anlagen und Maschinen vom Stromnetz. Somit ist es in Produktionsbetrieben notwendig, den Betrieb für den Zeitraum der Anlagenprüfung auszusetzen. In den Produktionsplänen sollte diese vom Unternehmer entsprechend eingeplant werden.

Der Zeitraum, in dem eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen ausgeführt wird, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Eine solche Prüfung dauert in der Regel nicht mehr als einige Stunden – wenn ein Unternehmen viele Betriebsmittel im Einsatz hat, können aber auch mehrere Tage vergehen. Für jedes elektrische Gerät ist eine separate Anlagenprüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften erforderlich.

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Ortsveränderliche elektrische Anlagen – Ausstellung eines Prüfprotokolls nach erfolgreicher Prüfung

Nach einem erfolgreichen E-Check der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel stellt die Elektrofachkraft ein Prüfprotokoll aus: Dieses enthält alle Messdaten und Fakten zur ausgeführten DGUV V3 Prüfung. Ein Protokoll zur Prüfung empfiehlt sich jedoch auch unabhängig davon, ob es erfordert wird oder nicht, da es der Sicherheit des Unternehmers dient. Wird die Prüfung der Vorschrift DGUV 3 (ehemalig BVG A3) an einen Elektrofachbetrieb vergeben, so zählt das Führen eines Prüfprotokolls ohnehin als Bestandteil der Dienstleistung.

Falls die Unfallverhütungsvorschriften der VDE nicht eingehalten und die Mängel nicht behoben werden, wird dieser Sachverhalt als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Die Nichteinhaltung der dritten Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist im SGB VII (Absatz 3, 5, 6, 7) geregelt.

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