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DGUV V3 bei Neugeräten

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Was bedeutet das im Detail?

DGUV V3 bei Neugeräten – Wenn Geräte neu gekauft werden, denkt so gut wie niemand daran, diese testen zu lassen. In Gewerbebetrieben ist jedoch nach der DGUV V3 eine Erstprüfung vor Inbetriebnahme verpflichtend vorgeschrieben. Aufgrund gehäufter Unfälle mit defekten Elektrogeräten hat der Gesetzgeber zusammen mit dem Verband der Berufsgenossenschaften sowie dem Verband der Elektrotechniker Elektroniker Informationstechniker eine gesetzliche Grundlage für mehr Betriebssicherheit zu schaffen. Das Ergebnis war die BGV A3, die jetzt DGUV V3 heißt.

Das oberste Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und schadhafte Geräte sowie defekte Steckverbindungen oder beschädigte Isolierungen schon im Ansatz zu erkennen. In erster Linie ist die DGUV V3 eine Präventivmaßnahme. Erst in zweiter Linie handelt es sich dabei um eine Anleitung zur Kontrolle, zur Prüfung und für den Ernstfall. Wird ein Elektrogerät für den gewerblichen Zweck gekauft, muss es zunächst mit einer fortlaufenden Nummer versehen und in die Bestands- und Wartungsliste mit der Bezeichnung sowie Beschreibung aufgenommen werden. Erfolgte bereits beim Hersteller die Prüfung und es liegt das Prüfprotokoll vor, kann die Erstprüfung beim Betreiber wegfallen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss dann erst wieder zum nächsten Prüftermin erfolgen.

DGUV V3 bei Neugeräten – Wie erfolgt die Festlegung der wiederkehrenden Prüftermine?

Die Basis dafür bildet die Gefährdungsbeurteilung. Dabei kommt es auf die Art des Gerätes, die Verwendung und die Art des Betriebes (Büro, Labor, Produktionsstätte, etc.) an. Werden alle Vorschriften und Vorgaben eingehalten, liegt der maximale Prüfintervall für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Büro bei zwei Jahren. Für Elektrogeräte im Stahlwerk, Produktionsstätten oder Werkstätten muss jedes Jahr einmal geprüft werden. Gab es schon Mängel und Probleme bei der Behebung oder Einhaltung der Fristen, werden die Intervalle verkürzt. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auf Baustellen erfolgt alle drei Monate.

DGUV V3 bei Neugeraeten

Wie erfolgt die DGUV Vorschrift 3 Prüfung bei Neugeräten?

Neugeräte werden beim E-Check zunächst einer Sichtprüfung unterzogen. Danach wird bei der Elektrogeräteprüfung geprüft, ob die Funktionalität gegeben ist. Dabei werden die Spannung, die Widerstände, die Schutzleiter sowie deren Durchgängigkeit, etc. überprüft und gemessen. Die erhaltenen Messdaten werden mit den in der DGUV Vorschrift 3 sowie den betreffenden Normen vorgegebenen Grenzwerten verglichen und in das Prüfprotokoll eingetragen. Dieses enthält darüber hinaus das Datum der Prüfung, festgestellte Mängel, Fristen und Maßnahmen zur Behebung sowie den nächsten Prüftermin und die Unterschrift des Prüfers. Danach erhält das Elektrogerät die Prüfplakette.

Der Käufer kann eine Kopie der Erstprüfung vom Hersteller verlangen. Oft wird dies sogar explizit im Kaufvertrag vereinbart. Erhält der Käufer diese nicht, kann er selbst in seinem Betrieb vor der Inbetriebnahme des Geräts die Prüfung nach der DGUV V3 ehemals BGV A3 durchführen lassen.

Wer darf die Prüfung nach der DGUV von Neugeräten durchführen?

Die DGUV V3 Prüfung darf von einer befähigten Fachkraft bzw. einem externen Prüfbetrieb durchgeführt werden. Als befähigte Fachkraft gilt ein Elektrotechniker mit einer mindestens einjährigen Berufspraxis sowie einem speziellen Fachkurs für diese Prüfungen. Externe Prüfbetriebe müssen zertifizierte Elektrofachbetriebe sein, die zur DGUV V3 Prüfung berechtigt sind. Darüber hinaus dürfen angewiesene Mitarbeiter, die über die entsprechenden Mess- und Prüfgeräte verfügen, die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Aufsicht einer befähigten Person durchführen.

DGUV V3 bei Neugeraeten

Welche Geräte werden bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung geprüft?

DGUV V3 bei Neugeräten – Bei der DGUV Vorschrift 3 werden ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel unterschieden. Ortsfeste Elektrogeräte sind meistens mit dem Gebäude verbunden oder fix montiert. Letztere werden häufig bewegt, um dort eingesetzt zu werden, wo sie gerade gebraucht werden. Dies passiert häufig im Bauwesen. Deshalb findet die Elektrogeräteprüfung auf Baustellen in weitaus kürzeren Intervallen als jene in Büros statt. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass dabei alle Elektrogeräte geprüft werden, also auch jene der Betriebsküche oder des Putzpersonals, also Staubsauger, Kaffeemaschine, Geschirrspüler, Waschmaschine, etc. Das ist deshalb sinnvoll, weil auch es auch bei diesen Geräten zu Kabelbränden kommen kann. Kabel können eingeknickt, eingeklemmt oder durch das viele Bewegen beschädigt werden.

Was geschieht, wenn die Erstprüfung von Neugeräten nicht durchgeführt wird?

Da es sich dabei um einen verpflichtenden E-Check handelt, kann das zu erheblichen Problemen mit der Versicherung, der Berufsgenossenschaft, etc. führen. Ist das Neugerät in Ordnung, wird zunächst nicht viel passieren. Außer es handelt sich um eine Industriefräse und die Versicherung möchte diese selbst vor Inbetriebnahme sehen. Die DGUV V3 Prüfung kann jedoch jederzeit nachgeholt werden, vorausgesetzt, es ist noch kein Unfall passiert. Vor allem versicherungstechnisch kann es zu erheblichen Nachzahlungen bzw. Prämienerhöhungen kommen. Geschieht in der Zwischenzeit ein Unfall, weil das Neugerät doch schadhaft war, dann zahlt die Versicherung nicht. In diesem Fall werden auch Bußgelder wegen Nicht-Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 fällig.

Warum ist die DGUV Prüfung bzw. VDE Prüfung sinnvoll?

DGUV V3 bei Neugeräten – Die DGUV V3 Prüfung stellt zunächst eine Präventivmaßnahme dar. Sie sorgt dafür, dass Schadstellen und Mängel bereits dann gefunden werden, wenn diese noch keinen oder nur geringen Schaden angerichtet haben. Somit verhindert die DGUV V3 größere Probleme und spart enorme Kosten ein. Die DGUV V3 Prüfung kostet zwischen 1.000 Euro und 20.000 Euro, je nachdem wie viele und welche Geräte zu prüfen sind und um welche Art von Betrieb es sich handelt. Wenn Sie aber bedenken, dass ein Betriebsunfall zwischen 10.000 Euro und 200.000 Euro und manches Mal sogar mehr ausmachen kann, dann ist die Prüfung im Vergleich dazu relativ kostengünstig. Da Stillstandszeiten vermieden werden, können mehr Aufträge bearbeitet werden. Die Mitarbeiter sind zufriedener und leistungsfähiger. Somit kommt die DGUV Prüfung bzw. VDE Prüfung allen zugute und man nennt sie auch Energys best friend.

DGUV V3 bei Neugeraeten

Wenn es sich um mehrere Neugeräte handelt, kann eine Sondervereinbarung getroffen werden?

Der externe Prüfbetrieb ist sicher bereit, bei der Anschaffung einer größeren Menge von Geräten einen Sonderpreis zu vereinbaren. Spezielle Prüfintervalle können nicht vereinbart werden. Diese hängen, wie schon erwähnt, von den Geräten selbst und den Umgebungsverhältnissen ab. Jedoch kann eine Prüfung für alle Geräte an einem Tag vereinbart werden, da dies ja auch sinnvoll ist. In diesem Fall ist es auch sinnvoll, explizit nach dem Protokoll des Herstellers zu fragen. Dies erspart enorme Kosten und ist bei Neugeräten durchaus angebracht.

Gilt ein „Refurbished Elektrogerät“ nach der DGUV als Neugerät?

Da es sich hierbei um generalüberholte Gebrauchtgeräte handelt, die über eine Garantie verfügen, gelten sie als Neugeräte. Auch in diesem Fall kann vom Händler ein Prüfbericht bzw. Protokoll verlangt werden. Gerade Bürogeräte, wie Laptop, Drucker, etc. werden schon seit längerer Zeit durch renommierte Online-Händler als „Refurbished Geräte“ angeboten. Diese Geräte sind kostengünstiger, arbeiten aber sehr zuverlässig. Diese Geräte werden genauso wie alle anderen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel behandelt.

DGUV V3 bei Neugeräten – Ist die CE-Kennzeichnung ein Ersatz für die Erstprüfung?

Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass das betreffende Gerät für den EU-Binnenmarkt zugelassen ist. Dadurch wird nur dokumentiert, dass das Betriebsmittel den Anforderungen der betreffenden EG-Richtlinie entspricht. Die EU-Richtlinie stellt sicher, dass nur Geräte im Binnenmarkt verwendet werden, die auch für diesen Raum geeignet sind. Sie sagt jedoch nichts darüber aus, wie diese funktionieren müssen oder ob diese kompatibel mit dem Rest der Installationen sind. Es sagt auch nichts darüber aus, ob das Betriebsmittel auch den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 entspricht. Es ersetzt daher keine DGUV V3 Prüfung!

Elektropruefung

Warum ist die Sichtprüfung nicht ausreichend?

Die Sichtprüfung nach der DGUV V3 stellt nur sicher, dass keine offensichtlichen Mängel bestehen. Sie sagt aber nichts darüber aus, ob das Betriebsmittel auch funktionstüchtig ist und die Grenzwerte im Betrieb nicht über- oder unterschritten werden. Die Sichtprüfung liefert keine Messwerte. Somit kann es leicht zur Überhitzung kommen. Wenn dann der FI-Schalter nicht anspringt, kommt es leicht zum Brand.

Wer erstellt das Prüfkonzept nach der DGUV V3 Prüfung für einen Betrieb?

Das erstellt die befähigte Person bzw. der externe Prüfbetrieb. Dabei dient die Gefährdungsbeurteilung, die dieser zuerst erstellen muss, die Basis für das nachfolgende Konzept. Die befähigte Person muss daher jederzeit nachvollziehbar vorweisen können, dass sie dazu berechtigt ist und vom Betreiber zur befähigten Person erklärt wurde. Der externe Prüfbetrieb muss seine Zertifizierung und Befähigung ebenfalls nachweisen können. Zu den Kursinhalten für die Fachprüfung zur befähigten Person zählen

  • die DGUV V1, V2, V3
  • die Durchführungsanweisung
  • die Gefährdungsbeurteilung
  • die betreffenden VDE Normen
  • Mängel und deren Behebung
  • Mess- und Prüfgeräte sowie
  • die Erstellung des Prüfkonzeptes.

DGUV V3 bei Neugeräten – Fazit

Neugeräte müssen nicht automatisch einer Erstprüfung nach der DGUV V3 unterzogen werden, wenn bereits ein Protokoll des Herstellers vorliegt. Dieses kann schon im Kaufvertrag verlangt werden. Refurbished Geräte, also gebrauchte, überholte Geräte, zählen als Neugeräte. Sie unterliegen einer Garantieleistung und sollten daher ebenfalls mit einem Protokoll des Herstellers ausgestattet sein. Der Sinn der Erstprüfung vor Inbetriebnahme liegt darin, dass nur ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel verwendet werden, die auch funktionstüchtig sind. Dies soll vor der ersten Inbetriebnahme sichergestellt werden. Somit dient auch die Erstprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 der Betriebssicherheit und Prävention.

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