Prüfprotokoll
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DGUV V3 Prüfung – Wer darf prüfen?

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Die DGUV V3 Prüfung ist ewtas, die alle Unternehmen in Deutschland durchführen müssen. Dabei handelt es sich um eine Elektrogeräteprüfung, die tatsächlich für alle Geräte gilt, die sich im Unternehmen befinden. Ob das nun eine Kaffeemaschine ist oder ein Radio – Es gibt keine Ausnahmen. Die DGUV V3 ist eine gesetzliche Vorschrift und muss durchgeführt werden. Kein Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe, sind ausgenommen. Auch Kleinstunternehmen müssen die DGUV Prüfung durchführen.

Vielen Menschen ist die DGUV V3 Prüfung vielleicht noch unter ihrem alten Namen BGV A3 Prüfung bekannt. Es handelt es sich dabei um dieselbe Vorschrift, die nun aber kurz V3 bzw. DGUV V3 genannt wird. Inhaltlich gibt es nahezu die identischen Vorgaben. Es stellt sich allerdings die Frage, wer das tun darf und im welchem Rahmen der E-Check erfolgen muss. Kann ein kleiner Betrieb die Anforderungen denn überhaupt erfüllen?

Diese Voraussetzungen müssen bei der Prüfung eingehalten werden:

  • Prüfen darf nur eine ausgebildete Elektrofachkraft. Das mag erst einmal so klingen, als könnte das ein kleiner Betrieb überhaupt nicht gewährleisten. Wie sollte beispielsweise in einem Blumenladen oder einer Bäckerei nun ausgerechnet ein Elektrotechniker arbeiten?
  • Geprüft werden muss innerhalb von bestimmten Fristen (je nach Geräteart z.B. alle 12 oder 24 Monate). Diese Fristen sind maßgeblich und nicht zu verhandeln. Sie müssen sich an diese Vorgaben der VDE Prüfung halten.
  • Die Ergebnisse der Prüfung müssen festgehalten werden. Ein sogenanntes Prüfprotokoll ist Pflicht, damit auch nachgewiesen werden kann, dass die DGUV Prüfung erfolgte und mit welchen Ergebnissen diese abgeschlossen werden.
 

DGUV Vorschrift 3 Prüfer; DGUV V3 Prüfung

Ist die DGUV Vorschrift 3 Prüfung kompliziert?

Im Prinzip ist die Prüfung selbst nicht kompliziert. Auch die gesetzlichen Vorgaben sind für Laien zu verstehen, d.h. Sie können durchaus verstehen und nachvollziehen, was von Ihnen verlangt wird (und weshalb) und wären dazu in der Lage, ein Prüfprotokoll zu erstellen. Die DGUV V3 Prüfung selbst kann allerdings Schwierigkeiten bereiten, wenn Ihnen die technische Grundlage fehlt. Für einige Geräte und Anlagen ist zum Prüfen beispielsweise ein bestimmtes Messgerät nötig. Darüber werden Sie vermutlich nicht verfügen. Außerdem prüfen Laien ebenso, wie Laien prüfen: Sie beurteilen nur das, was Sie erkennen können und das ist eben auch der Grund, weshalb Nicht-Fachkräfte überhaupt nicht prüfen dürfen.

Ihr Ehrgeiz und Ihre Motivation in Bezug auf die VDE bzw. DGUV V3 Prüfung ist zwar beachtlich und ehrt Sie sehr: Wenn Sie keine Elektrofachkraft sind (z.B.: Elektriker oder Elektroingenieur) dürfen Sie Prüfungen nicht durchführen. Sie müssen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel also immer an jemanden übergeben, der diesen Aufgaben auch auf dem Papier gewachsen ist. Im Prinzip könnte das nun jeder Elektriker um die Ecke für Sie übernehmen, sofern dieser seine erworbenen Kenntnisse auch nachweisen kann und weiß, was er zu tun hat. Sie selbst vergeben diese Aktivität und sind dann auch dafür verantwortlich, dass diese Dienstleistung der DGUV Vorschrift 3 entspricht und nicht mangelhaft oder unvollständig ausgeführt wird. Sie selbst müssen außerdem prüfen, dass es sich auch wirklich um eine Elektrofachkraft handelt. Lassen Sie sich im Zweifel Zeugnisse und Dokumente vorlegen, die die Ausbildung nachweisen. Sie selbst als Unternehmer stehen in der Haftung.

Tatsächlich kompliziert sind die Anforderungen, die an die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gestellt werden, also eher nicht. Aber strikt und konsequent – Kommt es zu Auffälligkeiten, dürfen entsprechende Geräte nicht einfach weiter benutzt werden. Sie müssen umgehend aus dem Verkehr gezogen werden, sodass Mitarbeiter diese auch nicht aus Versehen noch einmal benutzen. Die DGUV V3 Prüfung ist also streng. Das muss sie allerdings auch sein, um Unternehmen und ihre Mitarbeiter zu schützen.

Darf ich prüfen, wenn ich eine Schulung oder einen Kurs besucht habe?

Sie können sich natürlich als Elektrofachkraft ausbilden lassen. Die DGUV V3 Prüfung sieht aber nicht vor, dass die nötigen Kenntnisse auf einem Wochenendseminar erlangt werden können. Die DGUV Vorschrift 3 ist so umfangreich und von so großer Bedeutung, dass Unternehmer hier mit mehreren Wochen Seminar rechnen müssen. Schließlich dauert eine Ausbildung zum Elektriker in der Regel auch 3 Jahre und ein Studium eines Elektrotechnikers noch einmal deutlich länger. Da wäre es unverhältnismäßig, wenn die Ausbildung zur Elektrofachkraft innerhalb weniger Tage abgeschlossen wäre.

Das lohnt sich also nur, wenn Sie viele Wochen aufbringen können. Die DGUV V3 Prüfung war ursprünglich auch nicht so ausgelegt, dass Unternehmer sie selbst vornehmen. Es war immer schon meist so, dass diese Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch Dritte durchgeführt wurde, sofern es sich nicht um einen großen Konzern handelt, der sich eigene Fachkräfte leisten kann oder diese ohnehin bereits beschäftigt. Verständlich, dass ein großer Chemiekonzern doch eher über eigene Elektriker verfügt als ein kleiner Bäckereibetrieb mit 5 Mitarbeitern.

Trotzdem: Wenn Sie selbst möchten können Sie sich ausbilden lassen. Die Kosten sind aber hoch und als Elektrofachkraft müssen Sie damit rechnen, dass Sie plötzlich etwas fachfremdes tun müssen, mit dem Sie sich zuvor noch nie befasst haben. Die DGUV Vorschrift 3 ist auch etwas, dass man sich zutrauen muss. Tipp: Wenn Sie vielleicht sogar eine Elektrofachkraft haben, aber sich unsicher sind, ob die DGUV V3 Prüfung richtig durchgeführt wird, so lassen Sie einmalig Externe drüber schauen. Oft hilft der Einblick von außen auch dabei, zu erkennen, was vielleicht oft nicht effizient oder im schlimmsten Fall sogar falsch gemacht wurde.

Intervall DGUV V3 Prüfung

Darf die DGUV V3 Prüfung auch verschoben werden?

Die DGUV V3 darf keinesfalls zeitlich einfach verlegt werden. Denn: Wenn ein Gerät defekt ist und eigentlich aus dem Verkehr gezogen werden müsste, weil es eine Gefahr darstellt, dann ist es diesem Gerät gleichgültig, wann die nächste Prüfung nach DGUV V3 ansteht. Der Zwischenfall ereignet sich dann, wenn es mangelhafte Zustände in der Sicherheit gibt. Die gilt es zu erkennen und frühzeitig – vor dem Ernstfall – einzugreifen. Eben weil die DGUV Vorschrift 3 nur deshalb existiert, ist eine Verschiebung der Prüffristen völlig ausgeschlossen.

Eine ausgebildete Elektrofachkraft kennt die Vorgaben der DGUV V3 Prüfung aber und wird wissen, dass die Protokolle von großer Bedeutung sind und dass Termine nicht verlegt werden können. Wer zu spät prüft, riskiert einen Arbeitsunfall aufgrund der fehlenden Prüfung. Und das bedeutet im Zweifel, dass der Unternehmer selbst für die Schäden haftet. Deshalb ist es so wichtig, dass nicht einfach irgendjemand prüft, der oder die womöglich gar nicht weiß, worum es überhaupt geht. Die Tätigkeiten im Rahmen der BGV A3 ist mit viel Verantwortung verbunden. Sie selbst müssen sich auch darauf verlassen können, dass die ausgewählte Elektrofachkraft ihrer Tätigkeit gewissenhaft nachgeht.

Wenn Sie Zweifel haben, ob der E-Check auch gewissenhaft durchgeführt wurde, so sehen Sie sich am besten selbst die DGUV V3 Prüfung an und kontrollieren Fristen und letzte Prüfergebnisse, auch wenn Sie diese selbst gar nicht durchgeführt haben. Die DGUV Vorschrift 3 ist als verpflichtende Tätigkeit anzusehen, die im Zweifel auch immer belegt und nachgewiesen werden muss.

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