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DGUV V3 Prüfung Berlin

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DGUV v3 Prüfung Berlin

Um die Arbeitssicherheit wie auch allgemeine Sicherheit in jedem Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen auf Dauer zu garantieren, hat der Gesetzgeber etliche Richtlinien, Vorschriften und Gesetze sowie Normen festgeschrieben. Zentrale Anforderungen dazu sind in der DGUV V3 Prüfung für Berlin beziehungsweise der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und der Prüfung elektrischer Anlagen detailliert festgehalten. Die heutige DGUV V3 ist die Basis zur Verhütung von Unfällen durch elektrische Energie und wurde ehemals als BGV A3 (VBG 4) bezeichnet.

Das Kürzel DGUV bezeichnet die 27 Unfallkassen, die in der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ zusammengeschlossen sind und die gewerblichen Berufsgenossenschaften.

Was bedeutet DGUV V3 Prüfung Berlin (BGV A3)?

Die DGUV Vorschrift 3 trat zum 1.4. 1979 vorerst als BGV A3 (VGB 4) in Kraft. Durch die Änderung in DGUV V3 Prüfung Berlin hat sich an den Inhalten jedoch nichts geändert. Die Anforderungen, die gemäß der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrift zu erfüllen sind, dienen der regelmäßigen Überprüfung elektrischer Betriebs-/Arbeitsmittel und Anlagen, um die Sicherheit in Betrieben und Unternehmen zu gewährleisten. Jeder Arbeitgeber sowie öffentliche Einrichtungen stehen in der Pflicht die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, ortsfester Arbeitsmittel und elektrischer Anlagen in regelmäßigen Prüfintervallen durchzuführen. Die ordnungsgemäße Überprüfung in zeitlich festgelegten Abständen muss zudem mittels Prüfprotokoll nachgewiesen werden.

Haben sich die Inhalte der DGUV V3 Prüfung für Berlin gegenüber der BGV A3 geändert?

Die Inhalte der ehemaligen BGV A3 haben sich in der DGUV V3 Berlin in Bezug auf die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Maschinen nicht verändert. Der Grund warum die Bezeichnung geändert wurde liegt darin, dass sich die Spitzenverbände von öffentlichen Unfallversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften zusammengeschlossen haben. Diese sind nun gemeinsam in der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vertreten.

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Welche Richtlinien bestehen für eine DGUV V3 Prüfung in Berlin?

Die DGUV V3 Prüfung für Berlin legt im Paragrafen 3 Grundsätze fest, die für sämtliche Arbeitgeber*innen beziehungsweise Unternehmen gelten. Dies betrifft gleichermaßen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie auch die Prüfung elektrischer Anlagen, welche im Betrieb eingesetzt werden. Unternehmer*innen sind somit verpflichtet, dass diese elektrischen Arbeitsmittel Anforderungen gemäß den technischen Richtlinien erfüllen. Nur dadurch ist sichergestellt, dass das Risiko für Stromunfälle deutlich gesenkt wird.

Der Paragraf 5 DGUV V3 geht speziell auf die geforderten Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 ein. Hier werden die einzelnen Punkte einer ordnungsgemäß durchgeführten detailliert erläutert. Dies beinhaltet die Sichtprüfung, Funktionsprüfung und elektrische Tests sowie Messungen an den elektrischen Arbeitsmitteln. Des Weiteren ist eine Dokumentation der DGUV Vorschrift 3 Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Dokumentation beziehungsweise das Prüfprotokoll muss mindestens so lange aufbewahrt werden, bis der nächste Prüftermin stattfindet. Werden Arbeitsmittel außerhalb des Betriebes verwendet, ist auch ein Nachweis beispielsweise über die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beizufügen.

Für die Elektroprüfung in Berlin erläutert Paragraf 6 speziell Arbeiten wie beispielsweise eine Prüfung elektrischer Anlagen, die an aktiven Bauteilen stattfinden dürfen. Hinweis: Aktive Bauteile sind Bestandteile von elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel, welche unter Spannung stehen. So muss, bis auf einzelne Ausnahmen, vor Beginn einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen unbedingt sichergestellt sein, dass die Spannung beziehungsweise die Energiezufuhr an aktiven Bauteilen abgestellt ist.

Wer ist für die DGUV V3 Prüfung in Berlin verantwortlich?

Jeder Arbeitgeber ist gegenüber seinen Mitarbeitern*innen gesetzlich dazu verpflichtet sichere und funktionale elektrische Arbeitsmittel bereitzustellen, um deren Schutz zu gewährleisten. Die Geräte müssen durch eine regelmäßige DGUV V3 Prüfung für Berlin auf Sicherheit und Funktion durch eine anerkannte Elektrofachkraft (EFK) oder sogenannte befähigte Person getestet werden. Unternehmer*innen tragen jedoch trotzdem immer die komplette Verantwortung. Alle Betriebe müssen die Betriebssicherheit gewährleisten, ebenso die Einhaltung der UVV.

Die DGUV V3 Prüfung in Berlin wird nicht in Intervallen durchgeführt – was dann?

Fehlt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel oder Prüfung elektrischer Anlagen in Unternehmen, sind verantwortliche Personen vollständig haftbar und begehen damit schlimmstenfalls eine Straftat. Doch dieses enorme unkalkulierbare Risiko eines fehlenden Prüfprotokolls kann Arbeitgebern*innen sogar den Versicherungsschutz kosten. Falls im Betrieb keine Elektrofachkraft oder befähigte Person zur Verfügung steht, kann natürlich auch ein externes Elektro-Unternehmen die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und Prüfung elektrischer Anlagen vornehmen. Die DGUV V3 Prüfung in Berlin wird in diesem Fall umfassend und professionell durchgeführt.

Falls also die DGUV V3 Prüfung für Berlin nicht regelmäßig stattfindet und elektrische Arbeitsmittel eventuell durch einen Brand Schaden nehmen, tritt die Versicherung für diesen Schaden nur ein, wenn die Verantwortlichen ein offizielles Prüfprotokoll vorlegen können. Dadurch wird nachgewiesen, dass die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen durch eine anerkannte Elektrofachkraft oder einen externen Elektrofachbetrieb vorgenommen wurde.

Essenzielle Bestandteile der Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001 für Unternehmen sind relevante Verordnungen, Vorschriften und Gesetze. Hierzu zählt unter anderem auch die DGUV Vorschrift 3 für Berlin. Die Kontrolle von Prüfprotokollen, Prüfplaketten und von stichprobenartigen Tests elektrischer Arbeitsmittel sind ebenfalls Teil des Untersuchungsverfahrens. Fallen diese negativ aus, da beispielsweise Prüfintervalle nicht eingehalten wurden, droht dem Unternehmen der Entzug der Zulassung.

Für welche elektrischen Arbeitsmittel gilt die DGUV V3 Prüfung in Berlin?

Die gesetzliche DGUV 3 für Berlin ist gleichermaßen für öffentliche Einrichtungen, Vereine und jeden Arbeitgeber verpflichtend. Durchzuführen ist:

  • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel / Arbeitsmittel
  • Prüfung elektrischer Anlagen (hierbei handelt es sich beispielsweise um Leitungen inklusive Steckdosen oder Sicherungskästen, welche alle vier Jahre zu prüfen sind)
  • Tests für nicht-elektronische Arbeiten nahe elektrischer Betriebsmittel und Anlagen.

Bei ortsveränderlichen Arbeitsmitteln handelt es sich unter anderem um Kaffeemaschinen, Laserdrucker, Bohrmaschinen sowie Verlängerungskabel. Diese elektrischen Betriebsmittel müssen normalerweise alle zwölf Monate mittels DGUV V3 Prüfung in Berlin getestet werden. Unternehmen sind abschließend mit der Messung, dem Prüfprotokoll und Prüfsiegel an jedem Gerät rechtlich abgesichert.

Überwachungsbedürftige Anlagen als Sonderfall

Besondere Regelungen gibt es für sogenannte überwachungsbedürftige elektrische Anlagen, die gemäß der Betriebs-Sicherheits-Verordnung (BetrSichV) einzuhalten sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Aufzugsanlagen
  • Druckbehälter
  • Druckgeräte
  • Leitungen mit Überdruck
  • Füllanlagen
  • Dampfkesselanlagen
  • elektrische Anlagen in Bereichen, die Explosionsgefährdet sind
  • Lageranlagen, die mehr als 1.000 Liter hoch-entzündliche oder leichtentzündliche Flüssigkeiten beinhalten.

Diese überwachungsbedürftigen Anlagen unterliegen gesetzlich festgeschriebenen Mindest-Prüffristen. Ein gewisser Teil muss mittels „zugelassener Überwachungsstelle“ überprüft werden. Nähere Informationen bieten die TRBS 1201 (Technischen Regeln für Betriebssicherheit).

Wann muss eine DGUV V3 Prüfung in Berlin durchgeführt werden?

Elektrische Arbeitsmittel müssen zu bestimmten Zeiten und in regelmäßigen, festgelegten Intervallen getestet werden. Dazu gehört generell die Prüfung elektrischer Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Die Überprüfungen sind zudem von den jeweiligen Montagebedingungen abhängig:

  • Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss immer erfolgen, bevor das Gerät erstmals angeschlossen und genutzt wird sowie nach jeder Änderung beziehungsweise einer Instandsetzung.
  • Eine Prüfung elektrischer Anlagen ist durchzuführen, wenn die Arbeitsmittel äußeren Einflüssen ausgesetzt waren, die Schäden verursachen können und daher gewisse gefährliche Situationen beim nächsten Betrieb auslösen können.
  • Die zertifizierte Elektrofachkraft (EFK) muss die Prüfung elektrischer Anlagen zu den festgesetzten Terminen vornehmen, die die Gefährdungsbeurteilung vorgibt.
  • Eine Prüfung elektrischer Anlagen hat zudem dann zu erfolgen, wenn außergewöhnliche Ereignisse eventuell die Sicherheit der Geräte negativ beeinflussen können.
  • Gerade die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist wichtig, wenn beispielsweise Veränderungen vorgenommen wurden. Allerdings ist eine Prüfung elektrischer Anlagen auch nach Unfällen, gewissen Naturereignissen oder nach längerer Nichtnutzung eine wichtige Vorsichtsmaßnahme, um die Sicherheit aller Mitarbeiter sowie Dritter zu gewährleisten.

Wer darf eine DGUV V3 Prüfung in Berlin vornehmen?

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Arbeitsmittel darf gemäß Paragraf 14 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) nur eine anerkannte Elektrofachkraft, unterwiesene Person oder sogenannte befähigte Person durchführen. Der Begriff befähigte Person dient als Ersatz für die Bezeichnung Sachverständiger/Sachkundiger. Eine befähigte Person ist also jemand, welcher aufgrund seiner Ausbildung, einer gewissen Berufserfahrung und/oder aktuellen beruflichen Tätigkeit die Fachkenntnisse besitzt, die für eine DGUV V3 Prüfung in Berlin zwingend erforderlich sind.

Für eine Prüfung elektrischer Anlagen wie beispielsweise Planschneide-Maschinen oder Rolltore können dies Mitarbeiter des jeweiligen Herstellers sein. Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie beispielsweise Bohrmaschinen oder Monitore kann es sich allerdings auch um einen zertifizierten Elektriker oder Elektro-Fachbetrieb handeln. Befinden sich im Unternehmen Mitarbeiter, die die geforderten Qualifikationen nachweisen können, kann die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auch von denen vorgenommen werden.

So kann beispielsweise ein Staplerfahrer die tägliche Sichtprüfung des Gabelstaplers selbst vornehmen. Die jährliche Prüfung auf Sicherheit und Funktion des Arbeitsmittels kann dagegen durch einen Servicemitarbeiter des Herstellers (Monteur) durchgeführt werden. Unternehmer*innen tragen jedoch stets die komplette Verantwortung für die termingerechte und fachlich richtige Ausführung der Tests.

Welche Kenntnisse eine befähigte Person letztendlich vorweisen muss, ist davon abhängig, welche Art Prüfung elektrischer Anlagen durchzuführen ist. Die Gefährdungsbeurteilung dient als Basis, die Arbeitgeber nutzen, um festzulegen, wer die anstehende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vornehmen und welchen Umfang diese haben soll.

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Wie läuft eine DGUV V3 Prüfung in Berlin ab?

Die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte umfasst laut VDE Prüfung (DIN VDE 0701-0702 für elektrische Arbeitsmittel, DIN VDE 0113-1 für Maschinen, DIN VDE 0105-100 für elektrische Anlagen) die Tests auf sichere Funktion, zum ordnungsgemäßen Zustand sowie zum Schutz gegen Brand und Stromschlag beinhalten.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie auch die Prüfung elektrischer Anlagen wird in drei Phasen vorgenommen:

  • Sichtprüfung, erfolgt normalerweise täglich sowie vor der Anwendung
  • regelmäßige Funktionsprüfung
  • Überprüfung der technischen Bauteile.

Der Umfang einer offiziellen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen sowie das Intervall der regelmäßigen Tests können verschieden sein. Es kann auch festgesetzt sein, dass unterschiedliche Arbeitsmittel in zeitlich abweichenden Intervallen zu testen sind, da die Art der Nutzung und die Gegebenheiten wie beispielsweise auf Montagebaustellen zu beachten sind. Laut „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS 1201, Tabelle 2) muss beispielsweise das technische Equipment einer Schneidemaschine (älteres Modell) alle drei Jahre, bei neuen Maschinen alle fünf Jahre, einer Prüfung elektrischer Anlagen unterzogen werden.

Arbeitsmittelpruefung DGUV 3

Was bedeutet Durchführungs-Anweisung in der DGUV V3 Prüfung für Berlin?

In einer Durchführungs-Anweisung ist festgehalten, wie sich Richtlinien und Schutzziele, die von Unfallverhütungs-Vorschriften gefordert werden zu erreichen sind. Hierbei handelt es sich um einen Zusatz zu den „Technischen Regeln“ (TRBS), der weitere detaillierte Erläuterungen enthält und diese ausführlich erklärt. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

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