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Erstprüfung elektrischer Anlagen

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Was ist die Erstprüfung elektrischer Anlagen?

Als elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden alle Dinge beschrieben, die als Ganzes oder in Teilen elektrischen Strom benutzen, um zu funktionieren. Neben ortsfesten gibt es auch ortsveränderliche Elektrogeräte. Da elektrischer Strom potentiell gefährlich ist, muss in regelmäßigen Abständen eine Elektrogeräteprüfung und auch eine Erstprüfung elektrischer Anlagen mit einem Prüfprotokoll durchgeführt werden. Die Einzelheiten dafür sind in der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) festgehalten. Diese DGUV V3 Prüfung wird auch E-Check genannt.

In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 steht im §5, Absatz 1, dass der Unternehmer bzw. Verantwortliche vor der Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel verpflichtet ist, eine DGUV Prüfung, auch VDE Prüfung genannt, durchführen zu lassen. Die DGUV Vorschrift 3 besagt, dass diese Prüfung durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden muss. Die DGUV V3 findet sowohl bei ortsfesten als auch bei Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Anwendung.

Was wird geprüft und welchem Zweck dient die Erstprüfung elektrischer Anlagen?

Der Unternehmer oder Verantwortliche ist verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass die Anlage oder das Betriebsmittel ordnungsgemäß funktioniert. Besonderes Augenmerk wird dabei daraufgelegt, dass die Anlage alle gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Sachwerten erfüllt und mit den vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmt.

Erstprüfung elektrischer Anlagen

Was sind die gesetzlichen Grundlagen der DGUV V3 Prüfung bei Erstinbetriebnahme?

Nach §3, Absatz 1, Satz 2 Produktionssicherheitsgesetz ist der Betreiber einer Anlage verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese bei bestimmungsgemäßer und sachgemäßer Benutzung weder Personen noch Rechtsgüter gefährdet.

In der Betriebssicherheitsverordnung ist ganz konkret am Beginn der § 14 vermerkt, dass der Unternehmer alle Arbeitsmittel (also auch elektrische Betriebsmittel), deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung durch eine befähigte Person überprüfen lassen muss.

Diese allgemeinen Verpflichtungen werden in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3, §5, Absatz 1 konkretisiert. Darin steht, dass der Betreiber dafür zu sorgen hat, dass alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Früher hieß die DGUV V3 Prüfung BGV A3 Prüfung.

Folgende Bestimmungen gelten für den DGUV V3 Check:

  • Die Überprüfung muss bei der erstmaligen Inbetriebnahme oder nach Änderungen
  • Oder Reparatur- und Wartungsarbeiten vor der Wiederaufnahme des Betriebs erfolgen.
  • Die DGUV Prüfung (VDE Prüfung) muss in bestimmten Intervallen wiederholt werden.
  • Die Prüfung muss entweder durch eine Elektrofachkraft erfolgen oder unter deren

Anleitung und Aufsicht durchgeführt werden. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Was muss bei der Erstprüfung elektrischer Anlagen beachtet werden?

Die Vorschriften der DGUV beziehen sich auch ausdrücklich auf die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Das sind alle Anlagen, die nicht in der Produktionsstätte errichtet, sondern als Fertigprodukte gekauft wurden.

Die Erstprüfung darf nur durch eine dazu befähigte Person vorgenommen werden. Dabei handelt es sich um eine Elektrofachkraft. Das ist eine Person, die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf besitzt, der sie in die Lage versetzt, Gefahren beim Umgang oder der Benutzung elektrischer Betriebsmittel zu erkennen und zu beurteilen. Dazu gehören:

  • Elektroniker für Betriebstechnik
  • Energieelektroniker
  • Mechatroniker
  • Industrieelektroniker
  • Elektroniker für Geräte und Systeme
  • Kommunikationselektroniker
  • IT-Systemelektroniker

Der Betreiber der Anlage kann auch einen unabhängigen Experten mit der Durchführung der Erstprüfung beauftragen. Achtung! Die Erstprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist Voraussetzung für die Genehmigung zur Inbetriebnahme jedes elektrischen Betriebsmittels. Die Erstprüfung nach DGUV V3 ehemals BGV A3 bestätigt lediglich die elektrische Sicherheit der Anlage. Der Nachweis der mechanischen Sicherheit ist Gegenstand einer besonderen Prüfung.

Welche Faktoren sprechen für die Erstprüfung?

Sicherheit

Dieser Faktor steht an erster Stelle. Viele Unfälle entstehen aufgrund kleiner Ursachen, die von Laien oft nicht erkannt werden. Durch die Erstprüfung werden sie aufgedeckt. Schadhafte Kabel oder Steckdosen gehören beispielsweise zu den häufigsten Ursachen für Kabelbrände.

Ausfälle minimieren

Durch eine regelmäßig durchgeführte Überprüfung verringert sich die Zahl der Ausfälle und Betriebsunterbrechungen. Nicht selten kann ein kleiner Defekt dazu führen, dass eine teure Anlage über Stunden oder gar Tage ausfällt. Regelmäßig durchgeführte Prüfungen sorgen dafür, dass der Betriebsablauf ungestört verläuft. Dadurch wird viel Geld gespart.

Schadensersatz

Die regelmäßige Durchführung der Prüfungen ist wichtig bei Ansprüchen auf Schadensersatz. Wenn der Unternehmer durch die DGUV V3 Prüfung nachweisen kann, dass die Anlage in Ordnung war, kann er sich gegen Schadensersatzansprüche erfolgreich zur Wehr setzen. Da die Ergebnisse laut DGUV Vorschrift 3 protokolliert werden müssen, dient dieses Protokoll auch als Nachweis gegenüber der Versicherung. Viele Gesellschaften belohnen vorschriftsmäßig durchgeführte Prüfungen mit einem Rabatt auf die Prämie.

Energieeinsparung

Eine Prüfung, und Erstprüfung elektrischer Anlagen, nach DGUV V3 verhindert nicht nur Unfälle oder Havarien, sondern deckt auch Einsparungspotential auf. Durch die Auswertung der Prüfprotokolle lassen sich Prozesse effektiver gestalten und dadurch Energie einsparen. Da die Energiekosten ständig steigen, spart das bares Geld.

Wie wird die DGUV V3 Prüfung durchgeführt?

Die Überprüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen bzw. mobilen elektrischen Betriebsmittel findet in 3 Schritten statt.

  1. Sichtkontrolle

Im ersten Schritt wird das zu überprüfende Betriebsmittel im ausgeschalteten Zustand in Augenschein genommen. Dabei achtet der Prüfer auf sichtbare Beschädigungen. Dazu zählen zum Beispiel abgebrochene Schalter, lose Kabel oder beschädigte Isolierung oder Risse bzw. Löcher im Gehäuse. Die Sicherheitseinrichtungen werden auf Vollständigkeit überprüft.

  1. Funktionskontrolle

Bei diesem Teil des E-Checks läuft die Anlage im Leerlauf. Dabei werden im besonderen Maß die Sicherheits- und Abschalteinrichtungen wie Not-Aus-Taster oder Lichtschranken überprüft, damit garantiert ist, dass sie einwandfrei funktionieren und das Betriebsmittel sich in einem Notfall so schnell wie möglich abschaltet.

  1. Messungen

Im letzten Schritt der Überprüfung kommen elektrische und elektronische Messgeräte zum Einsatz. Mit Hilfe der Instrumente wird überprüft, dass die Höchstwerte, beispielsweise für Stromstärke oder Spannung, nicht überschritten werden. Durch den Einsatz von Messgeräten können Fehler aufgespürt werden, die mit der einfachen Sichtkontrolle oder der Funktionskontrolle nicht gefunden werden können.

Dokumentation der Prüfergebnisse der Erstprüfung elektrischer Anlagen

Die Resultate der Erstprüfung ortsfester Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 müssen in einem so genannten Prüfbuch protokolliert werden. Das Prüfbuch oder Prüfprotokoll muss zumindest bis zur nächsten DGUV V3 Überprüfung aufbewahrt werden. Auf deren Verlangen muss es der zuständigen Berufsgenossenschaft zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Das Prüfdokument muss folgende Informationen enthalten:

  • Identifikation des Betriebsmittels (Inventar-Nr., Typ, Modell, Hersteller)
  • Ort, Datum und Umfang der Überprüfung
  • Ergebnisse der Prüfung
  • Prüfende Person oder prüfendes Team
  • verwendete Messgeräte
  • Frist bis zur nächsten Prüfung

Wenn es sinnvoll ist, wird auf den geprüften Betriebsmitteln eine Prüfplakette angebracht.

DGUV V3 Prüfprotokoll Erstprüfung elektrischer Anlagen

In welchen Abständen sollte eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?

Das hängt ganz davon ab, um welche Art von Betriebsmittel es sich handelt und was die Gefährdungsbeurteilung festlegt. Generell sind in der DGUV keine Prüffristen festgelegt. Eine Erstprüfung hat vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage zu erfolgen. Auf sie kann nur verzichtet werden, wenn sie bereits nachweislich vom Hersteller durchgeführt wurde. Die Erstprüfung muss auch nach jeder Reparatur oder Änderung des Betriebsmittels erfolgen. Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gelten dieselben Richtlinien.

Darüber hinaus empfehlen die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) allgemeine Intervalle für den so genannten E-Check und somit für die Erstprüfung elektrischer Anlagen. So sollten ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros, zum Beispiel Drucker, Monitore oder Kühlschränke und Kaffeemaschinen mindestens in Intervallen von 2 Jahren überprüft werden. Ortsveränderliche Betriebsmittel in der Produktion und in den Werkstätten, zum Beispiel Bohrmaschinen und andere Elektrowerkzeuge müssen dagegen jährlich, mitunter auch in kürzeren Abständen, geprüft werden. Für eine Elektrogeräteprüfung bei elektrischen Anlagen wie Kabel, Leitungen, Steckdosen oder Klimaanlagen beträgt das empfohlene Prüfintervall 4 Jahre. Das bezieht sich jedoch nur auf eine Nutzung unter normalen Bedingungen. Bei einem Einsatz unter nassen Bedingungen oder großer mechanischer Beanspruchung muss eine Überprüfung viel häufiger erfolgen. Das trifft zum Beispiel auf elektrische Betriebsmittel zu, die auf Baustellen eingesetzt werden. Das Intervall zwischen zwei Überprüfungen wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, die für jedes Betriebsmittel angefertigt werden muss.

Wer sollte die Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?

Erstprüfung ortsfester Anlagen – Vielen kleinen und mittelständischen Firmen fehlt es am notwendigen Fachpersonal für die DGUV V3 Prüfung. Es besteht die Gefahr, dass eine Prüfung nach DGUV V3 entweder nicht richtig durchgeführt, nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder schlicht und einfach vergessen wird. Das kann für den Unternehmer im Fall einer Havarie oder gar eines Arbeitsunfalls ernste juristische Konsequenzen haben. Die Versicherung kann die Regulierung des Schadens ablehnen. Zusätzlich können auf den Betreiber der Anlage Schadensersatzforderungen des Unfallopfers oder seiner Angehörigen zukommen. Aus diesem Grund ist es am besten, wenn die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel an externe Sachverständige übergeben wird. Die Experten kennen sich auf dem Fachgebiet bestens aus und kümmern sich um alles, inklusive der juristischen Angelegenheiten. Das entlastet den Unternehmer von Sorgen und gibt ihm Zeit, sich auf die Führung des Geschäfts zu konzentrieren.

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