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Was ist DGUV Prüfung?

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DGUV Prüfung: Das müssen Sie wissen

Damit der sichere Betrieb aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen zulässig ist, muss der ordnungsgemäße Zustand durch eine DGUV Prüfung sichergestellt sein. Auch wenn diese Geräteprüfung für viele keine willkommene Aufgabe ist, ist sie für alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland verpflichtend. Die Vorgaben und Begrifflichkeiten führen häufig zu Verunsicherungen. Welche Geräte müssen geprüft werden und wer darf diese Elektroprüfung durchführen? Um Ihnen eine kleine Orientierungshilfe zu geben, haben wir für alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die DGUV 3 Prüfung wissen müssen.

DGUV – Begriffserklärung

Hinter dem Begriff DGUV steht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Sie ist der Spitzenverband der 27 Unfallkassen und der 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die DGUV stellt die wichtigsten Vorschriften zum Thema Arbeitssicherheit bereit und ist für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaft verpflichtend.

Was bedeutet DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 gehört zu den Unfallverhütungsvorschriften. In dieser Vorschrift sind die Grundsätze zur Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel geregelt. Um die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten, ist demnach jeder Unternehmer verpflichtet, seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Alle elektronischen Geräte müssen dieser Vorschrift entsprechend installiert und gewartet werden. Die Instandhaltung darf nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht und Leitung erfolgen.

DGUV Prüfung kabeltrommel

Was muss während einer DGUV Prüfung geprüft werden?

Nach DGUV Vorschrift 3 muss alles geprüft werden, was in einem Unternehmen zum Einsatz kommt und an einen elektrischen Stromkreis angeschlossen ist. Hierzu wird in der DGUV V3 zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln und Anlagen unterschieden.

Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel sind fest angebracht oder zumindest sehr massiv. Sie sind an ihren Aufstellungsort gebunden und können aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht so einfach bewegt werden. Motoren, Lampen oder Warmwasserspeicher sind Beispiele für ortsfeste Betriebsmittel.

Ortsveränderliche Geräte können problemlos von einem Platz zum andern transportiert werden, während sie an einen Stromkreis angeschlossen sind. Elektrowerkzeuge oder Verlängerungsleitungen sind typische Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel.

Bei elektrischen Anlagen wird zwischen stationären und nicht stationären Anlagen unterschieden. Elektrische Anlagen sind Zusammenschlüsse aus mehreren Betriebsmitteln. Installationen in Gebäuden gehören zu den stationären Anlagen. Sie sind fest mit ihrer Umgebung verbunden. Nicht stationäre Anlagen können an ihrem Einsatzort zusammengebaut und auch wieder demontiert werden.

Die DGUV Vorschrift gilt ausdrücklich auch für Arbeiten, die unmittelbarer Nähe zu elektrischen Anlagen durchgeführt werden.

DGUV Prüfung

Wer darf die DGUV Prüfung durchführen?

Gemäß DGUV Vorschrift 3 darf die Anlagenprüfung und Prüfung von Maschinen nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Da ein Unternehmer üblicherweise nicht über entsprechende Qualifikationen verfügt, muss er die Verantwortung an eine hierfür befähigte Person delegieren.

Die Elektrofachkraft muss über eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechend abgeschlossenes Studium verfügen. Zusätzlich ist eine einjährige Berufserfahrung erforderlich. Die Elektrofachkraft sollte mit den allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik vertraut sein. Die Kenntnisse über elektrische Gefährdungen sollten mindestens einmal jährlich durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen aktualisiert werden. Die Elektrofachkraft muss über entsprechende Zertifikate verfügen.

Die Prüfung für ortsveränderliche Geräte kann auch von einer unterwiesenen Person durchgeführt werden. Allerdings nur unter Aufsicht und Leitung der Elektrofachkraft. Eine unterwiesene Person darf die Elektrofachkraft bei einer Wiederholungsprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten unterstützen. Hierzu müssen geeigneten Prüf- und Messgeräte verwendet werden, an denen das Ergebnis leicht abgelesen werden kann. Die Verantwortung für die Qualifikation, Sicherheit und Qualität der Arbeit trägt die Elektrofachkraft.

Wann muss die DGUV Prüfung durchgeführt werden?

Ein Unternehmen muss seine elektrischen Anlagen bereits vor der ersten Inbetriebnahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf ihre Sicherheit prüfen lassen. Diese Erstprüfung darf nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Wird an der Anlage etwas verändert, muss sie erneut geprüft werden. Dies gilt auch nach einer Instandsetzung oder Wiederinbetriebnahme. Die Ergebnisse der Erstprüfung müssen protokolliert werden. Erst nach dieser Erstprüfung darf der Unternehmer die Anlage in Betrieb nehmen.

Für ortsveränderliche elektrischen Geräte ist eine solche Erstprüfung durch eine Elektrofachkraft nicht erforderlich. Die Elektrosicherheit wird hier vom Hersteller durch das CE-Kennzeichen garantiert.

Im Rahmen der Erstprüfung können die Prüffristen für Wiederholungsprüfungen anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. In der Gefährdungsbeurteilung werden mögliche Gefahrenquellen sowie notwendige Schutzmaßnahmen ermittelt. Der Unternehmer hat das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Hierbei müssen Art und Umfang der Prüfung und die Fristen für die Wiederholungsprüfungen angegeben werden.

Laut DGUV Vorschrift 3 müssen die Fristen so gewählt werden, dass Mängel, mit denen durch den Gebrauch gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden. Um hier eine Orientierungshilfe zu geben, sind die üblichen Intervalle in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt.

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind demnach alle 4 Jahre zu prüfen, vorausgesetzt, es wurde bei der Erstprüfung keine andere Frist vereinbart. Für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel in sensiblem Umfeld gelten andere Regelungen. Befinden sich ortsfeste Geräte beispielsweise in feuchten Bereichen oder in medizinisch genutztem Umfeld, müssen diese jährlich geprüft werden.

Eine Prüfung für ortsveränderliche Geräte sollte mindestens alle 6 Monate erfolgen. Auf Baustellen oder in Fertigungswerkstätten weisen elektrische Betriebsmittel eine höhere Gefahrenquote aus und werden häufiger beansprucht. Laut DGUV Vorschrift 3 sollte hier alle 3 Monate geprüft werden. Unterschreiten die ortsveränderlichen Betriebsmittel bei den Elektroprüfungen eine Fehlerquote von 2 %, kann die Frist auf 2 Jahre verlängert werden. Im Baustellenbereich sollte eine jährliche Prüfung erfolgen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss diese Zeitintervalle nicht übernehmen. Sie dienen als Richtlinie bzw. als obere Maximalgrenzen. Ob diese Intervalle ausreichen, ist von der Fehlerquote des Geräts abhängig. Also von den Abweichungen der Grenzwerte, die während einer Prüfung festgestellt werden. Darüber hinaus hängt die Frist auch davon ab, welche Gefahr das elektronische Gerät darstellt und wie häufig es genutzt wird. Aus diesen Erfahrungswerten ergeben sich die Richtwerte für die Prüfungsintervalle. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Warum ist es wichtig eine DGUV Prüfung durchzuführen?

Das Ziel der DGUV V3 Prüfung ist es, Mängel und Defekte rechtzeitig zu erkennen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und die Brand- und Unfallgefahr zu minimieren. Durch die DGUV Prüfung kann sich der Unternehmer rechtlich gegen eine Haftung bei Unfällen, wirtschaftlichen Schäden, Verletzungen oder Todesfällen absichern. Kommt es zu einem Brandschaden und die elektrischen Geräte wurden nicht gemäß der DGUV Vorschrift 3 geprüft, erlischt die Brandschutzversicherung. Bei Unfällen können Geldbußen und Freiheitsstrafen die Folge sein, wenn eine DGUV Prüfung nicht durchgeführt wurde.

So läuft die DGUV Prüfung ab

Sichtprüfung

Während der Sichtprüfung werden alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf äußere Mängel oder fehlende Beschriftungen geprüft. Der Elektroprüfer untersucht ob Kabel, Stecker, Gehäuse und Anschlüsse intakt sind. Erkennbare Schäden und Probleme werden gleich behoben oder im Prüfprotokoll vermerkt.

Messungen

Der Elektroprüfer stellt durch Messungen fest, ob der Benutzer des elektronischen Betriebsmittels ausreichend vor einem Stromschlag geschützt ist. Je nach Schutzklasse muss die elektrische Spannung eines Gerätes bestimmt Grenzwerte einhalten. Es wird überprüft, ob die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden und ob die Messergebnisse für das geprüfte Objekt typisch sind.

Funktionsprüfung

Nach der Messung wird das elektronische Gerät auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft, um mechanische oder betriebsbedingte Fehlerquellen auszuschließen. Der Elektroprüfer achtet besonders auf die Sicherheits- und Abschaltvorrichtungen der Geräte. Funktioniert das Gerät ordnungsgemäß, erhält es eine Prüfplakette im Rahmen der DGUV Prüfung. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert.

Die Elektrofachkraft darf die DGUV Prüfung nur mit kalibrierten Messgeräten durchführen.

DGUV Prüfung Techniker

Prüfprotokoll

Jede DGUV Prüfung muss mit einem entsprechenden Nachweis, dem Prüfprotokoll, abgeschlossen werden. In diesem Protokoll sind alle Ergebnisse der Elektroprüfung rechtssicher dokumentiert. Sie spiegeln das Erfüllen der Sicherheitsbestimmungen wider. Bestehende Mängel werden erfasst und Abweichungen von Soll-Grenzwerten aufgezeigt. Das Protokoll wird gemäß DIN VDE 0100 0105 von einer Elektrofachkraft erstellt. Es muss sowohl für die Erstprüfung als auch für alle Folgeprüfungen erstellt werden. Die DGUV V3 regelt hierbei, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit dieses Protokoll rechtssicher ist.

Laut DGUV V3 muss im Protokoll die Art der Prüfung (Erst- oder Folgeprüfung), der Prüfungsumfang und das Prüfergebnis enthalten sein. Es sollte aufgeführt sein, wie viele Anlagen und Betriebsmittel sich im Unternehmen befinden. Hierbei sollte jedes Gerät einzeln aufgelistet und zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterschieden werden. Bei ortsveränderlichen Geräten müssen zusätzlich Angaben über den Einsatzort des Gerätes gemacht werden.

Der Prüfbericht muss den Namen des Prüfers sowie die Bezeichnung der verwendeten Prüf- und Messgeräte enthalten. Außerdem sollten Fristen für die folgenden Prüfungen vermerkt sein. Die Elektrofachkraft muss das Protokoll unterschreiben.

Mit diesem Protokoll kann das Unternehmen im Schadensfall nachweisen, dass die elektrischen Anlagen und Geräte einer ordnungsgemäßen VDE Prüfung unterzogen wurden. Bei Unfällen mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dient das Protokoll als wichtige Beweisurkunde. Kann der Unternehmer kein Protokoll vorweisen, könnte es im Schadensfall zu unangenehmen Konsequenzen kommen. Eine lückenlose Dokumentation der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist eine solide Basis für sichere Abläufe bei Wiederholungsprüfungen.

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