Prüfprotokoll
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Wer darf DGUV durchführen?

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Was ist zu tun, wenn es zu Prüffehlern kommt?

Wer darf DGUV durchführen? Die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 ist nicht einfach von jedermann durchzuführen. Das liegt vorrangig daran, dass die nötigen Fachkenntnisse fehlen und jemand ohne diese auch keine Gefahren beurteilen kann. Zwangsläufig lauern in Unternehmen Gefahren, vor allem bei allem, was einen Stecker hat. Ob das nun ein Wasserkocher oder ein Drucker ist: Sind elektrische Betriebsmittel defekt, dann stellen sie eine enorme Gefahr für alle Menschen dar, die damit zu tu haben. Eventuell gefährden sie sogar Dritte.

Wer darf DGUV durchführen? Damit es gar nicht erst zu Prüffehlern kommt, ist es wichtig, dass das Prüfschema der DGUV genau befolgt wird. Es gibt einen exakten Ablauf, was geprüft werden muss und wie das Ergebnis festzuhalten ist. Es ist nicht zu empfehlen, dass Unternehmen nach eigenem Ermessen prüfen und das Schema und die Reihenfolge verändern. Am Ende wäre sicherlich im Ernstfall strittig, ob das fehlerhafte Prüfen ausschlaggebend für nicht erkannte Mängel wäre. Käme es zu einem Arbeitsunfall, wäre dies sicherlich ein Argument gegen das ordnungsgemäße Prüfen des Unternehmens.

Daher ist zwingend erforderlich so zu prüfen wie es vorgegeben wird. Es handelt sich nicht um Empfehlungen, sondern um Vorgaben, die einzuhalten sind. Es besteht DGUV V3 Prüfung ist Pflicht. Sie darf weder in ihrer zeitlich noch in ihrer auszuführenden Art und Weise verändert werden. Die DGUV V3 Prüffristen sind ebenso einzuhalten und können nicht beliebig und nach eigenem Ermessen verlängert werden. Verkürzt werden können sie hingegen immer. Das ist vor allem dann zu empfehlen, wenn es in der Vergangenheit bereits zu Mängeln kam, die beseitigt werden mussten.

Wer darf DGUV durchführen? Kann auch doppelt geprüft werden?

Das ist problemlos möglich. In der Praxis ist ohnehin zu empfehlen, lieber zu häufig als nicht regelmäßig und zu selten zu prüfen. Eine Elektrofachkraft wird sich durch Prüfplaketten absichern, die jeweils bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an den Geräten selbst angebracht sind. Dort lässt sich sofort erkennen, wann zum letzten Mal geprüft wurde und wann eine erneute Prüfung nötig ist.

Zusätzlich ist aber eine digitale Dokumentation, ein Prüfprotokoll,  nötig, die über die Prüfdaten informiert. Vor allem in großen Unternehmen mit vielen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln, geht sonst schnell der Überblick verloren. Die Prüfung nach DGUV V3 (ehem. BGV A3) sollte so professionell wie möglich gestaltet werden.

Was ist, wenn es trotz Prüfung zu einem Arbeitsunfall kommt?

Die Prüffrist von 6 Monaten ist ein Anhaltspunkt, der nicht unterschritten werden darf. Das bedeutet natürlich nicht, dass jedes Unternehmen tagtäglich die DGUV Prüfung vollziehen muss. Das wäre ein nicht mehr verhältnismäßiger Aufwand, der nicht zumutbar ist.

Es kann natürlich sein, dass zwischen zwei Prüfungen ein Arbeitsunfall auftritt und ein Gerät trotzdem defekt ist, obwohl es zuvor noch geprüft wurde. Das kann rein theoretisch auch direkt am Tag nach der letzten Wiederholungsprüfung passieren. Sofern zuvor richtig und regelmäßig und ordnungsgemäß geprüft wurde, muss sich ein Unternehmer keine Sorgen machen. Es ist weiterhin auf der sicheren Seite. Dann aber fällt die zuvor getätigte Dokumentation über den Prüfablauf in Erscheinung, denn die Berufsgenossenschaft wird die Dokumentationen sicherlich einsehen wollen. Sie dokumentieren also nicht nur für sich selbst, sondern auch für den Ernstfall, um beweisen zu können, dass Sie Ihrem Auftrag nachgekommen sind.

Was ist eine so genannte VDE Prüfung nach DGUV?

Die VDE beschreibt eine Norm nach DIN. Es handelt sich also sozusagen um die Verordnung einer DIN-Norm innerhalb der DGUV 3. Sie ist Teil dieser Vorschrift. Die VDE Prüfungen stellen den rechtlichen Rahmen dar und sind auch im Arbeitsschutzgesetz maßgeblich verankert. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfolgt im Prinzip immer nach den VDE Prüfungen. Sie alle ergeben gemeinsam die DGUV Vorschrift 3.

Neben der Vorschrift 3 gibt es außerdem noch weitere Vorschriften, die mehr oder weniger bekannt sind. Sie haben jeweils einen anderen Geltungsbereich und beinhalten außerdem andere VDE Prüfungen, die als Grundlage eine andere DIN-Norm innehaben.

Pruefung medizinischer Geraete

Dürfen auch Auszubildende prüfen?

Wer darf DGUV durchführen? Sofern es sich bei den Auszubildenden um echte Elektrofachkräfte handelt, ist es kein Problem, wenn diese die Prüfungen durchführen. Erst recht dann, wenn es sich dabei um unterwiesene Personen handelt. Wer beispielsweise eine Ausbildung zum Elektrofachmann macht und sich im dritten Lehrjahr befindet, hat die Abschlussprüfung noch nicht vollendet. Er könnte die Kenntnisse aber beispielweise bei einer weiteren Ausbildung bei der DGUV erworben haben.

Die DGUV bietet vor allem für die DGUV Vorschrift 3 Ausbildungen an, die dann zur Elektroprüfung zugelassen sind. Die Kenntnisse werden exakt so erworben, dass dann die Gefahren bei elektrischen Betriebsmitteln abgeschätzt werden können. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hat nicht zum Ziel, sich zu hinterfragen, wie sinnhaft ein bestimmtes Gerät ist, sondern dient ausschließlich der Gefahrenbeurteilung. Hierfür sind elektrotechnische Fachkenntnisse nötig, die nicht einfach so erworben werden können. Dass sie tatsächlich vorhanden sind, lässt sich nur durch eine entsprechende Ausbildung nachweisen. Es wäre außerdem denkbar, dass ein Azubi durch eine Elektrofachkraft unterwiesen wird. Dann werden die Fachkenntnisse an eine weitere Person übertragen, die die Prüfung dann vornehmen darf.

Wer darf DGUV durchführen? Kann eine Prüfung aufgeschoben werden?

Nein, das ist nicht zulässig. Die VDE Prüfungen müssen stattfinden. Es gilt auch kein triftiger Grund, wenn die Prüfung verschoben werden muss. Einzig die Tatsache, dass ein bestimmtes Gerät gar nicht mehr benutzt wird, gilt als zulässig. Dann ist natürlich auch keine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel mehr nötig, wenn das Betriebsmittel bereits entsorgt wurde und von Mitarbeitern nicht mehr verwendet wird. Aber auch dann muss sichergestellt werden, dass niemand mehr Zugang dazu hat.

Auch wenn in einem Unternehmen durch Urlaubszeit die Prüfung verschoben werden muss, sollte lieber vor dem Urlaub noch einmal geprüft werden statt die Prüfung zeitlich nach hinten zu verschoben. Die Prüffrist darf verringert werden, aber nicht verlängert.

Können die DGUV V3 Prüfungen ausgelagert werden?

Das geht natürlich. Es gibt inzwischen viele Firmen auf dem Markt, die sich auf die VDE Prüfungen spezialisiert haben und diesen Dienst anbieten. Wer also selbst nicht prüfen kann oder möchte und wer sich auch nicht selbst als Elektrofachkraft ausbilden lassen möchte, kann diese Leistung an Profis übergeben. Dieser Dienst ist kostenpflichtig, aber dafür überwiegend so professionell gestaltet, dass ein Unternehmen sich sicher sein kann, dass alles seinen richtigen Ablauf hat. Kein Unternehmen ist dazu verpflichtet auch selbst und hausintern zu prüfen. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass geprüft wurde. Und natürlich auch durch wen und was geprüft wurde, sowie der Prüfablauf und die Ergebnisse. Das kann aber auch problemlos durch einen Dienstleister erfolgen, der diese Tätigkeit gewissenhaft ausübt und im Auftrag handelt. In einigen Fällen ist das sogar speziell zu empfehlen, wenn für die de E Check besondere Messgeräte benötigt werden. Auch die Verwendung dieser erfordert teilweise Fachkenntnisse um die Ergebnisse auslesen zu können.

Sobald die Maßnahmen in keinem Verhältnis mehr stehen oder sogar eigenes Personal dafür eingestellt werden müsste, ist die Auslagerung sicherlich eine sinnvolle Alternative. Aber das steht jedem Unternehmen frei. Für die DGUV zählt im Endeffekt nur das Ergebnis: DASS geprüft wurde und dass durch eine befähigte Person geprüft wurde. Es spielt keine Rolle, ob diese Person im eigenen Unternehmen fest angestellt ist oder nicht.

Elektropruefung VDE

Wer darf DGUV durchführen? Was muss bei neuen Geräten geprüft werden?

Es muss eine Geräteprüfung nach DGUV auch vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden. Diese ist genauso umfangreich durchzuführen wie jede Wiederholungsprüfung. Das liegt daran, dass Geräte und Anlagen natürlich auch vor ihrer allerersten Verwendung bereits defekt sein könnten. Das gilt es auszuschließen, um alle Mitarbeiter vor den Gefahren zu bewahren, die von diesen Betriebsmitteln eventuell ausgehen.

Mängel und Defekte können auch von Werk ab bereits bestehen und gerade die erste Inbetriebnahme sollte sorgfältig erfolgen.

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