Prüfprotokoll
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Wer darf die Geräteprüfung nach DGUV V3 durchführen?

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Wer darf die Geräteprüfung elektrischer Betriebsmittel durchführen?

Soll die DGUV V3 Anlagen- und Geräteprüfung erfolgen, darf sie nur auf der Grundlage der TRBS (Technischen Regeln für Betriebssicherheit) durchgeführt werden. Das heißt von einer fähigen Elektrofachkraft, die bei der Geräteprüfung DGUV Vorschrift 3 die richtigen Prüf- und Messgeräte verwendet.

Erste Informationen zu VDE Prüfungen

In Paragraf 2 Absatz 6 der BetrSichV beziehungsweise Betriebssicherheitsverordnung können Sie nachlesen, dass nur befähigte Personen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchführen dürfen, die gemäß der DGUV V3 durchgeführt werden muss. Es gibt dabei gewisse Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die Geräteprüfung nach DGUV V3 vornehmen zu können.

Die befähigten Personen müssen vor allem eine elektrotechnische Ausbildung oder ein vergleichbares Studium erfolgreich absolvieren, um diese Elektroprüfungen durchführen zu können. Es ist außerdem eine Berufserfahrung von nicht weniger als einem Jahr notwendig. Diese sollte am besten direkt an die Ausbildung oder das Studium anknüpfen und auf dem Gebiet Prüftechnik erfolgen. Von Bedeutung ist außerdem, dass sich befähigte Personen mit Elektroprüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln auskennen und ausführliche Kenntnisse rund um die DGUV V3 besitzen.

Um die Geräteprüfung nach DGUV V3 vornehmen zu können, sind zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen rund um Praxis und Theorie erforderlich. Andernfalls dürfen Elektroprüfungen nicht durchgeführt werden.

Deshalb sollten nur besonders qualifizierte Elektrofachkräfte, die alle Voraussetzungen erfüllen, die DGUV V3 vornehmen. Um weiterhin auf dem aktuellen Stand zu bleiben, müssen diese auf dem Laufenden bleiben, nur dann dürfen Elektroprüfungen durchgeführt werden.

Wer sollte gemäß DGUV V3 prüfen lassen?

Alle Unternehmen müssen für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter sorgen. Sie sind dazu verpflichtet, sämtliche Maßnahmen bezüglich des Arbeitsschutzes einzuhalten. Auch die Umstände sind zu berücksichtigen, die eine Gefahr für die Sicherheit bedeuten könnten. Dazu zählt auch die Geräteprüfung nach DGUV V3.

Diese Verpflichtung zu VDE Prüfungen ist im Paragraf 3 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes hinterlegt und muss eingehalten werden. In der Betriebssicherheitsverordnung werden diese Regeln zur DGUV V3 nochmals genauer fixiert. Deshalb ist es für Sie als Arbeitgeber wichtig, die Prüfung ortsveränderlicher Geräte regelmäßig fristgerecht durchführen zu lassen.

Immer wieder kommt es zu Arbeitsunfällen, die durch elektrische Anlagen und Geräte verursacht werden. Deshalb besteht seit 1979 die Verpflichtung zu Elektro- und Geräteprüfungen, die in wiederkehrenden Abständen durchgeführt werden muss.

Das Ziel der DGUV V3 ist es, die Mitarbeiter in Betrieben zu schützen. Wer gegen die Geräteprüfung DGUV V3 verstößt, begeht eine Straftat. Darüber hinaus soll durch VDE Prüfungen nicht nur der Personenschutz, sondern auch der Schutz der Geräte ermöglicht werden.

Wenn es zu Schäden durch elektrische Betriebsmittel und Anlagen kommt, ist es erforderlich, bei den Versicherungen nachzuweisen, dass regelmäßig Elektroprüfungen durchgeführt wurden. Falls dieser Nachweis fehlt, kann der Schaden nicht erstattet werden. Die häufigste Ursache für Schäden sind Brände.

Geräteprüfung nach DGUV V3

Was wird in der DGUV V3 exakt gefordert?

In den Statuten der Geräteprüfung DGUV V3 heißt es, dass Arbeitgeber permanent dafür sorgen müssen, ihre elektrischen Betriebsmittel und Anlagen auf den korrekten Zustand hin überprüfen zu lassen.

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist vor der ersten Nutzung sowie nach Änderungen und Instandsetzungen erforderlich, und zwar ehe die Geräte wieder in Betrieb genommen werden dürfen. Das darf nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung vorgenommen werden. Für diese Elektro- und Geräteprüfungen sind regelmäßige Abstände vorgeschrieben.

Die Fristen für die DGUV V3 sind so aufgebaut, dass genügend Zeit ist, um neu aufgetretene Mängel frühzeitig erkennen zu können.

Welche Mängel können durch VDE Prüfungen festgestellt werden?

Im Rahmen der Prüfung ortsveränderlicher Geräte müssen alle Geräte und Anlagen geprüft werden. Diese sind als elektrische Betriebsmittel und Anlagen bekannt. Die Elektro- und Geräteprüfungen müssen von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden. Das Resultat der DGUV V3 muss zudem dokumentiert werden, damit der Unternehmer einen Nachweis hat.

Welche Geräte und Anlagen müssen sich der Geräteprüfung nach DGUV V3 unterziehen?

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte untersucht elektrische Verbraucher, die im Betrieb auf einfache Weise transportiert werden können, und zwar, wenn sie am Netz angeschlossen sind. Es handelt sich bei der Geräteprüfung ortsveränderlicher Geräte also um Kaffeemaschinen, Monitore, Drucker, Bohrmaschinen und ähnliche Geräte.

Die Prüfung nach DGUV V3 von elektrischen Anlagen erfolgt zum Beispiel an Gebäudeinstallationen, Heizungstechnik, Brandmeldeanlagen oder Personenbeförderungsmitteln.

VDE Prüfungen von elektrischen Maschinen müssen bei Roboteranlagen, Pressen, Produktionsstraßen, Baustellenmaschinen oder Werkstattmaschinen regelmäßig durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt, dass alle Geräte, welche mit einem Not-Aus-Schalter versehen sind, unter die Maschinenprüfung fallen.

Nicht nur die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist erforderlich, es müssen auch nicht elektrische Betriebsmittel überprüft werden. Dazu zählen Tritte, Leitern, Regale oder Tore.

Regalprüfung E Service Check Min

Geräteprüfung nach DGUV V3 vor der ersten Nutzung

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist vor der ersten Nutzung sowie nach Änderungen und Instandsetzungen erforderlich, und zwar ehe die Geräte wieder in Betrieb genommen werden dürfen. In der Betriebssicherheitsverordnung wird erwähnt, dass Arbeitsmittel nur dann genutzt werden dürfen, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer erfolgt ist. Anschließend müssen die richtigen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Ist sichergestellt, dass die Arbeitsmittel sicher sind, dürfen sie verwendet werden. Die Gefahr bei der Nutzung muss so klein wie möglich gehalten werden.

Durch Elektro- und Geräteprüfungen vor der ersten Nutzung sind Sie als Arbeitgeber jedoch abgesichert. Eine CE-Kennzeichnung ersetzt die DGUV V3 Prüfung nicht! Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfzeichen gemäß Geräteprüfung nach DGUV V3, sie ist vielmehr notwendig, um Geräte überhaupt in Europa verwenden zu dürfen. Auf diese Weise erklären die Hersteller, dass ihre Produkte alle wichtige EG-Richtlinien umsetzen. Eine Geräteprüfung ortsveränderlicher Betreisbmittel, beziehungsweise Elektroprüfungen, geben rechtliche Sicherheit.

Elektroprüfungen sind notwendig, um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen

Um Schäden und daraus resultierende Haftungsansprüche zu vermeiden, sind VDE Prüfungen für Unternehmen nicht nur wichtig, sie müssen sogar durchgeführt werden. Damit Sie die Sicherheit Ihrer Angestellten und Kunden garantieren können, müssen Sie regelmäßig die DGUV Vorschrift 3 Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel durchführen lassen.

Das Prüfsiegel ist ein Hinweis darauf, dass elektrische Betriebsmittel in Bezug auf ihre Sicherheit geprüft und genutzt werden dürfen. Die Vorschriften für die Elektro- undGeräteprüfung nach DGUV V3 müssen dabei eingehalten werden. Für den Inhalt der Elektroprüfungen sind Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger verantwortlich, nach denen die VDE Prüfungen durchgeführt werden müssen.

Geräteprüfung nach DGUV V3 sorgt für Sicherheit und erspart Kosten

Bei allen Betriebsmitteln treten irgendwann Mängel auf, die durch Alterung und Abnutzung entstehen können. Diese beeinträchtigen die Sicherheit in Ihrem Betrieb. Defekte Betriebsmittel können lebensgefährliche Verletzungen verursachen. Zudem können defekte Geräte auch hohe Kosten verursachen, die mit Elektro- und Geräteprüfungen rechtzeitig verhindern können. Entsteht ein Kabelbrand, ist die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter unmittelbar bedroht.

Auch Ihre Existenz kann dadurch zerstört werden: kommt es zu Kabelbränden und wurde keine Prüfung gemäß DGUV V3 durchgeführt, kommen Versicherungen meistens nicht für den Schaden auf. Darüber hinaus erhalten Unternehmen von Berufsgenossenschaften Geldbußen, wenn es zu Personenschäden gekommen ist, weil eine Geräteprüfung nach DGUV V3 nicht erfolgt ist. Sie haften dann auch nicht. Lassen Sie deshalb alle Elektroprüfungen beziehungsweise die VDE Geräteprüfung rechtzeitig durchführen und schützen Sie Ihr Unternehmen vor Haftungsansprüchen und Schäden. So vermeiden Sie auch Ärger mit Ihrem Versicherungsträger. Ist die Prüfung gemäß DGUV V3 rechtzeitig durchgeführt worden, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können dazu auch den Nachweis vorlegen, dass zum Beispiel für Prüfung ortsveränderliche Geräte erfolgt ist.

Geräteprüfung nach DGUV V3

Wie laufen Elektroprüfungen ab?

VDE Prüfungen sorgen dafür, dass alle elektrischen Betriebsmittel im Hinblick auf ihren Zustand, Schutz vor Stromschlägen, Funktionsfähigkeit und zum Schutz vor Bränden kontrolliert werden können.

Wurden Elektro- und Geräteprüfungen an allen elektrischen Betriebsmitteln durchgeführt und potenzielle Mängel beseitigt, ist die Geräteprüfung DGUV V3 als abgeschlossen anzusehen. Sie erhalten dann die Dokumentation der VDE Prüfungen und können nachweisen, dass Ihre Geräte im Sinne der DGUV V3 geprüft wurden.

Welche Prüffristen gibt es für die Geräteprüfung nach DGUV V3?

Um einen korrekten Nachweis zu erhalten, müssen Sie die DGUV V3 Prüfung pünktlich einhalten. Die Zeiträume werden in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV V3?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

✅ Was kostet eine Prüfung bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

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