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Wie oft müssen E-Ladekabel geprüft werden?

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Wie oft müssen E-Ladekabel geprüft werden? In der betrieblichen Praxis wird eine Vielzahl von elektrischen Geräten eingesetzt. Nicht wenige davon gehören laut DGUV Vorschrift 3 zur Gruppe der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Geräte dieser Kategorie unterliegen dem regelmäßigen E-Check oder der Elektrogeräteprüfung im Rahmen der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Erfolgt die Stromversorgung durch einen Akku, gehört auch das jeweilige E-Ladekabel zum Gerät und muss laut DGUV V3 (früher BGV A3) ebenfalls geprüft werden.

Welche Geräte zählen zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln?

Dazu gehören alle Betriebsmittel, die während des Einsatzes leicht von einem Platz zum anderen bewegt werden können oder die mobil eingesetzt werden können. Dazu gehören typischerweise:

  • handgeführte elektrische Werkzeuge
  • Computer
  • Drucker & Kopierer
  • Netzteile
  • elektrische Kleingeräte wie Leuchten, Radios, Kaffeemaschinen etc.
  • Kabeltrommeln
  • Verlängerungskabel
  • Ladekabel

Seit kurzem gehören auch betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge nebst E-Ladekabel zu dieser Kategorie. Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel erfolgt nach dem Standard DIN VDE 0701-702.

Wie oft müssen E-Ladekabel geprueft werden?

Warum ist die DGUV V3 Prüfung von E-Ladekabeln notwendig?

Weil von diesen Kabel Gefahren ausgehen, die in der täglichen Praxis nicht selten unterschätzt werden. Nicht ohne Grund schließt die VDE Prüfung E-Ladekabel mit ein. Beim Aufladen verbinden sie das Gerät mit dem Netz. Schadhafte E-Ladekabel setzen den Benutzer eine Reihe von Gefahren aus. Dazu gehören unter anderem:

  • Stromschlag
  • Überhitzung
  • Brand

Laut VDE gibt es in Deutschland pro Jahr mehrere Dutzend Stromunfälle mit Todesfolge. Nicht selten steckt dahinter ein defektes Ladekabel. Eine besonders große Gefahr geht von billigen E-Ladekabeln für elektronische Geräte aus. Im Gegensatz zu den Original Kabeln, die eine DGUV Prüfung ohne Probleme bestehen, weisen Billigprodukte oft erstaunliche Sicherheitsmängel auf. Dazu kommt, dass E-Ladekabel naturgemäß einem stärkeren Verschleiß unterworfen sind als andere Bauteile. Bei alltäglichen Gebrauch kommt es zum Beispiel immer wieder vor, dass die Isolierung des Ladekabels beschädigt wird oder dass die Pole des Steckers keinen richtigen Kontakt geben. In vielen Fällen sind die Benutzer selbst an den Schäden schuld. Zu den häufigsten Fehlern gehört die Benutzung des Geräts, während es geladen wird oder der permanente Verbleib des E-Ladekabels in der Steckdose.

Wie oft müssen E-Ladekabel geprüft werden? In welchen Abständen müssen E-Ladekabel überprüft werden?

Die Abstände sind in der DGUV Vorschrift 3, abgekürzt DGUV V3, niedergelegt. Der Sinn der DGUV V3 Prüfung besteht darin, Unfälle zu verhüten und die Betriebssicherheit der im Unternehmen verwendeten elektrischen Betriebsmittel zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet zwischen der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und der VDE Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel. Weil sie in der Regel einer größeren mechanischen Beanspruchung ausgesetzt sind, sieht die DGUV V3 bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kürzere Intervalle zwischen den Prüfungen vor. Der exakte Zeitraum zwischen 2 Prüfungen hängt von den Einsatzbedingungen ab. Die DGUV V3 gibt in diesem Punkt Prüfintervalle von 3 – 24 Monaten vor. Die kurze Prüffrist von 3 Monaten wird vor allem bei Geräten angewendet, die auf Baustellen, in Bergwerken oder unter anderen sehr rauen Bedingungen zum Einsatz kommen. Im Gegensatz dazu kann die Prüffrist bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln auf bis zu 24 Monaten verlängert werden.

Achtung – Die maximale Prüffrist kann nur zu Anwendung kommen, wenn die Fehlerquote bei der letzten DGUV V3 Prüfung unter 2 Prozent lag. Sollte sie den Grenzwert übersteigen, verlangt die DGUV V3, die Prüfung in jährlichen Intervallen durchzuführen.

Wie oft müssen E-Ladekabel geprueft werden?

Wann muss die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen?

Die Prüfung nach DGUV V3 muss unter folgenden Bedingungen bei E-Ladekabel erfolgen:

  • vor der ersten Inbetriebnahme nach einem Neukauf
  • nach jeder Reparatur
  • nach Maßnahmen zur Wartung
  • nach dem Ablauf des Prüfintervalls (Wiederholungsprüfung)

Die Prüfvorschrift ist in Bezug auf das Intervall zwischen 2 Prüfungen flexibel. Sie berücksichtigt die unterschiedlichen Bedingungen, die unter anderem von der Art des Unternehmens und der Intensität der Nutzung abhängen. Das Prüfintervall wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, die für jedes Betriebsmittel individuell erstellt wird.

Wie oft müssen E-Ladekabel geprüft werden? Wie läuft die Prüfung ab?

In der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sind die Schritte der Prüfung genau erläutert. Dazu gehören:

  • Inventarisierung
  • Einsichtnahme der Gefährdungsbeurteilung
  • Sichtkontrolle des Betriebsmittels
  • Messung
  • Funktionsprüfung
  • Dokumentation (Prüfprotokoll)
  • Auswertung
  • Abschließende Maßnahmen

Die beiden ersten Schritte dienen der Vorbereitung der eigentlichen Prüfung im Rahmen der DGUV V3. Der Verantwortliche legt eine Inventarliste mit Bezeichnung und Nummer aller zu prüfenden Geräte an. Vor Beginn der Prüfung wird die Gefährdungsbeurteilung des Geräts als Informationsbasis zu Rate gezogen. Darin steht, welche Arten von Prüfungen in welchem Umfang durchgeführt werden sollen, wer die Prüfung vorzunehmen hat und wie groß das Prüfintervall ist.

Wie oft müssen E-Ladekabel geprueft werden?

Die Sichtprüfung

Das ist der wichtigste Teil der Prüfung. Bei der ohne Hilfsmittel durchgeführten Sichtprüfung wird bereits der größte Teil der Schäden entdeckt. Im Fall von E-Ladekabeln achtet der Prüfer zum Beispiel besonders darauf, ob die Isolierung des Ladekabels Beschädigungen wie Scheuerstellen oder Knicke aufweist. Oft wird bei der Sichtprüfung entdeckt, dass die Isolierung durchgescheuert ist, so dass die Kupferkabel sichtbar sind.

Die Messungen

In diesem Abschnitt der Prüfung kommen diverse Spezialmessgeräte zum Einsatz. Sie dienen zum Prüfen von Schutzleiterwiderständen, Fehlerströmen, Ableitströmen oder Isolationswiderständen bei E-Ladekabel.

Die Funktionsprüfung

Dabei wird überprüft, ob das Betriebsmittel ordnungsgemäß funktioniert. Besonderes Augenmerk wird auf Sicherheitseinrichtungen wie Abschaltvorrichtungen, Überlastungsschutz oder Überhitzungsschutz gelegt.

Die Dokumentation

Die Ergebnisse der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 werden schriftlich im Prüfprotokoll dokumentiert. Die Dokumentation ist erforderlich, damit der Betreiber oder Eigentümer des Betriebsmittels jederzeit nachweisen kann, dass sich das geprüfte Betriebsmittel zum Zeitpunkt der Prüfung in einem ordnungsgemäßen Zustand befand. Der ordnungsgemäße Zustand des geprüften Betriebsmittels wird durch die Prüfplakette angezeigt.

Auswertung und weitere Maßnahmen

Wie oft müssen E-Ladekabel geprüft werden? Zum Abschluss der Prüfung nach DGUV V3 werden die Messergebnisse interpretiert und daraus Maßnahmen für den zukünftigen Betrieb abgeleitet. Das kann zum Beispiel eine Mängelliste sein, kombiniert mit Maßnahmen zu ihrer Beseitigung oder auch eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilung, etwa die Verkürzung oder Verlängerung des Prüfintervalls.

Achtung – Bei der DGUV V3 Prüfung dürfen nur Messgeräte eingesetzt werden, die den Richtlinien in folgenden Bestimmungen entsprechen:

  • VDE 0404 Teil 1 & 2
  • VDE 411 Teil 1
  • VDE 414
  • EN 61557

Wer ist für die Durchführung der Prüfung verantwortlich?

Die Verantwortung fällt eindeutig dem Arbeitgeber bzw. dem Betreiber der Betriebsmittel zu. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitnehmern sichere Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen. Er muss sich darum kümmern, dass die Prüfung in regelmäßigen Abständen vorgenommen wird. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, stellt das im schlimmsten Fall nach §26 der Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) eine Straftat dar, für die der Arbeitgeber persönlich haftbar gemacht werden kann.

Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch ein duales System überwacht. Auf der einen Seite durch den Gesetzgeber mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG), der Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Zusätzlich erfolgt die Überwachung durch die gesetzlichen Unfallversicherungen wie die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen. Das Ziel besteht darin, die Zahl der Unfälle und die damit verknüpften Folgekosten so gering wie möglich zu halten.

DGUV V3

Wie oft müssen E-Ladekabel geprüft werden? Wer darf die DGUV Prüfung (E-Check) durchführen?

Der Arbeitgeber muss die Elektrogeräteprüfung nicht selbst durchführen, sondern kann die Aufgabe an eine geeignete Fachkraft delegieren. Laut DEKRA muss ein Prüfer folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Facharbeiterabschluss im Elektrohandwerk
  • Mindestens ein Jahr praktische Erfahrung mit den zu prüfenden Betriebsmitteln
  • Alternativ Nachweis einer Prüfung als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ oder als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
  • Teilnahme an einem Seminar eines anerkannten Anbieters zum Thema Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Alternativ kann der Arbeitgeber auch externe Fachkräfte mit der Durchführung der Prüfung beauftragen. Besonders kleinere Firmen wählen häufig diese Option, weil sie nicht über die notwendige Personaldecke verfügen.

Wie oft müssen E-Ladekabel geprüft werden – Zusammenfassung

E-Ladekabel gehören zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass sie sich in einem sicheren Zustand befinden und für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sind. Ablauf und Regeln der Prüfung sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Der Arbeitgeber muss die Prüfung nach DGUV V3 nicht selbst durchführen, sondern kann eine entsprechend qualifizierte Person mit der DGUV V3 Prüfung beauftragen. Das entbindet ihn jedoch nicht von seiner persönlichen Haftung. Letztendlich gewinnen durch die Prüfung alle Beteiligten. Die Arbeitnehmer können unter sicheren Bedingungen arbeiten, der Arbeitgeber spart Kosten, weil die Betriebsmittel weniger oft ausfallen und die gesetzliche Unfallversicherung hat weniger Ausgaben.

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