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Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen

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Die Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen – was ist neu?

Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen – Die wiederholte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel läuft nach den Regeln der DGUV Vorschrift 3 ab. Die DIN VDE 0105-100 ist von großer Bedeutung für alle Elektrofachkräfte, die eine DGUV V3 Prüfung durchführen, denn sie ist eine der wichtigsten Normen in der Elektrotechnik. Auf ihr basieren viele untergeordnete Nachnormen. Sie umfasst wichtige Richtlinien zum sicheren Arbeiten an und mit elektrischen Anlagen, in allen Spannungsebenen von Klein- bis Hochspannung, inklusive der Fristen der wiederholten Elektrogeräteprüfung. Seit 2017 ist die DIN VDE 0105-100 geändert worden. Was das für die Wiederholungsprüfung der DGUV V3 bedeutet, fassen wir hier für Sie zusammen.

Warum die Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen so wichtig ist

Die DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3, ist eine gesetzliche Vorschrift zur Unfallverhütung und für die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel und Anlagen. Alle öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchführen zu lassen, jede DGUV V3 Prüfung nachzuweisen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Diese regelmäßige DGUV V3 Prüfung ist einerseits wichtig zur Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und bietet andererseits den Unternehmen große Vorteile.

Anlagen, die regelmäßig gewartet werden, erhöhen die Sicherheit eines jeden Mitarbeiters enorm. Die Gefahr von elektrischen Schlägen und daraus resultierenden Verbrennungen werden gebannt. Defekte, die ohne DGUV V3 unentdeckt blieben, würden ansonsten ein Risiko für die Gesundheit des Mitarbeiters bedeuten und im schlimmsten Falle hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Eine elektrische Anlage, die regelmäßig ihre DGUV V3 durchläuft, läuft effizienter. Ihre Lebensdauer wird erhöht, wodurch sie insgesamt wirtschaftlicher wird. Unternehmen profitieren vom regelmäßigen E-Check ihrer Geräte und Anlagen im Rahmen der DGUV V3, da Sachschäden durch Brände und Wärme vermieden werden. In jedem Betrieb gilt zudem die UVV.

Beschädigungen oder etwaiger Verschleiß der Maschinen werden bei der DGUV V3 Prüfung erkannt. Abweichungen zu den Normwerten relevanter Teile werden früh erkannt und eine etwaige Gefahrensituation umgangen.

Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen

Welche Punkte in der neuen Fassung VDE 0105-100/A1:2017-06 betreffen die Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen?

Ein wichtiger Punkt, der in der neuen Norm VDE 0105-100/A1:2017-06 zum Greifen kommt, ist der Abschnitt 5.3.3. Er beschäftigt sich mit dem Prüfen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3. Unter 5.3.3.1 wird ein Nachweis darüber erforderlich, dass eine elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht. Die Bezeichnung A1 umfasst eine Umgestaltung des sehr wichtigen Abschnitts 5.3.3.101 „wiederkehrende Prüfungen“ der DIN VDE 0105-100. Dieser wurde im Rahmen einer modifizierten deutschen Übernahme des Abschnitt 6.5 des Harmonisierungsdokuments 60364-6G:2016 ersetzt und mit weiteren deutschen Ergänzungen versehen. Der Anhang NC wurde dabei aus DIN VDE 0100-600:2017-06 übernommen und parallel zur DIN VDE 0100-0105 veröffentlicht. Diese Norm beschreibt die Anforderungen an die erste Prüfung bei neu errichteten Niederspannungsanlagen durch Erproben, Besichtigen und Messen. Damit soll die Erfüllung der Anforderungen der übrigen VDE-0100 Normen der DGUV V3 überprüft werden. Die Fristen werden auch in der neuen Fassung nicht festgesetzt und werden weiterhin vom ausführenden Techniker unter Einhaltung der geltenden DGUV V3 Vorschrift gesetzt. Die nationalen Anmerkungen blieben gleich, wurden allerdings umformuliert. Die wichtigste Anforderung der DGUV Vorschrift 3 war und bleibt die Sicherheit der Betriebsmittel und Anlagen.

Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen – Das ist neu bei der DIN VDE 0100-600:2017-06

  • Hier sind alle Änderungen der neuen DIN VDE 0100-600:2017-06 aufgelistet:
  • Die Abschnittsnummerierungen wurden überarbeitet.
  • Das „Besichtigen“ wurde auf notwendige Überprüfungen hin ergänzt.
  • Der Abschnitt 6.4.3, der das Besichtigen, Erproben und Messen beschreibt, wurde aktualisiert.
  • Aktualisierungen von weiteren Prüfschritten im Rahmen der DGUV Vorschrift 3.
  • Das Prüfprotokoll muss nun zwingend einen zeitlichen Rahmen empfehlen, für die nächste VDE Prüfung. Vorher wurde dies empfohlen.
  • Prüfberichte von vorherigen Prüfungen müssen zwingend berücksichtigt werden. Wir empfehlen bei Neuaufstellung einer Anlage dringend eine Vorabuntersuchung. Unsere Techniker klären Sie gerne darüber auf.
  • Das Messverfahren Isolationswiderstand bei Wänden und Fußböden wurde angepasst und kann unter bestimmten Umständen ganz entfallen. Welche das sind im weiteren Text.

Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen – Wann darf die Isolationswiderstandsmessung entfallen?

Eine wichtige Neuerung betrifft die Isolationswiderstandsmessung, die unter folgenden Umständen entfallen kann:

Die Anlage wird durch ein Differenzstromüberwachungsgerät nach DIN EN 62020 (VDE 0663) überwacht und die einwandfreie Funktion dieses Gerätes wurde anhand einer DGUV Prüfung festgestellt.

Die Anlage wird durch eine Isolationsüberwachungseinrichtung überwacht und dessen einwandfreie Funktion wurde im Rahmen einer Prüfung festgestellt und im Prüfprotokoll festgehalten.

DGUV V3

Die Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen durch Besichtigen, Erproben und Messen

Im Folgenden listen wir die nationalen Anforderungen an der wiederholten Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auf:

Für das Besichtigen gilt:

  • Die Anlagen werden auf sichtbare Mängel und Schäden hin untersucht
  • Die Anlagen oder Betriebsmittel müssen den äußeren Einwirkungen und Einflüssen standhalten, die in den Errichtungsnormen festgehalten sind. Hier enthalten sind das Ausschließen einer Feuer- oder Explosionsgefahr.
  • Aktive Teile der Anlage müssen vor Berührung geschützt sein und die Schutzmaßnahmen den Errichtungsnormen entsprechen
  • Der Leiterquerschnitt von Überstrom-Schutzeinrichtungen muss zugeordnet werden und geprüft werden, ob sie richtig eingestellt ist.
  • Schaltpläne und Kennzeichnungen müssen auf ihre Lesbarkeit hin geprüft werden.
  • Unfallverhütungs- und Brandbekämpfungseinrichtungen müssen überprüft werden auf Vollständigkeit, Schäden und Mängel und der Bemessung und Auswahl hin.
  • Die Herstellervorgaben müssen eingehalten werden, besonders in Bezug auf Abstände zur brennbaren Umgebung.
  • Die Verbindungen des Hauptpotenzialausgleichs und der Zustand der Erdungsanlagen werden überprüft.

Für die wiederkehrende Prüfung durch Erproben gilt:

  • Das Erproben von Isolations-Überwachungsgeräten wird zwingend durch Betätigen der Prüftaste vorgenommen.
  • Sicherheitsbetriebsmittel und Sicherheitsstromkreise müssen auf ihre Wirksamkeit hin erprobt werden.
  • Bei Steckdosen muss das Rechtsdrehfeld erprobt werden.
  • Anzeigeeinrichtungen und Meldeeinrichtungen müssen auf ihre Funktion hin erprobt werden.

Für das Messen im E-Check gilt:

  • Der Zweck des Messens liegt in der Schutzbeurteilung
  • Messgeräte, Methoden und Überwachungsgeräte müssen den Anforderungen der DIN EN 61557 entsprechen.
  • Die Messung des Isolationswiderstandes folgt den Richtlinien der Errichtungsnormen.

Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen

Gibt es besondere Corona-Regelungen für die wiederholte DGUV Prüfung von elektrischen Anlagen?

Da es wegen der Corona-Pandemie zu personellen Engpässen kommen kann, in den Betrieben, die für eine DGUV V3 Prüfung zertifiziert sind, hat dies Auswirkungen auf die Durchführung der Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen. Die Einhaltung der Fristen der VDE Prüfung wird erschwert bis unmöglich. Für Unternehmen aus der Wohlfahrtspflege, dem Gesundheitsdienst und dem Bürobereich kann daher die Prüffrist ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel ausgesetzt werden. Jedoch gelten folgende Voraussetzungen, um das Sicherheitsniveau dennoch sehr hoch zu halten:

  • Die Beanspruchung der Anlagen, Geräte etc. darf nicht erhöht sein, durch etwaige Quetsch- oder Zugbeanspruchung der Leitungen.
  • Der Mitarbeiter führt vor der Inbetriebnahme der Anlage eine Sichtprüfung durch auf eventuelle Schäden an Gehäusen, Netzteilen oder Anschlussleitungen.
  • Wird ein Defekt entdeckt, darf die Anlage nicht mehr betrieben werden. Der Unternehmer muss umgehend darüber informiert werden.
  • Die neue Prüfperiode der Elektrogeräteprüfung beginnt mit der ersten tatsächlich durchgeführten DGUV V3 Prüfung

Für Betreiber von Anlagen, die medizinische Produkte herstellen, gilt diese Ausnahmereglung nicht. Staatliche Ämter arbeiten dazu noch eine Empfehlung aus.

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