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Elektroprüfung ortsveränderlicher Geräte

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Elektroprüfung ortsveränderlicher Geräte – Vorschriften und Gesetze

Elektroprüfung ortsveränderlicher Geräte – die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist gemäß DGUV Vorschrift 3 für alle Unternehmen vorgeschrieben. Vielen ist diese Elektroprüfung noch als E-Check und BGV A3 Prüfung bekannt. Welche Geräte sind ortsveränderlich? Welche Prüffristen gelten und wie setzt man die gesetzlichen Vorgaben zur Elektroprüfung um? Hier finden Sie alle Antworten rund um dieses Thema.

Bis zum Jahre 2014 hieß die DGUV V3 noch BGV A3. Die heutige DGUV Vorschrift ist durch den Zusammenschluss der Berufsgenossenschaften (BGV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGU) entstanden. Die gesetzlichen Regelungen betreffen alle Unternehmen, in denen sich mindestens ein elektrisch betriebenes Gerät befindet. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Rechtsgrundlage für die DGUV V3 Prüfung. Die Verordnung wurde von der Bundesregierung verabschiedet, um Arbeitnehmer beim Umgang mit Arbeitsmitteln vor Unfällen zu schützen. Die in § 3 BetrSichV geforderte Gefährdungsbeurteilung bildet das Fundament für diesen Schutz. Grundlagen und Fristen einer Elektroprüfung sind in der DGUV Vorschrift 3 verankert. Für genauere Details verweist die Vorschrift auf die VDE-Bestimmungen. Die Elektroprüfung wird auch häufig als VDE Prüfung bezeichnet.

Elektroprüfung ortsveraenderlicher Geraete

DGUV V3 – ortsveränderliche Geräte

Ortsveränderliche Geräte lassen sich mühelos von einem Platz zum anderen transportieren, während sie mit dem Spannungsnetz verbunden sind. Die Geräte sind nicht fest verbaut und werden über Kabel und Stecker mit Energie versorgt. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise handgeführte Elektrowerkzeuge, Bürogeräte und Kabeltrommel. Haushaltsgeräte, die im Unternehmen zum Einsatz kommen, sind ebenfalls ortsveränderlich. Dies kann eine Kaffeemaschine, ein Staubsauger oder ein Wasserkocher sein.

Warum es wichtig ist, ortsveränderliche Geräte zu prüfen

Elektroprüfung ortsveränderlicher Geräte – ortsveränderliche elektrische Geräte sind in Unternehmen allgegenwärtig. Die Gefahren, die von solchen Geräten ausgehen, werden meist unterschätzt. Einer Statistik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse zufolge ereignen sich circa 90 Prozent der Stromunfälle im Niederspannungsbereich. Ortsveränderliche Geräte werden häufig bewegt und von unterschiedlichen Personen bedient – es kommt schnell zu Abnutzung und einer fehlerhaften Bedienung. Fehlbedienungen, kaputte Kabel und plötzliche Ausfälle können fatale Konsequenzen mit sich bringen.

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass alle bereitgestellten Arbeitsmittel sicher sind. Eine regelmäßig durchgeführte DGUV V3 Elektrogeräteprüfung gewährleistet diese Sicherheit. Neben gesetzlicher Verpflichtung und Sicherheitsaspekt schützt eine regelmäßige VDE Prüfung den Unternehmer vor Haftungsansprüchen bei Unfällen und hilft zudem, wirtschaftliche Verluste zu vermeiden. Durch wiederkehrende Prüfungen werden Beschädigungen und Mängel frühzeitig erkannt, was sich positiv auf die Lebensdauer der ortsveränderlichen Geräte auswirkt. Kommt es in einem Unternehmen zu einem Unfall mit einem ortsveränderlichen Gerät, verlangen Berufsgenossenschaft und Versicherungen einen Nachweis für die letzte Prüfung. Kann der Unternehmer keinen gültigen Prüfnachweis vorlegen, muss er für entstandene Schäden und Ansprüche von Dritten selbst aufkommen.

Feststellung der Schutzklasse vor Prüfbeginn

Vor Beginn der DGUV Prüfung wird die Schutzklasse des ortsveränderlichen Gerätes festgestellt. Sie liefert dem Prüfer wichtige Anhaltspunkte über den Prüfungsablauf und den Prüfumfang. Die VDE 0140-1 unterscheidet mit diesen Schutzklassen die diversen Sicherheitsvorkehrungen gegen einen elektrischen Schlag:

  • Schutzklasse I Schutz durch Schutzleiter
  • Schutzklasse II Schutz durch doppelte Isolierung
  • Schutzklasse III Schutzkleinspannung

Der Schutzleiter ist mit einem Schutzkontakt verbunden. Dieser Kontakt leitet gefährliche elektrische Ströme sicher ab. Man erkennt den Leiter an einer grüngelben Isolierung. Eine verstärkte oder doppelte Isolierung verhindert, dass elektrisch leitfähige Teile des Gerätes berührt werden können. Elektrische Betriebsmittel der Schutzklasse III zeichnen sich durch eine niedrige Schutzkleinspannung aus. Diese beträgt höchstens 50 Volt Wechselspannung bzw. 120 Volt Gleichspannung. Die Spannung kann – je nachdem, welches Risiko von dem Gerät ausgeht – niedriger ausfallen. Geräte der Schutzklasse III gelten als Betriebsmittel mit der höchsten Sicherheit. Im Falle einer direkten Berührung sind keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten.

Im Gegensatz zu den Schutzklassen II und III müssen Geräte der Schutzklasse I nicht zwingend gekennzeichnet werden. Ist keine Kennzeichnung auf dem Typschild vorhanden, muss der Prüfer davon ausgehen, dass es sich um ein Gerät der Schutzklasse I handelt. In Zweifelsfällen gibt der Hersteller oder Lieferant Auskunft.

Ablauf einer Elektroprüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3

Die DIN VDE 0701/0702 ist die gängigste VDE-Regel, nach der die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt wird. Jedes ortsveränderliche elektrische Gerät wird einzeln geprüft. Der Prüfer geht hierbei in drei Schritten vor, die in den DIN-VDE-Bestimmungen enthalten sind. Im ersten Schritt findet eine Sichtprüfung statt. Das ortsveränderliche Gerät wird auf mögliche Beschädigungen und Anzeichen einer unsachgemäßen Verwendung geprüft. Mängel an Gehäuse und Anschlussleitungen werden festgestellt. Lockere Klemmstellen sowie korrodierte Kontakte der Steckverbindung sind häufig unterschätzte Brandursachen. Um diesen Gefahren vorzubeugen, überprüft die Elektrofachkraft das Gerät während der DGUV V3 Prüfung auf festsitzende Kabel und Sauberkeit der Kontakte.

Anschließend führt der Prüfer – unter Verwendung kalibrierter Messgeräte – die jeweils vorgeschriebenen Messungen durch. Hierbei spielen die vorab festgestellten Schutzklassen eine Rolle. Für ortsveränderliche Geräte der einzelnen Schutzklassen gelten unterschiedliche Vorgaben. Geräte der Schutzklasse I durchlaufen beispielsweise mehre Prüfungsschritte, während Geräte der Schutzklasse III die geringsten Prüfschritte auszuführen haben. Im letzten Schritt der Elektrogeräteprüfung findet eine Erprobung statt. Die Elektrofachkraft überprüft das ortsveränderliche Gerät auf sämtliche Funktionen und beurteilt die Sicherheit während des Betriebes.

Das geprüfte ortsveränderliche Gerät wird mit einer Prüfplakette versehen. Sie gilt als Nachweis einer durchgeführten Sicherheitsprüfung und gibt gleichzeitig Aufschluss, wann das Gerät erneut geprüft werden muss. Werden im Zuge der DGUV V3 Prüfung Mängel festgestellt, ist das ortsveränderliche Gerät bis zur Fehlerbeseitigung aus dem Betrieb zu nehmen. Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine erneute Prüfung durchgeführt werden.

Elektroprüfung ortsveraenderlicher Geraete

Elektroprüfung ortsveränderlicher Geräte – Prüffristen

Elektroprüfung ortsveränderlicher Geräte – Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss gemäß § 5 DGUV Vorschrift 3 vor Erstinbetriebnahme sowie nach Veränderungen bzw. Reparaturen erfolgen. Die Fristen für wiederkehrende DGUV V3 Prüfungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu definieren.

Vorschläge für Prüffristen finden sich in den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3. Demnach sollten ortsveränderliche Geräte alle sechs Monate geprüft werden. Im Baustellenbereich gibt die Unfallverhütungsvorschrift ein Intervall von drei Monaten vor. Unterschreiten die ortsveränderlichen Geräte während der Prüfung eine Fehlerquote von zwei Prozent, können die Fristen auf folgende Maximalwerte verlängert werden:

  • zwei Jahre für Büros bzw. büroähnliche Beanspruchung
  • ein Jahr für Fertigungswerkstätten, Baustellen und Betriebe mit ähnlichen Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung muss diese Richtwerte nicht übernehmen. Sie liefern jedoch gute Ausgangspunkte. Die Prüfintervalle sind so zu wählen, dass Mängel rechtzeitig festgestellt werden können. Der zuständige Prüfer entscheidet im Einzelfall, ob die DGUV V3 Prüfung in kürzeren Abständen durchgeführt werden muss.

Anforderungen an den Prüfer

Elektroprüfung ortsveränderlicher Geräte – Gemäß DGUV Vorschrift 3 darf die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ausschließlich von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, die nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigt ist. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ebenfalls, dass alle elektrischen Geräte von einer befähigten Person geprüft werden. Die TRBS 1203 konkretisiert diesen Begriff. Die befähigte Person/Elektrofachkraft muss eine elektrotechnische Berufsausbildung bzw. ein elektrotechnisches Studium abgeschlossen haben. Zudem ist eine zeitnahe Berufserfahrung im Bereich der Prüftechnik von mindestens einem Jahr erforderlich. Die Elektrofachkraft muss mit der Prüfung von elektrischen Geräten vertraut sein und entsprechende Kenntnisse zum Stand der Technik sowie der einschlägigen Normen aufweisen. Die Kenntnisse sind durch regelmäßige Weiterbildung in Theorie und Praxis zu erweitern.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Elektrofachkraft während der Prüfung durch eine unterwiesene Person unterstützt wird. Dies bedeute nicht, dass jeder Mitarbeiter die Elektroprüfung eigenverantwortlich durchführen darf. Die Prüfung darf gemäß DGUV V3 § 5 nur Aufsicht und Leitung der Elektrofachkraft durchgeführt werden. Sie muss jederzeit eingreifen und Fragen beantworten können. Zudem müssen geeignete Prüf- und Messgeräte zur Verfügung stehen. Kurz gesagt: Es ist möglich, ein Prüfteam zu bilden. Die DGUV V3 Prüfung wird durch die Elektrofachkraft geleitet, überwacht und bewertet. Die Verantwortung trägt allein die Elektrofachkraft. Verfügen Unternehmer oder Mitarbeiter nicht über entsprechende Qualifikationen, muss der Unternehmer einen externen Dienstleister beauftragen.

Prüfprotokoll gemäß DGUV Vorschrift 3

Neben einer regelmäßigen DGUV V3 Prüfung ist eine normgerechte Dokumentation erforderlich. Das Prüfprotokoll rundet den E-Check ab. Das Dokument enthält alle wichtigen Informationen und Ergebnisse der DGUV V3 Prüfung. Das Protokoll wird von der Elektrofachkraft erstellt. In der DGUV V3 ist klar geregelt, welche Voraussetzungen ein rechtssicheres Prüfdokument erfüllen muss. Es sollte folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum geprüften ortsveränderlichen Gerät (Typ, Hersteller usw.)
  • Grundlagen der Prüfung
  • Ergebnis der Prüfung
  • Prüf- und Messbericht
  • Angaben zu den jeweiligen Prüfschritten
  • Angaben zum Einsatzort
  • Mängelbericht
  • Kundeninformationen
  • verwendete Prüf- und Messgeräte
  • Unterschrift des Prüfers

Tipp: Der Unternehmer sollte das Prüfdokument mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren. Er kann somit nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Fazit zur Elektroprüfung ortsveränderlicher Geräte

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist gemäß DGUV Vorschrift 3 für alle Unternehmen verpflichtend. Sie gibt Arbeitgebern die Sicherheit, dass Arbeitnehmer und Geräte vor Unfällen und Bränden durch elektrische Energie geschützt sind. Der Unternehmer trägt die Verantwortung, dass regelmäßige DGUV Prüfungen durchgeführt werden. Optimal gewählte Prüfintervalle sind eine effektive Prävention und gewähren hohes Maß an Sicherheit.

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