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Anlagenprüfung nach VdS 3602

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VdS-Prüfung durch anerkannte Sachverständige

Anlagenprüfung nach Vds 3602 – Die Unfallstatistik der Deutschen Versicherungswirtschaft besagt, dass 30 Prozent aller Brandursachen in Unternehmen auf fehlerhafte elektrische Betriebsmittel zurückzuführen sind. Dadurch können verheerende und letztendlich sehr kostenintensive Schäden entstehen. Aus diesem Grund fordern sowohl Brandversicherer, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sowie der Verband der Sachversicherer e.V. (VdS) zusätzliche Prüfungen in Hinsicht auf Brandschutz, die nach Vorgaben der Klausel SK 3602 durchzuführen sind.

Durch eine VdS Prüfung aller elektrisch betriebenen Geräte/Anlagen in Unternehmen, die laut Feuerschutzklausel (Klausel 3602) gefordert ist, müssen sämtliche darin enthaltenen Anforderungen erfüllt werden. Klausel 3602 ist als Zusatzbedingung für gewerbliche Anlagen und Fabriken (ZFgA) 81b, § 13) im Versicherungsvertrag enthalten.Demnach ist auch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für elektrische Betriebsmittel in zeitlich festgesetzten regelmäßigen Abständen durchzuführen. Als Prüfperson ist ein VdS Sachverständiger zuständig. Der E-Check laut DGUV V3 beginnt normalerweise bereits bei der Energie-Einspeisung, geht über sämtliche Leitungen und Verteiler bis zu den Steckdosen. Die Sichtprüfung bei allen elektrischen Geräten/Anlagen gehört zur VdS-Brandschutzprüfung, die ebenfalls nach Klausel 3602 durch einen Sachverständigen mit VdS-Anerkennung durchzuführen ist. Basis der DGUV Prüfung sind die „Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt“ (VdS-Richtlinie 2046).

Um den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Betriebsmittel beurteilen zu können, sind sämtliche Bauteile der Anlage sowie die Bereiche, die zugänglich sind:

  • in Augenschein zu nehmen
  • mit entsprechenden Geräten zu messen
  • einer Funktionsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu unterziehen.

Dies gilt für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie auch für ortsfeste Anlagen. Zusätzlich muss der VdS Sachverständige, neben den anerkannten Technik-Regeln und Normen, bei der DGUV V3 Prüfung auch zwingend die VdS-Richtlinien zugrunde legen. Werden hierbei Mängel erkannt, ist unbedingt eine entsprechende Empfehlung zur Korrektur auszusprechen.

Anlagenprüfung nach VdS 3602

Anforderungen der Versicherungsklausel 3602

Anlagenprüfung nach VdS 3602 – Nachfolgend ein Auszug des Sachverhalts, der aufgrund der Klausel 3602 gefordert wird:

  1. Unternehmer beziehungsweise Versicherungsnehmer müssen ihre gesamten elektrischen Geräte/Anlagen einmal pro Jahr auf eigene Kosten mittels DGUV V3 Prüfung testen lassen. Die VDE Prüfung muss durch einen Sachverständigen erfolgen, der seine offizielle Zulassung durch die VdS-Zertifizierungsstelle (VdS Schadenverhütung GmbH) erhalten hat. Die ordnungsgemäße Überprüfung elektrischer Betriebsmittel muss vom VdS Sachverständigen durch eine Dokumentation/Prüfprotokoll (VdS Befundschein 2229) nachgewiesen werden. Dieses erhält der Unternehmer als rechtssicheren Beleg, der im Schadenfall durch die Versicherung angefordert wird.
  2. Die Dokumentation über die regelmäßig ausgeführte DGUV V3 Prüfung muss der Unternehmer seiner Versicherungsgesellschaft unverzüglich zuschicken und eventuelle Mängel oder Schadstellen fristgerecht beseitigen. Auch dies ist der Versicherung abschließend umgehend mitzuteilen.

Besonderheiten laut Klausel 3602

Die Versicherungsklausel 3602 enthält Besonderheiten, die sich aus den VdS-Richtlinien sowie zusätzlichen Maßnahmen der DGUV V3 ergeben. Dies sind beispielsweise:

  • die Nutzung punktueller thermografischer Messungen
  • der Brandschutz in Betriebsgebäuden, wenn elektrische Anlagen damit zusammenhängen.

Abgrenzungen:

  • im Fehlerfall steht primär die Brandschutz-Sicherheit im Fokus.

Die Elektrogeräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 und Klausel 3602 ist:

  • nicht durch andere Überprüfungen ersetzbar
  • kein Ersatz für Tests gemäß den Richtlinien der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) „Anlagen/Betriebsmittel“
  • keine Alternative zur Überprüfung von Löschanlagen, RWA-Anlagen (anlagentechnische Brandschutz-Einrichtungen) und Gefahren-Meldeanlagen.

Die Prüfung nach Klausel 3602 lässt sich nicht ersetzen

ACHTUNG: Die DGUV Prüfung elektrischer Anlagen/Geräte laut Versicherungsklausel 3602 ist als eigenständige Brandschutzprüfung wahrzunehmen. Unternehmer sind jedoch trotzdem immer zum E-Check elektrischer Betriebsmittel vor Erst-Inbetriebnahme (DIN VDE 0100-600) oder zu wiederholten Überprüfungen der Geräte nach DIN VDE 0105-100 gesetzlich verpflichtet.

Im Gegensatz zur DGUV V3 Prüfung mit dem Fokus auf Personenschutz, wird im Rahmen der Brandschutzprüfung (Klausel 3602) primär zum Sach-/Brandschutz des Betriebsgebäudes getestet. Unternehmer müssen als Versicherungsnehmer im Fall eines Schadens mit einer lückenlosen Dokumentation beziehungsweise einem rechtssicheren Prüfprotokoll nachweisen, dass eine Überprüfung mittels VdS Sachverständigen laut Klausel 3602 frühzeitig vorgenommen wurde. Falls dies nicht erfolgt, kann der Versicherungsschutz entzogen werden. Der Unternehmer muss sämtliche Kosten/Schadenersatzansprüche selbst tragen.

Welche Wiederholungsintervalle sind für eine Überprüfung nach Klausel 3602 vorgeschrieben?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen/Maschinen ist laut Bestimmungen der Klausel 3602 grundsätzlich alle 12 Monate durchzuführen. Somit müssen Unternehmer mit ihrer Sachversicherung keine weiteren Prüfintervalle vereinbaren.

Anlagenprüfung nach VdS 3602

Anlagenprüfung nach VdS 3602 – Für welche Branchen gilt die SK 3602 Prüfung?

Die Klausel-Überprüfung wie auch eine Elektrogeräteprüfung nach BGV A3 (ältere Bezeichnung der DGUV V3) muss in fast jedem Unternehmen/Betrieb und jeder Branche durchgeführt werden. Heutzutage wird von fast allen Sachversicherern für gewerbliche Bereiche die Durchführung der Versicherungsklausel SK 3602 gefordert. Zu den Branchen gehören unter anderem die:

  • Metallverarbeitung
  • Holz-verarbeitende Betriebe und Industrie
  • Textilherstellung/-verarbeitung
  • Dienstleistungsbranche
  • Kunststoffindustrie
  • Chemieindustrie
  • Unternehmen der Nahrungsmittelbranche.

VdS Prüfung auf Basis der Klausel 3602 – wer darf die Überprüfung vornehmen?

Die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel laut Klausel 3602 ist ausschließlich durch einen VdS-zertifizierten Sachverständigen (VdS Schadenverhütung GmbH) vorzunehmen. Dass die Prüfperson über geeignete Fähigkeiten verfügt, wird von der Zertifizierungsstelle schriftlich bestätigt. Die erteilte Anerkennung der VdS gilt für 4 Jahre. Danach müssen Prüfer elektrischer Betriebsmittel einen neuen Fachkundenachweis erbringen.

VdS Sachverständige müssen folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Die Prüfperson muss unabhängig, neutral und sachlich sowie nicht weisungsgebunden (kein Mitarbeiter von Versicherungen oder zu prüfenden Anlagen) sein.
  • Ein anerkannter, aktueller Qualifikations-Nachweis muss vorgelegt werden.
 

Anlagenprüfung nach VdS 3602

Anlagenprüfung nach VdS 3602 – Inhalte der Überprüfung nach Klausel SK 3602

Die Brandschutz-Prüfung laut SK 3602 ist kein Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebene DGUV V3 Prüfung (ehemals BGV A3) elektrischer Betriebsmittel. Es darf lediglich eine VdS-zertifizierte Person (Sachverständiger) nach VdS-Richtlinien agieren.

Wie bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 auch, müssen Unternehmer/Arbeitgeber sicherstellen, dass während einer Brandschutzprüfung sämtliche elektrischen Geräte/Maschinen überprüft werden. Im Rahmen der Tests darf sich der Sachverständige jedoch auf vorherige Messergebnisse, die beispielsweise durch eine Prüfung nach DGUV V3 ermittelt wurden, berufen. Die Plausibilität dieser Daten wird anhand des vorliegenden Prüfprotokolls geliefert.

Anlagenprüfung nach VdS 3602 – Der Ablauf einer Brandschutzprüfung laut Klausel 3602 wird in der VdS-Richtlinie 2871 umfassend beschrieben. Es sind unter anderem folgende Schritte einzuhalten:

  1. Sichtprüfung der elektrischen Betriebsmittel

Nachfolgend genannte Schwerpunkte zur Sichtprüfung dienen nur als Beispiel, da jede elektrische Anlage individuell zu prüfen ist:

  • sämtliche Verteiler und Unterverteilungen
  • alle Schaltanlagen wie beispielsweise Steuerschränke
  • Mittelspannungs-Schaltanlagen sowie Trafostationen
  • die kompletten Leitungen und Kabel
  • Brandschottungen wie unter anderem Kanäle/E-Schächte
  • alles, was zur Beleuchtungsanlage gehört
  • Überspannungsschutz und Blitzschutz.
  1. Temperaturmessungen der elektrischen Anlagen

Die Versicherungsklausel SK 3602 verlangt eine Temperaturmessung, die mithilfe eines Pyrometers (Infrarot-Thermometer) durchzuführen ist. Eine mobile Infrarotkamera kann diese Prüfung zusätzlich unterstützen. Durch diese Messung soll überprüft werden, ob die maximal zulässige Temperatur von 70 Grad Celsius beispielsweise an den Oberflächen elektrischer Bauteile wie Kondensatoren, an Motoren und Klemmleisten/Klemmvorrichtungen sowie Kabeln/Kabelbündeln in keinem Bereich überschritten wird.

  1. Sonstige Messprüfungen laut Klausel 3602

Im Rahmen der VdS Prüfung nimmt der Sachverständige auch stichprobenartige Messungen nach DGUV V3 beziehungsweise Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105-100 vor. Diese erneute Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie auch ortsfester Geräte/Anlagen ist davon abhängig, ob bereits vor kurzer Zeit andere Überprüfungen sorgfältig ausgeführt und keine Auffälligkeiten dokumentiert wurden.

Für eine VDE Prüfung sind beispielsweise folgende Messungen erforderlich und müssen ausführlich dokumentiert werden:

  • Strommessungen
  • Isolationswiderstands-Messung
  • Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD/Residual Current Device) beziehungsweise FI-Schalter
  • Messung zur Durchgängigkeit der Schutzleiter inklusive Schleifenwiderstands-Messung.
  1. Funktionsprüfung als Wiederholung nach DGUV Vorschrift 3 (DIN VDE 0105-100)

Der VdS Sachverständige kann nach Absprache mit dem Unternehmer entscheiden, welche elektrischen Betriebsmittel, Bereiche der Maschinen/Anlagen oder elektrischen Einrichtungen unbedingt einer DGUV V3 Prüfung zu unterziehen sind. Können, laut Unternehmer/Betreiber, bestimmte Anlagen trotzdem nicht durch einen Test nach DGUV Vorschrift 3 überprüft werden, da beispielsweise hohe Ausfallzeiten entstehen oder zeitnah in anderen Bereichen Prüfungen durchgeführt werden, muss dieser Umstand vom Sachverständigen im sogenannten Befundschein (Dokumentation) festgehalten werden.

  1. Ordnungsprüfung

Voraussetzung für eine Prüfung nach Versicherungsklausel 3602 ist, dass sämtliche gesetzlichen Überprüfungen nach DGUV V3 vorgenommen wurden und darüber eine umfassende Dokumentation zur Verfügung steht.

Wichtige Schritte zur Ordnungsprüfung:

  • VdS Sachverständige fordern die aktuellen Prüfberichte der DGUV V3 Prüfung (Personenschutz-Prüfung) an.
  • Diese Ergebnisse werden hingenommen, abschließend jedoch kritisch bewertet.
  • Sind Auffälligkeiten dokumentiert, führt der VdS Sachverständige Kontrollmessungen durch.
  • Können Unternehmer keine aktuellen Mess-Dokumentationen der Überprüfungen nach DGUV V3 vorlegen, vermerkt der Sachverständige diesen Umstand in seinem Befundschein.
  1. Befundschein /Dokumentation der VdS-Prüfung

Anlagenprüfung nach VdS 3602 – Ab Beginn der Anlagenprüfung dokumentiert der VdS Sachverständige sämtliche Ergebnisse seiner Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfungen sowie eventuelle Mängel und Schadstellen auf dem VdS Befundschein 2229. Diese Standard-Dokumentation gewährleistet den Sachversicherungen, dass stets ein einheitliches Dokument über die VdS-Prüfung nach Klausel 3602 und gegebenenfalls auch nach DGUV Vorschrift 3 vorliegt.

Der Befundschein setzt sich aus einem zweiteiligen Deckblatt und Anhang zusammen. Das Deckblatt gibt Auskunft über den VdS Sachverständigen, das getestete Objekt sowie das Prüfergebnis und die Fristen zur Behebung der Mängel. Der Anhang enthält eine ausführliche Liste aller ermittelten Messergebnisse sowie der festgestellten Mängel.

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