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DGUV V3 Prüfung Hagen

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Bei der DGUV V3 Prüfung für Hagen handelt es sich um eine Reihe von bestimmten Richtlinien und Anforderungen, die in unterschiedlichen Prüfschritten durchgeführt werden müssen. Getestet werden sämtliche elektrische Arbeitsmittel und Anlagen in Unternehmen. Arbeitgeber sind zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen gesetzlich verpflichtet, um die Arbeitssicherheit in ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Diese Vorschriften sind über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DUGV) geregelt. Die Einhaltung wird wiederum durch die angeschlossenen Berufsgenossenschaften überprüft. Der regelmäßige E-Check ist also verpflichtend und dient der aktiven Unfallverhütung in Betrieben.

Wer muss die DGUV V3 Prüfung in Hagen durchführen?

Diese Vorschriften betreffen jedes Unternehmen, welches elektrische Arbeitsmittel und Anlagen im Betrieb verwendet. Dazu zählen unter anderem elektrische Werkzeuge wie beispielsweise Bohrmaschinen, jedoch auch Waschmaschinen und Bügeleisen. Ob es sich bei elektrischen Arbeitsmitteln um ortsfeste oder ortsveränderliche Betriebsmittel handelt, spielt bei der DGUV V3 Prüfung in Hagen keine Rolle. Gemäß DGUV Vorschrift 3 ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen essenziell, um die Betriebssicherheit für alle Arbeitnehmer, Besucher im Betrieb sowie für das Inventar des Unternehmens selbst zu garantieren. Bei ortsfesten elektrischen Anlagen handelt es sich um Maschinen und Betriebsmittel, die fest mit ihrem Standort verbunden sind. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind dagegen Geräte, die sich transportieren und an wechselnden Standorten installieren lassen. Unternehmen sind also dazu verpflichtet, sämtliche elektrischen Geräte, die im Arbeitsalltag verwendet werden, in festgelegten Intervallen durch eine zertifizierte Elektrofachkraft testen zu lassen.

Warum ist eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen essenziell?

Vorab ist anzumerken, dass die UVV für alle Unternehmen gilt. Die VDE Prüfung in Hagen stellt für Arbeitgeber eventuell eine gewisse Herausforderung dar. Der Aufwand für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen ist, je nachdem wie groß der Betrieb ist, oft enorm. Dazu kommt noch, dass die Anzahl der elektrischen Arbeitsmittel sehr hoch sein kann. Trotzdem ist die Einhaltung der DGUV V3 Richtlinien für die Sicherheit von Betrieben ein wichtiger Aspekt, um insgesamt für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Arbeitnehmer sowie Dritte und Besucher müssen sich jederzeit sicher sein, dass von elektrischen Betriebsmitteln kein Risiko für Gesundheit und Leben ausgeht. Dies bedeutet, dass alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen und auf Arbeitssicherheit und ordnungsgemäße Funktion zu testen sind. Speziell die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie sogenannte fliegenden Bauten (unter anderem Karussells) muss von Elektroexperten in festgelegten Intervallen sowie vor Erstinbetriebnahme und technischen Änderungen durchgeführt werden.

Welche Schritte sind bei der DGUV V3 Prüfung in Hagen erforderlich?

Wie eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen ablaufen muss, hängt auch von der jeweiligen Schutzklasse der elektrischen Arbeitsmittel ab. Unterschieden werden hierbei drei Klassen:

  • Bei elektrischen Arbeitsmitteln der Schutzklasse 3 sind die wenigsten Prüfschritte erforderlich. Am Anfang steht generell die Sichtprüfung, bei der äußerlich nach Mängeln wie unter anderem Rost oder andere Materialschäden gesucht wird.
  • Anschließend erfolgt meistens die Messung vom Isolationswiderstand sowie der Nachweis für die sichere Trennung der Energieversorgung.
  • Letztendlich nimmt die Elektrofachkraft eine Funktionsprüfung im Rahmen der DGUV V3 Prüfung in Hagen vor. Hierbei wird getestet, ob beispielsweise die integrierten Funktionen auch aktiv sein können.
  • Den Abschluss der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie auch Prüfung elektrischer Anlagen bildet stets eine Dokumentation über alle geprüften elektrischen Arbeitsmittel und der Eintrag der Ergebnisse in einem rechts-sicheren Prüfprotokoll.

Wer darf eine DGUV V3 Prüfung in Hagen vornehmen?

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und Prüfung elektrischer Anlagen gemäß den Richtlinien und Vorschriften der DGUV V3 Prüfung für Hagen ist lediglich von einer anerkannten Elektrofachkraft vorzunehmen. Als Alternative können Prüfpersonen, die als „befähigte Person“ gelten den E-Check vornehmen. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss diese Prüfperson über ausgezeichnete Sachkenntnisse zu den Richtlinien der DGUV V3 Prüfung für Hagen verfügen. Dazu gehört beispielsweise eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik oder eine vergleichbare Qualifikation. Diese kann unter anderem durch regelmäßige Weiterbildungen erworben werden. Die anerkannte Elektrofachkraft (EFK) kann allerdings auch eine andere Person unterweisen, die sich als geeignet erweist. Diese „elektrotechnisch unterwiesene Person“ kann eine DGUV V3 Prüfung in Hagen unter Aufsicht der EFK durchführen. Die komplette Verantwortung für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen liegt dabei einerseits bei der Elektrofachkraft wie auch beim Arbeitgeber. Denn Letzterer entscheidet selbst, welche EFK den E-Check an allen elektrischen Betriebsmitteln vornimmt. Zudem müssen Arbeitgeber die Nachweise über entsprechende Qualifikationen der Prüfpersonen überprüfen, da sie für die Arbeitssicherheit im Unternehmen verantwortlich sind.
Elektropruefung VDE

Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung in Hagen erfolgen?

Das Intervall der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen laut Vorgaben der DGUV 3 ist davon abhängig, um welche elektrischen Betriebsmittel es sich genau handelt. Des Weiteren ist die Gefährdungsklasse der einzelnen elektrischen Arbeitsmittel und Anlagen ausschlaggebend. Je höher Letztere ausfällt, umso mehr Risiko besteht für potenzielle Gefahren, wodurch wiederum das Intervall der DGUV V3 Prüfung in Hagen kürzer ausfällt.
Als Richtlinie lassen sich beispielsweise folgende Intervalle nennen:

  • Prüffristen für normale Bürogebäude liegen bei 24 Monaten
  • Intervalle von 6 Monaten gelten übergreifend für die Prüfung elektrischer Anlagen sowie deren einzelne elektrischen Betriebsmittel unter anderem in Schwimmbädern und Kantinen / Großküchen
  • 12 Monate Prüffrist gelten für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 unter anderem in Wäschereien, jedoch auch in Unterrichtsräumen.

Welche Fachkraft darf einen E-Check durchführen?

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Elektroprüfung an allen elektrischen Arbeitsmitteln und Anlagen gemäß den Richtlinien der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen. Wer die DGUV V3 Prüfung in Hagen ausführen darf, wird durch verschiedene gesetzliche Normen geregelt. Die DGUV V3 Prüfung für Hagen ist ein wichtiger Bestandteil der Vorschriften, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie mehreren Berufsgenossenschaften festgeschrieben wurden. Dazu gehört unter anderem die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Maschinen. Hierbei kann es sich beispielsweise um alltägliche ortsveränderliche Arbeitsmittel wie Laptop und Drucker, Ladekabel oder elektrisches Werkzeug handeln. Elektrische Anlagen (ortsfest und eine Kombination von mehreren Betriebsmitteln) müssen ebenfalls einen E-Check zu festgelegten Prüffristen erhalten.
Arbeitsmittelpruefung DGUV 3

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Was bedeutet „befähigte Person“ in Bezug auf DGUV Vorschrift 3 Prüfung?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen darf generell, gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203 / Paragraf 2 Absatz 6), nur von dazu befähigten Personen beziehungsweise Elektrofachkräften vorgenommen werden. Diese müssen zur DGUV V3 Prüfung in Hagen nur dafür geeignete Prüf- und Messgeräte einsetzen. Weitere Anforderungen zur Qualifikation „befähigter Personen“ werden ebenfalls innerhalb der TRSB 1203 definiert. Nach Normen der TRBS müssen „befähigte Prüfpersonen“ idealerweise eine Ausbildung im Bereich Elektrotechnik nachweislich erfolgreich absolviert haben. Gleiches gilt für ein entsprechendes abgeschlossenes Studium. Des Weiteren sollte eine Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten zum Thema Prüftechnik nachweisbar sein, die zeitnah zur Ausbildung liegt. Zusätzlich ist es von Vorteil, wenn „befähigte Prüfpersonen“ in der Lage sind, sogenannte zu überwachende elektrische Anlagen überprüfen zu können. Für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen sollten Kenntnisse zu innovativen Techniken vorhanden sein. Gleiches gilt für sämtliche Normen und Vorschriften, die in Bezug zu einer DGUV V3 Prüfung in Hagen stehen. Bestenfalls kann eine „befähigte Person“ regelmäßige praktische und theoretische Weiterbildungen vorweisen. Dies lässt sich zum Beispiel durch Belege nachweisen, welche die fachlichen Schulungen bestätigen.

Was ist gemäß DGUV Vorschrift 3 eine „elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP)?

Oft gibt es in Unternehmen Mitarbeiter, die zwar nicht die geforderte Ausbildung nachweisen können, allerdings im Bereich der Elektrotechnik sehr versiert und erfahren sind. In diesem Fall wird oft überlegt, ob die jeweiligen Arbeitnehmer nicht auch in der Lage sind, aufgrund interner Belege der Kenntnisse zur DGUV V3 Prüfung in Hagen, die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen durchzuführen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn eine anerkannte Elektrofachkraft die Durchführung der DGUV V3 Prüfung in Hagen beaufsichtigt. Denn gemäß der strengen Vorschriften und Richtlinien der TRBS sowie BetrSichV darf eine EuP („elektrotechnisch unterwiesene Person“) nicht allein die DGUV Vorschrift 3 Prüfung vornehmen.

Sind Prüfplaketten nach einer Prüfung elektrischer Anlagen nötig?

Prüfplaketten sind per Gesetz nicht zwingend erforderlich, doch die Kennzeichnung erleichtert die nachfolgende DGUV V3 Prüfung in Hagen erheblich. Die Plaketten werden auf jedes elektrische Arbeitsmittel und nach einer Prüfung elektrischer Anlagen dort platziert. So ist bei einer Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft sofort zu erkennen, dass diese elektrischen Betriebsmittel ordnungsgemäß nach DGUV Vorschrift 3 getestet wurden. Auf den Prüfplaketten ist vermerkt:

  • sämtliche Daten zur Prüfperson beziehungsweise Elektrofachkraft
  • wann beispielsweise die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel stattgefunden hat
  • wann das elektrische Arbeitsmittel oder die Anlage erneut überprüft werden muss (Prüffrist).

Steht in Unternehmen keine eigene anerkannte Elektrofachkraft zur Verfügung, kann die DGUV V3 Prüfung in Hagen auch durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Die Spezialisten für E-Checks übernehmen sämtliche Organisation und Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie auch Prüfung elektrischer Anlagen. Die aufwendige Arbeit wird in einer umfassenden Dokumentation festgehalten und abschließend als rechts-sicheres Prüfprotokoll an den Auftraggeber ausgehändigt. Diese Bestätigung über eine gesetzlich vorgeschriebene DGUV V3 Prüfung in Hagen dient Unternehmern als Beleg, der oft bei den Versicherern des Unternehmens als Nachweis vorgelegt werden muss. Manche Versicherer für Unternehmen verlangen dieses Prüfprotokoll, bevor überhaupt ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Obwohl eine externe Fachfirma die DGUV Prüfung in Hagen durchführt, ist jeder Unternehmer für die Einhaltung der Intervalle selbst verantwortlich. Der Betriebsinhaber haftet also auch in diesem Fall für Fehler, die durch einen Elektrofachbetrieb vorkommen können. Gleiches gilt natürlich auch für Elektrofachkräfte, die im Unternehmen angestellt sind. So ist zum Beispiel eine Prüfperson, die die DGUV V3 Prüfung in Hagen vornimmt, nach Paragraf 278 BGB als sogenannter Erfüllungsgehilfe einzustufen. Die Gestaltung der Prüffrist ist allerdings nicht per Gesetz vorgegeben, sodass Unternehmer hierbei freie Hand haben. Wichtig ist allein, dass eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen überhaupt und regelmäßig zur Arbeits- und Betriebssicherheit durchgeführt wird.
DGUV V3 Pruefung

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