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Elektroprüfung orstfester Anlagen

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Kurz zusammengefasst – Prüfung ortsfester elektrischer Maschinen/Anlagen

Elektroprüfung orstfester Anlagen – Elektroprüfung orstfester Anlagen – Regelmäßige Wiederholungsprüfungen bei ortsfesten elektrischen Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind eine Pflicht, die Unternehmer erfüllen müssen. Diese sind essenziell, um Mitarbeiter, Inventar und Gebäude vor Gefahren durch Stromunfälle zu schützen. Die DGUV V3 Prüfung ist aus diesen Sicherheitsgründen per Gesetz vorgeschrieben. Ein weiterer Grund ist der wirtschaftliche Aspekt, vor allem dann, wenn die Überprüfung nach DGUV V3 als vorbeugende Maßnahme zur Instandsetzung dient. Werden Mängel elektrischer Geräte/Anlagen durch eine regelmäßige Wartung früh genug erkannt, lassen sich Ausfallzeiten reduzieren und so auf lange Sicht auch Kosten sparen.

Elektroprüfung orstfester Anlagen – Hierzulande ist die Überprüfung ortsfester elektrisch betriebener Anlagen per Gesetz geregelt und betrifft sämtliche Unternehmen. Dies gilt bereits ab einem Mitarbeiter. Anlagen die fest installiert sind müssen unbedingt vor der Erst-Inbetriebnahme und danach in zeitlich festgelegten Intervallen mittels ausgewiesener Elektrofachkraft (EFK) einer umfassenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterzogen werden. Das Ergebnis der Tests muss dokumentiert werden.

Die Prüffrist für die Mehrzahl elektrischer ortsfester Anlagen/Maschinen beträgt 4 Jahre, kann allerdings in Ausnahmen geändert werden. Halten sich Unternehmer an diese gesetzlichen Vorgaben, können langfristig erhebliche Kosten eingespart werden. Werden Prüffristen jedoch nicht eingehalten, kann der Versicherungsschutz entzogen und sogar Strafen verhängt werden. Schadenersatzansprüche, die eventuell aufgrund von Stromunfällen entstehen, müssten Unternehmer in diesem Fall selbst ausgleichen.

Elektroprüfung orstfester Anlagen

Elektroprüfung orstfester Anlagen – Definition ortsfester Anlagen

Wer nicht täglich mit elektrischen Anlagen in Kontakt kommt, kann eventuell stationäre, ortsfeste oder nicht-stationäre Betriebsmittel nur schwer unterscheiden. Auch die Definition von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln kann bei Laien manchmal für Verunsicherung sorgen.

Die maßgebenden Anforderungen und Vorschriften zur Überprüfung ortsfester Anlagen oder einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind in der Unfallverhütungs-Verordnung DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Betriebsmittel und Anlagen) festgeschrieben. Hier wird zunächst der Unterschied zwischen den Bezeichnungen Betriebsmittel und Anlagen erklärt:

  • Elektrische Betriebsmittel sind laut dieser Verordnung alle Bauteile/Geräte, durch die elektrische Energie, allerdings auch Daten aller Art fließen. Dies können unter anderem eine Bohrmaschine, jedoch auch ein Verlängerungskabel oder eine Sicherung sein.
  • Elektrische Anlagen ergeben sich dann, wenn verschiedene elektrische Betriebsmittel zusammengeschlossen werden. Hierbei kann es sich unter anderem um eine Fräsmaschine oder auch Elektro-Installation handeln, die sich in einem Baucontainer oder Betriebsgebäude befindet.

Ortsveränderlich oder ortsfest?

Elektroprüfung orstfester Anlagen – Die DGUV V3 spricht normalerweise von ortsveränderlichen (beweglichen/mobilen) oder ortsfesten (fest verbauten) Betriebsmitteln beziehungsweise Arbeitsmitteln. Elektrisch betriebene Anlagen werden zudem laut DGUV Vorschrift 3 als nicht-stationäre oder stationäre Anlagen bezeichnet. Umgangssprachlich hat sich jedoch die Bezeichnung ortsfeste Anlagen durchgesetzt. Dies ist nicht problematisch, da ortsfest im lateinischen stationär bedeutet, also doch korrekt ist. Somit kann die Bezeichnung DGUV Prüfung ortsfester elektrisch betriebener Anlagen auch weiterhin genutzt werden.

Ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen unterscheiden sich somit dadurch, dass sich ortsfeste Anlagen/Maschinen nicht einfach bewegen lassen. Dies ist beispielsweise schon dann gegeben, wenn Steckdosen in Baustellenwagen oder Baucontainern fest installiert sind. Letztere sind zwar mobil, Steckdosen gelten dennoch als ortsfest beziehungsweise stationär. Somit ist es nicht ausschlaggebend, dass ortsfeste elektrische Anlagen stets am selben Standort genutzt werden, sondern ob eine feste Montage stattgefunden hat. Der Montageort wie beispielsweise ein Fahrzeug, Gebäude oder Baucontainer ist dabei unerheblich.

Beispiele für die Klassifizierung ortsveränderlicher beziehungsweise nicht-stationärer elektrischer Betriebsmittel bezeichnet die DGUV V3 als Anlagen auf Montagestellen oder Baustellen. So zählen auch sogenannte fliegende Bauten wie unter anderem Zelthallen oder Karussells zu den ortsveränderlichen Anlagen. Eine VDE Prüfung unterliegt hier strengeren Prüffristen.

Elektropruefung orstfester Anlagen

Elektroprüfung orstfester Anlagen – Warum sind regelmäßige Prüfungen ortsfester Anlagen wichtig?

Der essenzielle Grund für eine VDE Prüfung ortsfester Anlagen ist die Sicherheit von Menschen. Wenn durch Maschinen oder Anlagen Strom in großen Mengen fließt, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass riskante Situationen entstehen oder sich sogar tödliche Stromschläge ereignen können. Um derart gesundheitliche Risiken von den Mitarbeitern und anderen Personen fernzuhalten, müssen Unternehmer eine regelmäßige Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3 durchführen lassen.

Welche Verordnungen regeln die Überprüfung ortsfester Anlagen?

Erstprüfungen wie auch Wiederholungsprüfungen stationärer elektrischer Anlagen werden gleichzeitig durch mehrere Vorschriften und Gesetze geregelt. Dazu gehören das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und die BGV A3 (ehemaligen Bezeichnung der heutigen DGUV Vorschrift 3) sowie die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung).

Außer vom Gesetzgeber werden auch durch viele Sachversicherer und Feuerversicherungen regelmäßige Überprüfungen beziehungsweise Tests ortsfester elektrischer Anlagen verlangt. Größtenteils sind diese Anforderungen auch in den Versicherungsverträgen integriert. Die Ergebnisse, die eine Elektrofachkraft im Rahmen einer DGUV V3 Prüfung ermittelt, müssen in einem Prüfprotokoll ausführlich dokumentiert werden.

Vorbeugende Instandsetzungen können Ausfallrisiken und Kosten verringern

Wer als Unternehmer, neben einem regelmäßigen E-Check, auch für eine regelmäßige Wartung des Inventars seiner Betriebsgebäude sorgt, kann dauerhaft deutlich Kosten einsparen. Mittels vorbeugender Instandhaltung lässt sich gewährleisten, dass vorhandene elektrische Anlagen/Maschinen permanent höchste Leistungen erbringen. Risiken wie beispielsweise kostspielige Produktionsausfälle oder allgemeine Störfälle lassen sich dadurch minimieren.

Elektrofachkräfte sorgen zum Beispiel dafür, dass aufgrund der Gefährdungsbeurteilung individuelle Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festgelegt werden und eine ausführliche Dokumentation beziehungsweise ein rechtssicheres Prüfprotokoll erstellt wird. Dieses erhält der Unternehmer und muss es seiner Versicherung vorlegen, um nachzuweisen, dass die Anforderungen des Versicherungsvertrages erfüllt wurden.

Elektroprüfung orstfester Anlagen

Elektroprüfung orstfester Anlagen – Spezielle Besonderheiten für ortsfeste elektrische Anlagen

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester (stationäre) Anlagen unterscheidet sich hauptsächlich laut DGUV V3 durch verschiedene Prüffristen. Die gesetzlichen Vorschriften basieren darauf, dass angenommen wird, dass bei ortsfesten Maschinen/Anlagen generell weniger Beanspruchung auftritt, als bei ortsveränderlichen, mobilen Geräten. Deshalb sind die Prüffristen für eine Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 vorerst großzügiger ausgelegt.

So gelten für eine Prüfung nach DGUV V3 bei ortsfesten Anlagen Prüffristen von 4 Jahren, jedoch nur dann, wenn die fest montierte Anlage nicht zur DIN VDE 0100 Gruppe 700 gehört und falls lediglich eine normale Beanspruchung stattfindet. Befinden sich ortsfeste Anlagen/Maschinen allerdings an Standorten, die beispielsweise staubig, kalt oder heiß sowie sehr feucht sind, werden verkürzte Prüffristen beziehungsweise Prüfintervalle angesetzt.

Welche Fristen für eine Prüfung laut DGUV Vorschrift 3 individuell angemessen sind, muss die Elektrofachkraft im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung entscheiden. Für Differenzstrom-Messungen (ISL/DIN VDE 0701-0702), Fehlerspannungs-Schutzschalter (FU-Schalter/Earth Leakage Circuit Breaker/ELCB) sowie Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD/FI-Schutzschalter) ortsfester elektrischer Anlagen ist eine gesetzliche Prüffrist von 6 Monaten vorgeschrieben.

Elektrogeräteprüfung bei Anlagen, Betriebsstätten und in Räumlichkeiten der besonderen Art

Eine kürzer Prüffrist zur DGUV V3 Prüfung beziehungsweise nach BGV A3 sind sogenannte „Anlagen der besonderen Art“, die unter DIN VDE 0100 Gruppe 700 aufgelistet sind. Diese speziellen ortsfesten elektrischen Anlagen und Räumlichkeiten müssen einmal pro Jahr mittels DGUV V3 Prüfung getestet werden. Eine Auswahl dieser Örtlichkeiten ist nachfolgend aufgeführt:

  • Baustellen allgemein
  • Räumlichkeiten wie beispielsweise Sozialräume mit Dusche/Badewanne
  • Schwimmbäder oder Ähnliches
  • Räume, die mit einer Sauna-Heizung ausgestattet sind
  • Bedien-/Wartungsgänge
  • Beleuchtungsanlagen im Outdoorbereich
  • Kleinspannung-Beleuchtungsanlagen
  • Elektrische Anlagen in Caravans/Motorcaravans
  • Campingplätze oder Ähnliches
  • Elektrische Betriebsstätten wie auch abgeschlossene Betriebsstätten
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Elektrische Anlagen im Gartenbau oder der Landwirtschaft
  • Nasse und feuchte Bereiche sowie Elektro-Anlagen im Außenbereich.

Des Weiteren müssen Bereiche wie unter anderem elektrische Anlagen in Einrichtungsgegenständen, medizinische Bereiche sowie Unterrichtsräume, die mit Experimentierständen ausgestattet sind mittels DGUV V3 Prüfung beziehungsweise E-Check auf Sicherheit und Funktion getestet werden.

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