Inhaltsverzeichnis zum Thema: Prüfprotokoll DGUV V3
Die Prüfung nach dem Prüfprotokoll DGUV V3
-oder wie es heutzutage auch gerne genannt wird, der E-Check, wird in nahezu allen deutschen Unternehmen durchgeführt. Ein wichtiger Teil dieser Elektrogeräteprüfung ist die zugehörige Dokumentation. Wir erläutern, weshalb die Protokolle bzw. das Prüfprotokoll DGUV V3 für Sie wichtig sind und welche Informationen diese enthalten müssen.
Deshalb ist ein Prüfprotokoll DGUV V3 nötig
Prüfprotokoll DGUV V3 – Die DGUV könnte ein Unternehmen dazu auffordern, darzulegen, dass die DGUV V3 Prüfung in den letzten Jahren ordentlich erfolgte. Hier zählen dann nur noch Fakten. Und die wären – ohne Prüfprotokoll – sehr mau. Selbst wenn ein Unternehmen sich sehr gewissenhaft an alle Richtlinien der VDE Prüfung gehalten hat und alles zum Schutz seines Mitarbeiters tut, ist das alles nicht belegbar, wenn keine Dokumentation vorliegt. Deshalb ist ein wichtiger Teil der DGUV V3 Prüfung: Die Prüfprotokolle.
Wer sich zur Elektrofachkraft ausbilden lässt, wird auch umfangreich erlernen, wie diese Protokolle zu führen sind und welche Informationen sie enthalten müssen. Wer einen Prüfbetrieb oder eine Elektrofachkraft beauftragt, wird auch zeitgleich nicht nur die Prüfung nach DGUV V3 erhalten, sondern auch die zugehörigen Prüfprotokolle. Professionelle Prüfbetriebe wissen um deren Wichtigkeit und bieten diese Dienstleistung automatisch mit an.
Diese Informationen gehören nicht ins Prüfprotokoll DGUV V3
Prüfprotokoll DGUV V3 – Eine Prüfung darf sich immer nur auf ein bestimmtes Gerät beziehen, das die DGUV V3 durchläuft. Das heißt, dass verschiedene Elektrogeräte nicht einfach innerhalb einer Prüfung zusammengefasst werden dürfen, nur, weil sie beispielsweise nebeneinanderstehen und sie räumlich zusammengehören.
- Ein Gerät hat immer einen Stecker
- Pro Stecker handelt es sich also um 1 Gerät, das der Elektrogeräteprüfung unterliegt und wird demnach einzeln betrachtet
- Räumliche Nähe zu anderen Geräten spielt keine Rolle, da die BGV A3 die gemeinsame Prüfung mehrerer Geräte nicht zulässt, nur, weil diese sich einen Standort teilen
- Die DGUV Vorschrift 3 beurteilt die Sicherheit pro Gerät
Auffälligkeiten hingegen oder Kommentare dürfen nicht fehlen. Wenn eine Elektrofachkraft im Rahmend er DGUV Prüfung etwas bemerkt oder Hinweise hat, auch wenn diese den E-Check nicht negativ beeinflussen, sollte das Protokoll erfasst werden. Vielleicht ist es später doch noch relevant. Aber, ob ein Elektrogerät nun besonders schön anzusehen ist oder welche Farbe es hat, spielt bei der DGUV V3 keinerlei Rolle. Beurteilt werden soll dessen Sicherheit.
Müssen die Ergebnisse bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel den Mitarbeitern bei dem Prüfprotokoll DGUV V3 mitgeteilt werden?
Sofern diese Informationen für die Mitarbeiter nicht relevant sind, ist das nicht nötig. Das Unternehmen trägt allerdings die Verantwortung dafür, dass negative Ergebnisse bei der DGUV Prüfung umgehend Konsequenzen haben.
Einen rechtlichen Anspruch auf die Einsicht in die Prüfprotokolle und Ergebnisse der letzten DGUV V3 Prüfung haben Mitarbeiter nicht direkt. Diesen hat lediglich der Gesetzgeber selbst. Dennoch sorgt es sicherlich für Transparenz im Unternehmen, wenn darauf hingewiesen wird, dass die Prüfung ohne Auffälligkeiten erfolgte. Außerdem sehen die Mitarbeiter natürlich die Prüfplaketten an den Geräten selbst und können sich dann selbst davon überzeugen, dass nach DGUV Vorschrift geprüft wurde. Bedenken von Mitarbeitern müssen außerdem ernst genommen werden. Wenn ein Mitarbeiter täglich mit einer bestimmten Maschine oder Anlage arbeitet und von Auffälligkeiten berichtet und die VDE Prüfung einfordert, darf keine Ignoranz erfolgen.
Ein rechtssicheres Prüfprotokoll bei ortsfesten Anlagen durch E+Service+Check GmbH
Kann eine Prüfung auch auf verschiedene Tage verteilt werden?
Die BGV A3 sieht die Prüfung eines Elektrogeräts in seinem vollen Umfang vor und ohne Unterbrechung. Das bedeutet, dass eine Prüfung nicht einfach nach der Hälfte unterbrochen werden darf und der Rest dann wenige Tage später gemacht wird. Das Prüfen nach DGUV Vorschrift 3 muss konzentriert und ungestört erfolgen. Die Elektrofachkraft darf nicht unterbrochen oder gestört werden, das Gerät muss außer Betrieb sein und der zeitliche Rahmen so aufgestellt sein, dass es nicht zu einer hektischen Situation kommt.
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist zwar meist innerhalb weniger Minuten beendet, aber es gibt auch große Anlagen, die benötigen deutlich mehr Aufmerksamkeit. Es ist nicht ratsam, die Prüfung nach DGUV V3 zu unterbrechen, denn diese müsste ohnehin immer wieder von vorne und damit vollumfänglich begonnen werden.
Kann ein Prüfpotokoll zur DGUV V3 Prüfung selbst gestaltet werden?
Prüfprotokoll DGUV V3- Das empfiehlt sich eher nicht. Die Vorgaben sind sehr strikt und den Elektrofachkräften bekannt. Sie haben während ihrer Ausbildung gelernt, wie diese Protokolle auszufüllen sind und was wichtig ist. Die Protokolle sind einheitlich gestaltet und können, rein theoretisch, in ihrer Form natürlich durchaus umgestaltet werden. Inhaltlich sind Experimente aber nicht ratsam. Trotzdem ist es eigentlich für das Ergebnis nicht relevant, ob nun zuerst die Sichtprüfung erfolgt oder die Funktionen überprüft werden. Es muss ohnehin am Ende ein Ergebnis herauskommen, dass keinerlei Auffälligkeit des Elektrogerätes aufweist, damit dieses überhaupt verwendet werden darf.
Ein grober Überblick über das Gerät ist nach DGUV Vorschrift 3 völlig unzureichend. Und eben, weil die Prüfschritte festgelegt sind und weil es um die Sicherheit aller Mitarbeiter geht, wird jeder Prüfbetrieb sich an die bekannten Vorgaben und Schritte halten. Lediglich Besonderheiten, die sich aus dem Gerät selbst ergeben (z.B., weil dieses einzigartig ist und in seinen Funktionen nicht vergleichbar mit anderen) müssen natürlich individuell beachtet werden.
Können kleine Elektrogerät ignoriert werden?
Nein, das dürfen sie nicht. Sie müssen ebenso nach der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden, egal wie klein und bedeutsam und ungefährlich sie auch wirken mögen. Ihre Gefahrenquelle ist immer gleich, wenn es sich um Geräte handelt, die einen Stecker haben. Ob es sich also um ein Ladekabel oder einen Lockenstab handelt, ist irrelevant. Beides muss geprüft werden. Das Argument, dass ein bestimmtes Gerät bislang noch nie Probleme bereitet hat, ist natürlich für die DGUV V3 Prüfung nicht von Bedeutung. Es könnte schließlich trotzdem bereits morgen zu einem Sicherheitsproblem werden. Und schließlich ist die Prävention exakt der Grund für die DGUV V3 Prüfung. Würde erst dann reagiert werden, wenn ein Schaden bereits vorhanden ist, wäre das den Arbeitsschutz betreffend keine Verbesserung.
Muss das Prüfprotokoll DGUV V3 bei der Prüfung ausgefüllt werden?
Prüfprotokoll DGUV V3 – Ja. Jede Wiederholungsprüfung und jede erste Prüfung vor der Inbetriebnahme ist zu protokollieren. Es genügt nicht, nach der ersten Prüfung die DGUV V3 zwar ordentlich durchzuführen, aber nur mangelhaft zu erfassen. Schließlich könnte bei jeder erneuten Prüfung etwas auftreten, das für einen Unfall oder einen Zwischenfall später relevant sein könnte. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist in erster Linie zwar für den Arbeitsschutz relevant, aber ein Unternehmen sollte sich auch bewusstmachen, dass es sich rechtlich absichert, wenn es die DGUV V3 auch nachweisen kann. Angenommen es käme durch ein Elektrogerät zu einem großen Schaden auf dem Gebäude, bei dem sogar Mitarbeiter verletzt werden. Es ist spätestens dann höchst ratsam, dass die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 dem Gesetzgeber nachgewiesen werden kann. Lückenhafte Protokolle werfen insgesamt ein schlechtes Bild auf das zuständige Unternehmen, das in diesem Fall seinen gesetzlichen Auftrag nicht oder nur teilweise erfüllt hat und automatisch für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann. Das wäre dann die denkbar schlechteste Konsequenz aufgrund eines fehlenden Prüfprotokolls.
Prüfung von Leitern und Tritten
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
Die Kosten für eine Prüfung variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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